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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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wicht begründet, es ist ja das französische halbe Kilogramm, mithin auf das französische oder metrische System basirt. Nun ist ein Anfang schon gemacht, dies metrische Sy stem liegt schon dem Zollgewicht zum Grunde, es bedarf weiter nichts, als daß man die übrigen Branchen des Maaswesens ebenfalls diesem Systeme anpaßt. Das ist bereits geschehen in allen Landern, welche im Deputations berichte genannt sind, und das soll jetzt geschehen in Sachsen. Vergleichen Sie nun, meine Herren, den Antrag, welchen der Herr Vicepräsident gestellt hat: „Die hohe Staatsregie rung wolle baldmöglichst eine Herstellung allgemeiner Gleich heit und Einheit der verschiedenen im Lande jetzt üblichen Langen-, Flächen-, Kubik- und Hohlmaafe verfügen." Nun Litte ich Sie, meine Herren, ist das nicht gerade das, was die hohe Staatsrcgierung vorgelegt hat? Zu was also einen solchen Antrag stellen?'Man darf nur die Vorlage annehmen, so ist der Zweck des Antrags erreicht. Aber der Hr. Vicepräsident fügt hin zu : „und solche einzig auf die Dresdner Elle, Dresdner Kanne und Dresdner Scheffel, wie diese Maase beziehendlich bei Ver messung der Staatsgüter und dem neu eingeführten Zoll-- und Steuersysteme und sonst bisher von den Staatsbehörden als Normalmaase angenommen worden, begründen." Das ist eben die Frage! Es soll das neue Maas auf die Dresdner Elle, auf die Dresdner Kanne, auf den Dresdner Scheffel gegründet werden. Allein, können wir uns denn darauf beziehen? Wie groß ist denn die Dresdner Elle, die Dresdner Kanne, der Dresdner Scheffel? Der Bericht hat in seinem Eingänge ge zeigt , daß darüber die verschiedenartigsten Annahmen und Be stimmungen obwalten und daß selbst die Vermessung, welche, vom verstorbenen Oberinspector Lohrmann vorgenommen wor den ist, bei allen Maasstücken ein verschiedenes Resultat ge wahrthat. Die4Viertel haben mehrgegeben, als einen Scheffel, und die Scheffelmaafe selbst sind so verschieden gewesen, daß man in der That nicht begreift, nach welchem das neue Maas genommen werden soll. Die hohe Staatsregierung hat bis jetzt keine feste Bestimmung darüber treffen können. Gesetzliche Be stimmungen über die wahre mathematische Größe der Maase existiren in Sachsen nicht. Bei dem Kalkmaase ist zwar eine Bestimmung durch das Generale von 1803 erfolgt, aber auch da kann man nachweisen, und ist bereits nachgewiesen, daß ein Rechnungsfehler untergelaufen ist. Man kann also durch aus auf kein Princip zurückkommen. Wenn also dem so ist, wenn übrigens der Mittelinhalt der verschiedenen Scheffel eine so unregelmäßige Größe giebt, daß es nicht möglich ist, irgend einen Scheffel in der Welt mit demselben in ganzen Zahlen zu vergleichen, so wird man zugeben, daß wir die Sache noch mehr verwirren würden, wenn wir einen so unregelmäßig con- struirten unwissenschaftlichen Scheffel zur Norm annehmen woll ten. Es ist zwar vom Hrn. Vicepräsidenten behauptet worden, man könnte ihn mit dem Berlinschen, Beierschen Scheffel sehr leicht vergleichen, und sei das bis jetzt möglich gewesen. Ja, aber nur approximativ, d. h bis auf A, vielleicht H Wäs chen. Eine Maasdifferenz bleibt immer; das ist aber keine Ord nung , sondern eine Unordnung. Es will der Herr Viceprasi- dent namentlich diejenigen neuen regulirten Gewichte, welche bei dem Zoll- und Steuersystem angenommen worden sind, em pfehlen. Das will die hohe Staatsregierung auch; also deshalb bedarf es keines Antrags. Wenn der Hr. Antragsteller endlich auf diejenigen Flächenmasse Beziehung nimmt, welche bei der Ver messung der Staatsgüter gebraucht worden sind, so muß ich be merken, daß es gegenwärtig wirkliche Flächenmasse in Sachsen gar nicht giebt; man hat sich nach der Kornaussaatgerichtet und es ist nirgends gesetzlich der Satz ausgesprochen, wonach man den Acker zu ZOOQuadrattuthen, den Scheffel zu 150Quadrar- ruthen und die Ruthe zu 7 Ellen 14 Zoll Quadr. anzunehmen hätte. Es giebt also auf allen diesen Grundlagen kein Mittel, irgend eine wahre Regulirung eintreten zu lassen, wenn es nicht das vorliegende ist. Entweder beantragt also der Herr Vicepräsi'dcnt gerade dasselbe, was vorliegt, oder er will, daß gar nichts geschehen soll. Wenn die Meinung im Lande fest stehen sollte, was ich nicht glaube, daß es der Regulirung überhaupt nicht bedürfe, freilich dann könnte man den Schluß des Antrags erwählen, der so lautet: „mit Einführung eines neuen fremdartigen Maassystems aber so lange Anstand neh men , bis wenigstens mit sämmtlichen Zoflvereinsstaaten eine allgemeine diesfallsige Vereinigung bewirkt worden ist." Wenn Sie aber glauben, daß der jetzigen Unordnung gesteuert werden müsse, daß etwas geschehen müsse, so werden Sie immer auf die Vorlage zurückkommen, welche mit großer Umsicht und mit der ängstlichsten Beachtung des gegenwärtigen Maaswe sens in Sachsen gemacht worden ist. Aus diesem Grunde sehe ich mich daher genöthigt, der Kammer anzuempfehlen, diesem Amendement keine Folge zu geben. Vicepräsidenl Reiche-Eisen stuck: Ich bitte nur um das Wort zur Widerlegung. Der Referent hat in der Thar den Standpunkt ganz zu verrücken gesucht, vielleicht nicht ohne Erfolg, den ich bei meinem Amendement vor Augen ge habt habe. Dieses Amendement soll nicht deutlich sein; nun ich glaube, was ich vorausgeschickt habe, sei eben in keine Dun kelheit verhüllt gewesen und recht verständlich. Ich wünsche, daß das alte Maassystem reguIrrt, aber nicht reformirt und umgestürzt werde; ich wünsche, daß man den bestehenden sächsischen Maasen treu bleibe, und nur die Differenz entferne, wo anderes Maas noch daneben stattgefunden hat. Ich ergebe mich aber am Ende darein, daß das Gewichtssystem allgemein eingeführt werde, wie es bei dem Zollwesen schon eingeführt worden ist, das istesmnne«, was ich damit beabsichtige. Sollte das nicht deutlich sein, so werde ich mir die wciterndeut- lichern Erläuterungen Vorbehalten, wenn sie auch in weniger gefällige Form fallen. König!. Commissar v. Wietersheim: Derverehrte Herr Referent hat mich zwar der Mühe überhoben, über diesen Ge genstand wculäuftig zu sprechen; indeß kann ich doch einige Bemerkungen nicht unterdrücken. Man muß in der That in dieser wichtigen Frage sich klar zu werden suchen, worauf es
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