Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
-
1889
-
1890
-
1891
-
1892
-
1893
-
1894
-
1895
-
1896
-
1897
-
1898
-
1899
-
1900
-
1901
-
1902
-
1903
-
1904
-
1905
-
1906
-
1907
-
1908
-
1909
-
1910
-
1911
-
1912
-
1913
-
1914
-
1915
-
1916
-
1917
-
1918
-
1919
-
1920
-
1921
-
1922
-
1923
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die Zeitereignisse angeregten und vorgezeichneten Aufblühen der Gewerbe und des Verkehrs, durch Beibehaltung unzweckmäßi ger und veralteter Einrichtungen im Abgabenwesen und sonst nicht entgegen zu treten, vielmehr durch ein verbessertes Abga bensystem und durch successive Entfernung der die Gewerbthä- tigkeit hemmenden Fesseln nützlich einzuwirken. Sie glaubt diese Aufgabe zwar noch nicht vollständig gelöst, aber doch bis her im Sinne derselben den geeigneten Weg betreten zu haben, und zeithcr auf demselben fortgeschritten zu sein. Sie hat aber auch nicht versäumt, den blühenden sinanciellen Zustand des Landes dazu zu benutzen, um neben den materiellen Bedürfnis sen die geistigen zu befriedigen und zu unterstützen, da eine Ver gleichung mit sonst und jetzt zeigt, welche bedeutende Mit tel auf die Verbesserung der Universität, das Unterrichts- und Schulwesen verwendet worden sind, und erkennt es dankbar an, wie sehr sie in ihren Bestrebungen von den Ständen unterstützt und besonders auch, was von den einzelnen Gemeinden in die ser Beziehung geleistet worden ist. Auch wird die mit nicht unbedeutenden Opfern verbundene veränderte Organisation der Justizverwaltungs- und Finanz behörden jedenfalls nicht allein auf das materielle, sondern auch auf das moralische Wohlbefinden der Unterthanen wohlthätig einwirken; denn wenn dadurch eine schnelle und unparteiische Rechtspflege gesichert worden ist, wenn die Verwaltungsbehör den den Unterthanen näher gestellt und ihnen die Mittel ge währt worden sind, ihren begründeten Beschwerden schnelle Ab hülfe zu verschaffen, wenn die Finanzbehörden unparteiisch und redlich ihrem Berufe vorstehen, den Säumigen und Unred lichen, auf Rechnuüg und zum Nachtheil des pünktlichen Zah lers und Redlichen nicht nachsehen, so muß dies nothwendig auf die Unterthanen, da auch hier das Beispiel seinen unverkennbar wohlthätigen Einfluß üben muß und wird, vortheilhaft einwir ken. Ein Blick auf andere Staaten zeigt deutlich, daß Redlich keit und Gewissenhaftigkeit von Oben herab, bis auf die untern Stufen des Staatslebens günstig einwirken. Wenn sich dessenungeachtet vielleicht Stimmen erheben, die einen schnellem Gang bei Aufhebung so mancher noch be stehenden Hemmungen der industriellen Thätigkeit wünschen, wenn dem hier geschilderten günstigen Zustande des Landes viel leicht entgegen gesetzt wird, daß die Verarmung! m Allgemei nen im Zunehmen begriffen sei, daß die Zahl der Verbrechen sich mehre und dieMoralität, der alte redliche Sinn verschwinde, und daß alle Mittel, welche die Regierung aufwende, um dem um sich greifenden Uebel zu steuern, mcht ausreichten, so vergesse man nicht, daß eine zu schnelle und gewaltsame Auflösung langjäh- rigerEinrichtungenundGewoh'nheiten nur nachtheilbringenv sein muß, daß allein in einem successiven Norschreiten die Bürg schaft gegen Erschütterungen und Rückschritte und für die Dauer der getroffenen Veränderungen liegt, daß die Verarmung nicht in dem Grade zunimmt, als es Viele zu behaupten wagen, daß dies übrigens in andern Veranlassungen seinen Grund hat, deren Erörterung hierher nicht gehört, daß die Mildthatigkeit anderer Seits aber auch im Zunehmen ist und durch redliche und wohlgesinnte Vereine für die Nothleidenden mehr als zu irgend einer Zeit geschieht, daß die Klagen über abnehmende Moralität zu allen Zeilen hörbar gewesen sind, und man in der Thar der Verwaltung unserer Zeit Unrecht thun würde, wollte man nicht erkennen, welche wesentliche Vorschritte sie ge macht hat. Wer möchte aber auch leugnen, daß die Aufgaben, welche die Regierung in dieser Beziehung bereits gelöst hat und an- noch zu erfüllen sich berufen fühlt, hauptsächlich von dem Zu ll. 93. stände der Finanzen des Landes abhängig sind, da ohne günstige finanzielle Verhältnisse die Mittel zu solchen Einrichtungen, die geeignet sind, auf den Wohlstand und die Behaglichkeit der Un terthemen im Allgemeinen einzuwirken, nicht vorhanden gewe sen, und ferner vorhanden sein würden. Darum wird es immer als ein nicht aus dem rein finanziellen Gesichtspunkte zu betrachtendes erfreuliches Ergebniß anzusehen, sondern die Sache von einem höheren unendlich wichtigern Standpunkte zu be trachten sein, wenn die Staatsverwaltung sich durch einen blü henden finanziellen Zustand in den verfügbaren Mitteln nicht beschränkt sieht, und eben deshalb wird es auch vollständig ge rechtfertigt erscheinen, wenn den Erläuterungen zu dem Rechen schaftsberichte vorstehende allgemeine Betrachtung beigefügt worden ist. Referent Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Die De putation äußert sich nun im Allgemeinen auf das vorliegende Decret und die übrigen dazu gegebenen Mittheilungen folgen dermaßen : Ehe die Deputation in die Details des Rechenschafts berichts eingeht, kann sie nicht umhin, sowohl über die Form desselben als über den Inhalt einige Worte zu sagen. Was die Form betrifft, so ist sie dieselbe, welche für den Rechenschaftsbericht von 1833 gewählt worden, und entspricht dieselbe vollkommen den Erfordernissen, welche man an irgend einen Rechenschaftsbericht so umfassender Art stellen kann; so wie der Inhalt den Beweis der größten Genauigkeit der An gaben, der größten Pünktlichkeit im Rechnungswesen, der größ ten Sorgfalt bei Verwaltung des Staatsvermögens liefert. Nur eine Regierung, die mit so großer Redlichkeit und Offen heit zu Werke geht, wie die unsrige, konnte durch Aufstellung eines solchen Rechenschaftsberichts den Grund legen zu einer künftigen genauen Controle der Verwaltung durch die Stände des Landes; abgesehen von den Ergebnissen, welche aus dem selben sich Herausstellen, genügtForm undWesen des Berichtes, um mit aufrichtigem Danke das große Verdienst der Regierung hierbei anzuerkennen. So übersichtlich der Bericht ist, so wird es doch großen Schwierigkeiten unterliegen, einen klaren Vortrag darüber zu erstatten, da zu jeder einigermaßen umfassenden Rechnung ein tieferes Eingehen in dieselbe erforderlich ist, dessen Resultat von der Deputation in möglichster Kürze dargelegt werden soll, und schickt dieDeputation zu besserem Verständniß einige kurze Bemerkungen über den innern Organismus des Rechen schaftsberichts voraus. Der Rechenschaftsbericht zerfällt in zwei Theile: nämlich in das Rechnungswerk der Centralkassen und in das der Betriebs - und Specialkassen. Der erste Theil sub lütt. H.. enthält die Einnahmen und Ausgaben der Centralkassen und stellt dieselben in Vergleich mit den Voranschlägen oder den Bewilligungen des Budjets, giebt daher das Mehr oder Minder des Ertrags an, führt die Reste auf, welche verblieben, und diejenigen, welche aus der abgelausenen Periode bezahlt wurden. Der zweite Theil sub lcktt. L. weist die Brutto- und Nettoerträge der einzelnen Branchen der Staatseinkünfte nach, indem er von den Bruttoerträgen, welche abgesehen von den Budjctansätzen angegeben worden, die Anlags-, Betriebs und Unterhaltungskosten, die Verwalcungs- und ErbebungS- kosten, mit Ausschluß der General - oder Centralvcrwaltungs« 4*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht