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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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denn eigentlich ankommt. Es giebt hier wirklich nur zwei Wege, ein dritter ist unmöglich, entweder es muß die alte Unsicherheit, Ungleichförmigkeit und Unordnung des Maaswcsens noch eine längere ungewisse Zeit fortdauern, oder es muß eine neue Re- gulirung desselben verfolgen. Will die erehrte Kammer das erste, so würde sie mit dem Anträge der frühem Stände seit hun dert Jahren und mir dem Anträge der vorigen Ständeversamm- lung in Widerspruch treten; allein ich weiß, daß das die ver ehrte Kammer nicht will. Sollte eine neue Regulirung des Maas- und Gewichtswesens statttsinden, so sind gewisse Wirren, aber nur Wirren derUebergangsperiode,die der Herr Viceprasident bezeichnet hat, davon allerdings unzertrennlich. Ich kann aber mit Bestimmtheit versichern, daß es ganz unmöglich ist, durch Bei behaltung des jetzigen Maases alle die Wirren, Unzutraglich- keiten und den Kostenaufwand zu vermeiden, den die Regu lirung des Maas- und Gewichtswesens unvermeidlich mit sich bringt. Es hat schon der Herr Referent bemerklich gemacht, daß Niemand weiß, was die jetzige Elle, jetzige Kanne, was der jetzige Scheffel, der in Sachsen gesetzlich besteht, eigentlich ist. Handelt es sich um weiter nichts, als um Abstellung der gesetzlichen Ungleichförmigkeiten der Maafe, da muß ich gestehen, es ist in Sachsen mir weiter nichts bekannt, als daß in den Schönburgschen Receßherrschaften ein vom Dresdner abwei chendes, unter sich verschiedenes Scheffelmaas stattsindet; außer dem ist in ganz Sachsen gesetzlich bereits eine Gleichförmigkeit der Längen- und Hohlmasse eingeführt. Es bedarf also gar nicht einer gesetzlichen Bestimmung, sondern nur einer Einschär- fung der Polizeiaufsicht. Allein soll etwas geschehen, so muß man davon ausgehen, aufzustellen, was das eigentlich für Maafe sind, die in Sachsen gelten; das weiß aber Niemand. Der Herr Antragsteller hat auf die von der siscalischen Be hörde angenommenen Normalmaase Bezug genommen. Aller dings mußte man bei der Zollregie, bei der Steuervermessung ein gewisses Maas zum Grunde legen; aber das sind nicht die alten Normalmaase, vielmehr läßt sich nachweisen, daß diese von dem gesetzlicheingeführten zwar nicht wesentlich abweichen, aber doch differiren. Nun muß Jeder zugeben, daß, wenn etwas ge schehen soll, die neuen Maase mit der möglichsten Genauigkeit bestimmt werden müssen. Wie sollen die Behörden diese Maase vergleichen, wenn man nicht ein bestimmtes Urmaas hat? Nun ist aber mit der größten Bestimmtheit anzunehmen, daß von allen Maasen und Gewichtstücken, ich will vorzugs weise den Scheffel annehmen, daß von allen Scheffeln, die im Lande in Gebrauch sind, schwerlich ein einziger mit dem andern genau übereinstimmt. Es müßte ein wunderbarer Zufall sein, wenn unter 100 Scheffeln 3 waren, die mit der anzunehmcnden Normalgröße übereinstimmten. Die geehrte Kammer wird sich hiernach überzeugen, daß die alten Maase und Gewichtsstücke insgesammt unbrauchbar geworden sind, daß sie mit neuen vertauscht und geaicht wer den müssen. Man mag also den Scheffel bestimmen, wieman will, mit dem jetzt vorhandenen wird er nie übereinstimmen. Der Hr. Viceprasidcnt scheint davon ausgegangen zu sein, daß, wenn man ein neues Maas- und Gcwichtsystem annimmt, es eines neuen Systems nicht bedürfe. Da muß ich gestehen, kein einziger Staat in ganz Europa, der in diesem Jahrhundert oder in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sein Maas- und Gewichtsystemneu geordnet hat, hat blos willkührliche, plan lose, aus der Lust gegriffene Maasbestimmungcn und Gewichts verhältnisse hingestellt, sondern ist von einem Systeme ausge gangen. Namentlich ist Baiern, Preußen und Würtemberg so erfahren. Nun ist kaum zu erwarten, daß die sächsische Re gierung im 19. Jahrhundert eine Maßregel Vorschlägen und ausführen sollte, welche dem Verfahren entspricht, das im 17. und 18. Jahrhundert befolgt worden ist, und welche nachtheilige Folgen könnten aus der fortdauernden Unsicherheit und Un gleichheit der Gewichte und Maafe entstehen, wie wir sie jetzt haben. Der geehrte Antragsteller hat weiter nichts bezweckt, als was die Regierung im Jahr 1811 selbst that, indem sie eine besondere Commission niedersetzte, und derselben aufgab, ein neues Maas- und Gewichtsystem auf Grund der Dresdner Elle zu entwerfen. Es ist das geschehen, und es ist den Stän den in der Beilage der Regierungsvorlage sub mitgetheilt worden. Es wäre ganz einfach gewesen, wenn der geehrte Antragsteller dieses System zur Berathung empfohlen hätte, aber ich wüßte nicht, wie man die Mittel ausfindig machen sollte, noch ein drittes auszüführen, wenn man nicht auf jede Ordnung und rationelle Durchführung verzichten wollte. Der Herr Vicepräsident wird sich überzeugen, daß bei jenem Systeme von 1818 auch viele Abweichungen stattsi'nden; näm lich es differirt der Scheffel um 154 Leipziger Kubikzoll, unge fähr um 1^ Mäschen. Allerdings ist die Differenz nicht ganz so bedeutend als die jetzige beantragte; aber Jeder wird mir Recht geben, daß, wenn man einmal die Kanne oder den Scheffel abändert, es weniger darauf ankommt, ob er ein wenig größer oder kleiner ist. Es liegt also in der Natur der Sache, daß, wenn man es nicht bei der bisherigen Unordnung lassen will, etwas Neues angeordnet werden müsse, und daß dies Neue et was Zweckmäßiges sein müsse, damit wird die Kammer ein verstanden sein. Ich mache nur noch auf einen einzigen Ge genstand aufmerksam, der von hoher Wichtigkeit ist; es ist die Tendenz unserer Zeit und des 19. Jahrhunderts, in demMaas- und Gewichtwesen eine möglichste Universalität herzustellen. Maas und Gewicht sind weiter nichts als Hülfsmittel des Handels und Verkehrs ; der Handel und Verkehr sind nächst dem Austausche der Geister die allgemeinsten Gewalten, sie umspannen den Erdball und erstrecken sich auch über alle Welttheile. Es wäre also an sich zu wünschen, daß auch Maase und Gewichte allgemein gleichförmig seien. Es ist aber, kann dies nicht erreicht werden, doch gewiß von der höch sten Wichtigkeit, davon wenigstens in Deutschland, in Europa eine Uebereinstimmung in dem Maas- und Gewichtswesen er langt werde. Nun ging der Vorschlag des Herrn Antragstel lers dahin, daß wir die Dresdner Elle, die Dresdner Kanne und den Dresdner Scheffel zum Maßstabe annchmen möchten. Das würde aber eine Absonderung für alle Zeiten zur Folge
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