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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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sein könnten, abermals ein neues System anzunehmen, da wir uns sicherlich nicht von einem so großen Vereine ausschließen würden, so finde ich mich auch in dieser Hinsicht noch mehr in meiner Befürchtung gerechtfertigt. Weder von dem Herrn Vicepräsidenten, noch von mir, noch von irgend einem Redner, der sich gegen den Gesetzentwurf hat vernehmen lassen, ist übri gens behauptet worden, daß es bei der alten Unordnung blei ben sollte, wie wir leider diesen Vorwurf aus dem Munde des Referenten früher vernommen haben, sondern Jeder ist ernstlich darauf bedacht gewesen, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, den Verwirrungen, welche diese mancherlei Scheffel und Ellen erzeugt haben, durch eine Einheit abzuhelfen. Die Frage ist nur, worin die Einheit bestehen soll, ob in dem Rectificiren des Dresdner, oder in dem vorgeschlagenen metrischen Maase. Daß es auf beide Arten geschehen kann', ist wohl zur Genüge darge- than worden, und ich enthalte mich einer weitern Auseinander setzung. Königl. Commissar v. Wietersheim: Ich muß mir noch eine Bemerkung erlauben. Wenn der ehrenwerthe Abg. glaubt, daß das Zollgewicht dem metrischen Systeme nicht an gehöre, so entgegne ich, daß das Zollgewicht vielmehr ganz un bedingt daraus hergeleitet ist, indem ein Zollpfund genau ein halbes Kilogramm ist. Wenn der Abg. zur Rechten sagt, daß der einzige Vorzug des Systems in der Uebereinstimmung mit dem Erdmeridian beruhe, so muß ich gestehen, daß, wenn es keinen andern Vorzug hätte, man davon abgehen könnte. Das ist aber blos eine Nebensache, ein Tribut, den man der Wissen schaft gebracht hat, ein Hauptvorzug ist aber die innere Ueber einstimmung und die Ableitung aller Maase und Gewichte von einander. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich bemerke zur Widerlegung, daß ich das Fleischergewicht gemeint habe, wel ches von 90 auf 102 Pfund gesetzt wurde, wenn ich nicht irre. Königl. Commissar v. Wietersheim: Das ist nicht von dem Zollvereine angenommen worden, sondern nur bei Ein führung der Schlachtsteuer, weil das Fleischergewicht im Lande verschieden war, wurde es interimistisch angenommen. Abg. Hecker: Ich bin weit entfernt der Einsicht derjenigen zu nahe treten zu wollen, welche sich gegen den Gesetzentwurf erklären, weil sie dies thun, allein wenn so nachdrücklich darauf hingewiesen wird, als dies geschah, daß diejenigen, welche andrer Ansicht und Meinung huldigen, ihre Pflichten als Vertreter des Volkes nicht vor Augen hätten, so muß ich in meinem und im Namen derer, die meine Meinung theilcn, ihre Pflichttreue in Schutz nehmen. Ich kann nur bedauern, daß Zweifel daran erregt worden sind, und daß man sich, ohne es wörtlich zu sagen, bemüht, die Kammer nur in Volks- und Regicrungsmänner zu theilen. Abg.Braun: Nur zur Berichtigung eines Abg., der vorhin sprach, ergreife ich das Wort. Wenn derselbe einen Grund darin findet, sich gegen das neue System zu erklären, weil die Möglichkeit vorliege, es könnte durch einen Bundestags beschluß eine allgemeine gesetzliche Bestimmung in Rücksicht des Maases und Gewichts gegeben werden, so kann ich diese An sicht nicht theilen, denn erstens möchte ich bezweifeln, daß in dieser Beziehung eine allgemeine Bundesgesetzbestimmung er folgen werde, zweitenswürde es immer in derGewalt der hohen Staatsregierungstehen, dieser neuen gesetzlichen Bestimmung entgegen zu treten, denn wenn ich nicht ganz irre, gehört dieser Fall unter die, zu denen Stimmen-Einh elligkeit erfordert wird, indem in die innere Verfassung der einzelnen Bundes staaten diesen Falls eingegriffen wird und Hura singulorum vor liegen. Wenn also die sächs. Regierung ihre zustimmende Er klärung für einen derartigen Beschluß nicht abgiebt, so kann ein solcher Bundesbeschluß nicht zu Stande kommen. Dies ist nun ein Umstand, der nicht allein hier von hoher Wichtigkeit, sondern der auch in vielfachen politischen Beziehungen wohl ins Auge zu fassen ist. Abg. Schmidt: Ich hatte mir blos vorgenommen, einige Worte zur Widerlegung des Abg. Rahlenbeck zu sagen. Es betrifft aber allerdings den jetzt fraglichen Antrag überhaupt. Nach sorgfältiger Erwägung aller der Gründe, die für und wi der denselben angeführt worden sind, muß ich doch bei meiner durch Prüfung der Gesetzvorlage erlangten Ueberzeugung stehen bleiben, daß die Einführung dieses Gesetzes von großem Nutzen sein wird; denn die dagegen vorgebrachten Gründe scheuen nur auf halbe Maßregeln hinauszugehen. Ich bin überzeugt, daß der Antrag des Herrn Vicepräsidenten und die darnach vor geschlagene Veränderung fast dieselbe Mühwaltung und diesel ben Kosten hervorbringen würde, welche die Einführung des von der hohen Staatsregierung vorgeschlagenen Systems zur Folge haben würde. Dann bin ich aber auch überzeugt, daß der Nutzen von dem Vorschläge des Herrn Vicepräsidenten bei wei tem geringer sein würde. Ehe ich mich demnach damit einver standen erklären könnte, müßte ich, wenn ich die Gesetzvorlage für bedenklich finden könnte, eher dazu meine Zuflucht zu dem Entschlüsse nehmen, daß die alte Unordnung noch so lange fort bestehen möge, bis wiederum die neue dasselbe jetzt vorliegende Gesetz von einer andern Ständeversammlung gewünscht und der hohen Staatsregierung abgedrungen werden wird. Seit 1811 haben die Stände darauf angetragen und der Antragsteller hat es anerkannt, daß. eine Regulirung des Maas-und Gewichtswe sens nothwendig sei, und daß der jetzige Wirrwarr nicht fortbe stehen könnte. Dennoch soll man aber nach dem gestellten An träge nicht zu einer ganzen Maßregel verschreiten, sondern nur eine halbe ergreifen. Das halte ich für durchaus unvorteilhaft. Ich bin überzeugt, daß, wenn auch mancher sich nicht gleich in die Umänderung, die das Gesetz vorschlägt, finden sollte, dies doch in kurzer Zeit geschehen wird, und man wird sich dann in einem weit bessern, selbst in einem weit behaglichern Zustande als jetzt befinden. Ich habe mich in aller Hinsicht überzeugt, daß das lange Hinhalten, die Verzögerung der Durchführung notwendiger Maßregeln, so wie das Ergreifen von nur halben Maßregeln eine große Unzufriedenheit im Volke herbeisrchren
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