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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 94. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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glaube ich, daß dieses ältere Maas fortbestehen müßte, und nur auf dem Papiere bei der Berechnung die Veränderung vorge nommen werden könnte; das alle Maas an 6 oder 8 Ellen müßte wohl bleiben? Der Unterschied wird auf eine Länge von 12 Fuß gegen das alte Maas 5 Zoll betragen. Referent v. v. Mayer: Wenn der geehrte Abg. darüber zweifelhaft ist, so muß allerdings gesagt werden, daß die Mei nung nicht dahin geht, daß das ältere Maas im Verkehr fortge führt werden soll, daß im Gegentheil sowohl die Klaftern als die Klötzer nach dem neuen Maase bestimmt werden sollen. Wel chen Einfluß aber das auf den Preis hat, das ist eine andere Sache. Wird das Holz größer, so wird natürlich auch der Preis steigen. Königl. Commiffar v. Wietersheim: Der geehrte Abg. geht davon aus, ob die Größe und Lange der Klötzer dieselbe bleiben soll? Nun versteht es sich von selbst, daß Niemand ge hindert wird, seine Klötzer künftig so lang zu schneiden, wie jetzt. Künftig werden sie nach dem jetzigen Maase nicht 12, sondern 11 Fuß lang sein. Darin sehe ich nicht die geringste Stö rung. Abg. Puttrich: Ich hatte die Absicht zu erfahren, ob man für die Zukunft ein anderes Maas beabsichtigt, daß die Klötzer nicht mehr diese Länge haben würden, wie zeither, um vielleicht die einzelnen Zolle wegzulassen, und sie im Ganzen nach Ellen oder Fuße zu bestimmen. Abg. v. v. Mayer: Zeder wird seine Klötzer künftig schneiden können, wie er will. Ihre Länge wird nur nach der neuen Maasbestimmung anzugeben sein. Das wird aber Nie manden hindern, seine Klötzer 12 oder 13 jetzige Fuß lang zu schneiden, obschon es kaum geschehen wird, der Umrechnung halber. Abg. Puttrich: Die Klötzer werden gewöhnlich, auch ohne vorherige Bestellung, in den Schlägen, nach einer bestimm ten Lange, im Voraus ausgeschnitten, bestellt daher Einer nach 6 Ellen Länge, so kann leicht ein Jrrthum eintreten zwischen -em ältern und neuern Maas. Secretair v. Schröder: Man wird natürlich die Breter auch künftig so lang schneiden müssen, daß sie in die Stube passen, in die sie kommen sollen. Der Unterschied ist nur der, daß künftig es heißen wird, so ein Bret ist nicht 12 Fuß, sondern nur 11 Fuß 7 Zoll lang. Abg. Zische: Nach den Aeußerungen des königl. Com- missar bin ich vorhin misverstanden worden: Wirren für den größern Verkehr fürchte ich nicht. Der Geschäftsmann im Großen kauft und verkauft eben sogut nach Wiener- als Dresd ner Ellen, nach Mettes uno Uadrs, aber für den kleinen Verkehr befürchte ich aus dem vorliegenden Gesetze allerdings Wirren. Abg. Rahlenbeck: Welch hoher Grad von Gelehrigkeit bei dem sächsischen Volke in seiner Gesammtheit vorausgesetzt wird, und was ihm in dieser Hinsicht bereits geboten worden ist, ohne daß eine dringende Veranlassung dazu vorgelegen hätte, das haben wir jüngst aus den Resultaten eines von der hohen Staatsregierung geforderten Münzgutachtens erfahren, worüber sich hier nicht weiter zu verbreiten ist. Schneidet das, was uns heute geboten wird, noch tiefer ein ins Fleisch, so liegen zur Adoption dieses Schnittes allerdings eine Menge Gründe vor, die sich nicht ganz zurückweisen lassen, und wenigstens zum Theil von so hoherBedeutung sind, daß ihre unbedingteZurück- weisung nicht am am rechten Orte sein würde. Zu großer Be ruhigung übrigens kann es uns gereichen, Ansichten der hohen Staatsregierung in ihrer Erläuterung zu finden, die den Schmerzen der Operation einen lindernden Balsam auflegen sollen, „indem thunlichste Beibehaltung des Bestehenden em pfohlen wird, damit so wenig als möglich Mittel und Vorwand zu willkührlichen Preissteigerungen benutzt werden könnte." Wenn sich nun auch der väterliche Sinn der hohen Staatsre gierung hierdurch bekundet, so vermag sie doch die Besorgniß von stattsindenden Uebervortheilungen bei der totalen Umrech nung aller Maas- und Gewichtsverhältnisse nicht zu unter drücken, und es möchte wohl auch außer der Grenze der Mög lichkeit liegen, den gemeinen Mann vor Bedrückungen und Verlusten zu bewahren, die hier, wie bei der Münzumwand lung ihn bedrohen, was bei jedem Wohldenkenden immerhin ernste Befürchtung erwecken muß. In denselben Erläuterungen lesen wir: „daß tiefbegründet im Volksbedürfniß die Duodeci- maleintheilung sei, daß sie nicht aus dem Volksleben ver drängt werden könne, weil sie allein es wäre, welche die ein fachste und natürlichste Theilung, die Halbirung und Dritte- lung zugleich und mehrfach gestatte; daß der Kampf der Gesetz gebung gegen die Meinung ganz besonders dann ein Fehler sei, wenn es an einem gewichtigen Grunde dafür gebräche." Es sind goldene Worte, die den Duodecimalisten zum Trost und zur Beruhigung gereichen, die aber zum Schmerz für viele bei der neuerlichen Berathung an den Decimalistcn ohne Anwendung vorübergegangen sind. Die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der Gleichheit des Gewichtes und Maases im ganzen Lande er kennt vielleicht Niemand lebhafter an, als ich, da ich in einem Landestheile wohne, wo im Umkreise weniger Stunden in fast jedem Orte, so z.B. in Glauchau, Penig, Waldenburg, Lichten stein, Hohenstein, andere Scheffel sind; ja mitunter auch ande res Kannenmaas, sodaß also die Nothwendigkeit einer Abände rung in dieser Hinsicht keine weitere Auseinandersetzung bedarf. Der Dresdener Scheffel, die Dresdener Kanne u. s. w. gewinne Geltung im ganzen Lande, ohne Ausnahme; ob aber eine strenge Durchführung des metrischen Systems räthlich sei, ob der Erdmeridianquadrant damit in Verbindung gesetzt werde, das bringt dem täglichen Verkehre kein Heil. Diesem ist mit der Einheit geholfen, und er überläßt dem wissenschaftlichen Ge brauch das Abstracte, das an und für sich unstreitig sehr werth voll ist. Durch die kleinen Differenzen bei fehlendem Urmaase ist noch keiner unglücklich geworden im Laufe der Jahrhunderte.
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