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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fehlen, daß, wenn erst in Zukunft, vielleicht nach einigen Jah ren, diese Maßregel ins Leben tritt, dieselbe weit leichter und ohne Widerwillen Eingang finden wird. Ich hatte mir daher vorgenommen, im Sinne des Abg. Zische einen Antrag zu stel len, weil es mir wünschenswert!) scheint, daß man das Volk auf die betreffende Veränderung sich vorbereiten lasse. Jetzt aber, unter den obwaltenden Umständen ist es keinem Gewerb- treibenden möglich, sich an das Bevorstehende leicht zu gewöhnen. Man muß nicht verkennen, daß, wenn das neue Münzwesen und die Abänderung im Maas- und Gewichtssysteme zu glei cher Zeit eintreten, dies tief eingreifend in alle Verhältnisse ist. Um auf die Aeußerung des Referenten zurückzukommen, daß das Publikum von den beabsichtigten Aenderungen nichts werde gewahr werden, so ist zu bedenken, was entstehen soll, wenn das Münz-, Maas- und Gewichtswesen nach einem ganz andern Fuß regulirt ist, wo noch kein Gewerbtreibender, so wenig als irgend ein anderer Zeit hatte, sich vorzubereiten und'daran zu gewöhnen? Es muß dies nothwendig zugleich auch mit Geld opfern verknüpft sein. Das scheint berücksichtigt werden zu müssen, und um so wünschenswerther ist es, daß man nicht ei nen solchen Gegenstand, der von allen Seiten als hochwichtig anerkannt wird, übereile. Es ist vor einigen Tagen gesagt worden, daß es selbst bedenklich sein möchte, wenn nur die Berathung über diesen Gesetzentwurf zu schnell erfolgen sollte. Nun gebe ich aber zu bedenken, ob das mit der Erlassung des Gesetzes nicht noch weit bedenklicher ist, eines Gesetzes, wobei gerade Jeder im Lande betheiligt ist. Ich möchte lieber den Vor schlag machen, daß dem Volke Zeit gegönnt werde, sich durch die gegenwärtigen Verhandlungen mit der bevorstehenden Aen- derung vertraut zu machen, ohne daß dieselbe mit dem Schluffe des Landtags ins Leben trete, und ich glaube, daß sie dadurch weit mehr Eingang finden werde, wenn sich Jeder überzeugt, daß das Gesetz auf rationellen Principien beruhtundwünschens- werth ist, wovon auch ich fest überzeugt bin. Allein man muß auch den praktischen Gesichtspunkt nicht aus dem Auge verlie ren, nach welchem unverkennbar Nachtheile entstehen müssen. Ich schließe mich also dem-Anträge des Abgeordneten Zi sche an. König!. Commissar v. Wietersheim: Der geehrte Ab geordnete hat die Absicht der Regierung mißverstanden, obwohl sie diese im Decrete angegeben hat. Es ist durchaus nicht die Meinung der Regierung, daß das ganze neue System sofort und zwar schon mit Anfang des Jahres 1841 ins Leben treten soll. Es ist ein großer Unterschied zwischen dem Gewicht und Maas. Was das Gewicht betrifft, so ist die Ansicht der Regie rung im Decrete ausgesprochen, daß die Einführung desselben am meisten wünfchenswerth sei/ Es liegt das auf der Hand. Mit diesem Jahre ist bereits das Zollgewicht ins Leben getreten und es ist den Steuerbehörden, die sowohl mit der Zoll- als auch mit der Steuerverwaltung zu thun haben, nicht füglich zuzu- muthen, daß sie nach zweierlei Gewicht rechnen sollen. Man kann also bei der Steuer und der Post kein ande res Gewicht annehmen, als bei dem Zollwesen. Was aber den öffentlichen Verkehr betrifft, so wird es dem Herrn An tragsteller vollkommen einleuchten, daß es für den Geschäfts mann große Unbequemlichkeit haben müßte, wenn er seine Frachtbriefe und Facturen nach anderem Gewichte normirt erhalte, als nach dem er verkauft. Die Regierung hat also da für gehalten, daß es wünfchenswerth sei, das Zollgewicht mög lichst bald auch für den übrigen Verkehr und alle Zweige der Fi nanzverwaltung künftig einzuführen. Daß das aber auch mit dem Maase geschehen soll, ist nicht gesagt. Es heißt im De crete: „Es ist nothwendig zugleich die Feststellung des später hin weiter auszubildenden Maassystems zu bewirken, weil Maas- und Gewichtssystem aufgleicher Wurzel beruhen müssen." Es liegt auch in der Natur der Sache, daß, wenn auch die Re gierung die Sache wirklich übereilen wollte, vorauszusehen wäre, sich dies mit der Natur der Sache nicht vertrage. Jedenfalls aber ist es nothwendig, daß noch auf diesem Landtage das Sy stem wenigstens genehmigt und festgestellt werde, da außerdem die Regierung mit der Einführung des Zollgewichts nicht vor schreiten kann, weil sie die Ueberzeugung hat, daß Maas und Gewicht übereinstimmen muß. Abg. Meise lr Dann würde es wünfchenswerth gewesen sein, wenn der Kammer eine Erklärung abverlangt worden wäre, ob sie mit der Aufstellung des neuen Systems zufrieden sei, und daß man die Berathung des Gesetzes bis zum nächsten Landtage verschieben wolle. Damit würde ich einverstanden gewesen sein, und allerdings sehe ich ein, daß der hohen Staatsregierung wün« schenswerth sein muß, daß die Einführung des neuen Gewichtes im Zusammenhänge mit dem neuen Maase stehe; allein es ist dadurch nicht ausgesprochen, daß nicht zwischen hier und dem nächsten Landtage soweit Vorkehrungen getroffen sein dürften, daß alsdann beide eingeführt werden können. Abg. Puttrich: Ich will kein Urtheil darüber fällen, welchen Nutzen oder Nachtheil dieser Gesetzentwurf bei der An nahme desselben bringen könnte, wollte jedoch nur erwähnen, daß mir allerdings auch mehre Bedenken in diesem Gesetzent würfe aufgestoßen sind, und wollte mir erlauben, als Beispiel nur ein einzelnes anzuführen. Ich will das Holzmaas an nehmen und mir eine Anfrage an den Herrn Referenten erlau ben. Nämlich, der Hauptgrundsatz soll doch dieser sein, daß zukünftig das ältere Maas völlig verändert, und daher aufhören soll. Ich will daher, wie gesagt, ein Beispiel des Holzmaafts annchmen. Bei einem Klotz, welches nach dem ältern Maas l2 Fuß lang ist, würde für die Zukunft nach dem neuen Maase gegen die älteren, wenn ich richtig geurtheilt habe, einjUnterschied von 4 bis 6 Zoll sein. Wenn nun diese Einrichtung geschehen sollte, würde dann für die Zukunft so ein Klotz nach dem altern Maase von 12 Fuß ü 12 Zoll berechnet werden, daß das neue Maas in der Berechnung darauf eingerichtet würde, wenn auch einzelne Zolle oder Bruchtheile dabei herauskämen? Oder soll ein Längenmaas ohne deiglcichen Bruchtheile eingeführt und angenommen werden? Bei Bretern z. B-, wo Alles in einem alten Gebäude darauf berechnet ist, auf 12 oder 16 Fuß Länge,
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