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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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denn ich beabsichtige noch einige Worte zur Unterstützung mei nes Antrags zu sagen. Präsident v. Haase: Der Vorschlag des Herrn Refe renten ging dahin, daß die Ausführungsverordnung bis zur 19. h. durchgegangen werde, ohne daß dabei über die Anträge abgestimmt werde, welche die Deputation dabei zu stellen em pfohlen hat. Denn der Zweck, den der Herr Referent bei sei nem Vorschläge beabsichtiget, ist lediglich der, daß durch den Vortrag der Ausführungsverordnung den einzelnen Kammer mitgliedern Gelegenheit dargeboten werde, über solche darinnen enthaltene Punkte, welche ihnen einer Erläuterung bedürftig scheinen, diese Erläuterung durch Bemerkungen und Anfragen herbeizuführen. Dadurch soll die specielle Berathung über das Gesetz und über die Ausführungsverordnung nun vorberei tet werden. Erst wenn wir auf diese Weise bis zu und mit §. 19 der Ausführungsverordnung gelangt sind, erst dann werden wir auf das Gesetz selbst und darnach auf die specielle Bera thung der Verordnung übergehen. Das Amendement des Hrn. Vicepräsidssnten wird sogleich beim Anfänge der künftigen Be rathung über das Gesetz selbst in Erwägung zu ziehen sein. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck:Es würde also weiter nichts als ein Antrag sein, eine allgemeine Berathung nochmals stattsinden zu lassen; denn man kann keinem Mitglieds der Kammer verwehren, über die einzelnen Punkte zu sprechen, wenn sie einzeln zum Vortrag kommen. Präsident v. Haase: Die Hauptabsicht, die dem Anträge unterliegt, ist die, daß die Kammer nuf diesem Wege vorher zu einer klaren Uebersicht des Ganzen gelange, ehe sie darüber ab stimmt und Beschluß faßt. Deswegen soll die Verordnung gegenwärtig durchgegangen werden; nicht, um beiden einzelnen derselben Beschluß zu fassen, überErklärungen und Anträge, die dabei von der Deputation oder einzelnen Mitgliedern der Kammer empfohlen werden, sondern wie gesagt lediglich damit Jeder sich ein klares Bild des Ganzen machen und so mit Sicher heit künftig über einzelne §tz. desGesetzes und der Verordnung ab stimmen könne. Daher wird während dieses vorläufigen Vor trags eine Abstimmung nicht stattsinden. Referent 0. v.Mayer: Ueberhaupt ist dies ein gutacht licher Gegenstand und es bleibt Jedem in der Kammer freige stellt, seine Bemerkungen darüber zu machen. Ueber die selbst wird nicht abgestimmt; denn auch das, was die Deputa tion vorgeschlagen hat, sind nur Anträge, über welche jedoch die Kammer spater Beschluß zu fassen haben wird. Es wird aber dennoch wünschenswerth sein, wenn die Kammer schon jetzt über die Details des neuen Systems, namentlich in Hinsicht auf die praktische Anwendung desselben, ihre Ansichten und etwanigc Be denken kund giebt. ' Präsident v. Haase: Ich kann dem Herrn Viccpräsiden- ten die Beruhigung geben, daß sein Amendement jedenfalls in Frage zur Discussivn und zur Abstimmung kommen wird, und daß demselben gegenwärtig durch den vorläufigen Vortrag der . ir. 9b. Ausführungsverordnung ganz und gar nicht prajudicirt wird. Ich habe bereits mehrmals bemerkt, daß dieser Vortrag der Aus führungsverordnung durchaus keinen andern Zweck hat, als einem Jedem die Sache klar zu machen, ehe er später über die vorlie genden Bestimmungen seine Stimme abgiebt. Daher wird auch nicht über die Anträge der Deputation abgestimmt, welche in Beziehung auf die Ausführungsverordnung gestellt worden sind. Vicepräsident Reiche-Eisen stuck: Es heißt allerdings in der Landtagsordnung §. 71: „die besondere Berathung über die einzelnen Paragraphen oder Artikel wird von dem Referenten durch Verlesung der Paragraphe oder Artikels eröffnet. Diese Verlesung geht der Berathung auch in dem Falle voran, wenn der Gesetzentwurf oder Antrag nur aus einem Artikel besteht." Dann heißt es weiter §. 76: „die Berathung über die ein zelnen Artikel, oder, wo ein Gesetzentwurf nur aus einem Artikel besteht, über das Ganze desselben, wird beendigt, wenn kein Mit glied der Kammer mehr um das Wort bittet." Hiernach scheint, daß tz. für ß. zur Discussivn kommen müsse, und dann zur Ab stimmung über jede übergegangen werde- Präsident v. Haase: Das wird unfehlbar geschehen. Der Vortrag der Ausführungsverordnung soll gewissermaßen zum Commentar des Gesetzes dienen, weil, wie auch der Herr Referent bemerkt hat, die Sprache des Gesetzes kurz und bündig sein muß und das Specielle, was das Gesetz erläutert, in die Verordnung zu verweisen war. Da es nun in der Natur der Sache liegt, daß man erst sich mit diesen Erläuterungen bekannt mache, ehe man auf das Gesetz übergeht, so wurde beantragt und beschlossen, den Vortrag der Ausführungsverordnung gleich sam als Vorbereitung, als eine Einleitung zum Gesetz voraus- zu gehen lassen. So hat der Referent den Antrag gestellt; so habe ich ihn verstanden und so hat die Kammer darüber Beschluß gefaßt. Vicepräsident Reiche-Eisen stuck: Wenn dadurch Nie mand das Wort verliert, so kann die Kammer es sich gefallen lassen. Secretair v. Schröder: Davon ist wohl noch gar nicht die Rede gewesen, daß Jemandem das Wort genommen werden soll. Referent 0. v. Mayer: Ich wünsche im Gegentheil, daß die Mitglieder, welche sich z. B. über den Fuß und das Flächen maas aussprechen wollen, jetzt ihre Bemerk'ungen darüber ma chen. Es würde sodann auf die andern übergegangen, und alle durch besprochen werden. Dann würden wir zu den gesetz lichen Bestimmungen zurückgehen und nach Berathung des Ge setzes und Abstimmung darüber endlich die Verordnung noch mals cursorisch durchgehen und übey die Anträge Beschluß fas sen. Damit nun später nicht alles wiederholt werden dürfte, wäre zu wünschen, daß die Mitglieder, welche etwas dageg n haben, dasselbe jetzt Vorbringen. 2*
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