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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Daß die polizeiliche Controls über das Maas der Schank gefäße nur auf diejenigen Getränke ausgedehnt worden ist, deren Ausschank polizeilicher Taxe unterliegt, hat seinen hauptsächlichen Grund darin, daß nur hinsichtlich dieser Getränke in der Ein richtung der Taxe die nothwendige Veranlassung liegt, darüber zu wachen, daß dasjenige Maas, welches die Grundlage der Taxbestimmung bildet, entweder ungeteilt, oder doch nur in sol chen Theilgrößen gewährt werde, deren Verhältniß zum Ganzen eine schnelle Ueberrechnung des Preises nach der Taxe, auch dem Ungeübten gestattet. Wenn dagegen im Allgemeinen zwar nicht verkannt werden mag, daß es wünschenswerrh sei, dieser Con trols eine noch allgemeinere Ausdehnung zu geben, so daß Jeder, welcher irgend eine Flüssigkeit in Flaschen oder Krügen erkauft, ohne Nachmessung aus der bloßen Ansicht des Gefäßes, sich von der Richtigkeit des Maases versichern könne, auch im Königreiche Preußen diesem Erfordernisse, wenigstens hinsichtlich der Glas flaschen, nach §.28—30 der Maas - und Gewichtsordnung vom 16. Mai 1816, dadurch genügt wird, daß die inländischen Glas hütten bei Strafe nur maashaltige Flaschen fertigen dürfen, so konnte doch eine diesfallsige Zwangsvorschrift, mindestens zur Zeit, nicht für angemesien erachtet werden. Würde nämlich.einer- seits der in gedachtem Staate eingeschlagene indirecte Weg für Sachsen, wegen seiner unbedeutenden Glasfabrikation, völlig unzureichend gewesen sein, so schien andererseits eine, auf den ausschließlichen Gebrauch maashaltiger Gefäße der gedachten Kategorie im öffentlichen Verkehre zu beschränkende, Anord nung sehr großen Schwierigkeiten zu unterliegen und sich insbe sondere, weder von mancherlei lästigen Eingriffen, noch von der Nothwendigkeit vielfacher Ausnahmen freihalten zu können. Zwar ist in dieser Hinsicht insbesondere die Frage sorgfältig er wogen worden, ob nicht, wie von mehren Seiten als wünschens wert!) und selbst nothwendig beantragt worden war, wenigstens der öffentliche Verkauf von Wein nach Flaschen, ingleichcn von sogenanntem Flaschenbier einer Controls zu unterwerfen sei. Allein sowohl die Rücksicht, daß diese Getränke nicht zu den notwendigsten Lebensbedürfnissen gehören, die dringendsten Gründe der polizeilichen Ueberwachung aber auf letztere sich be schränken, als auch die Erwägung, daß streng genommen eine Flasche immer nur Gefäß bleibt, aber kein Maas repräsentirt, und zahllose Originalflaschen, in welchen feine Weine aus dem Auslande bezogen werden, alsdann im gemeinen Verkehr nicht anwendbar sein würden, haben von der gedachten Maßregel ab sehen, und deren fernere Erwägung und nach Befinden Ausfüh rung einer spätern Zeit Vorbehalten lassen, welcher dabei die nächsten Erfahrungen zur Benutzung vorliegen werden. Die Dep utation bemerkt zu §. 24 flg.: Zu §. 24. Der Deputation ist hierbei das Bedenken beigegangen, ob sich diese Bestimmung wohl auf das Bierqe- fäß werde ausdehnen lassen. Bekanntlich muß letzteres in der Regel zu jedesmaligem Gebrauch frisch gepicht werden, und dadurch und die Abnutzung des Gefäßes ändert sich natürlich der Rauminhalt des Gebindes fortwährend. Ohne jedesmalige genaue Messung läßt sich aber diese Differenz vom gesetzlichen Rauminhalte bis auf A Liter hinab kaum bestimmen, und alle Gefäße vor jedesmaliger Auffüllung nachzumessen, dürfte bei schwunghaft betriebenen Brauereien kaum ausführbar, bei dem vcrhältnißmaßig geringen Geldwerte jener Differenz aber auch nicht dringend nothwendig sein. DieDeputation empfiehlt daher der Kammer, der hohen Staatsregierung zu nochmaliger Erwägung an- heimzugeben, ob und inwieweit es ausführbar und nötig sei, die Bestimmung dieser §. auch auf die Biergefäße zu er strecken, bejahenden Falls aber die passirliche Differenz nicht unter Einem Liter auf die Tonne festzustellen. Bei §. 25 findet die Deputation nichts zu erinnern. Bei §. 26 dagegen ist die Fassung der §. insoweit bedenk lich, als nicht jedes Bier einer polizeilichen Taxe unterliegt, wie doch in der §. vorausgesetzt zu sein scheint. Die Herren Com- missarien fanden das Bedenken gegründet, und mit deren Ge nehmigung schlägt daher die D eputa tion der Kammer vor: beider hohen Staatsregierung zu beantragen, daß die Wor te: „DerAusschank Flüssigkeiten" vertauscht wer ¬ den möge mit folgenden: „ Der Ausschank desjenigen Bieres und derjenigen Flüs sigkeiten :c." Präsident v. Haase: Die Kammer hat so eben vernom men, daß die Deputation bei §. 24 einen Antrag ihr empfohlen hat, wornach sie der hohen Staatsregierung zu nochmaliger Erwägung anheim geben möge, „ob und in wieweit es ausführ bar und nöthig fei, die Bestimmung dieser Z. auch auf die Bier gefäße zu erstrecken, bejahenden Falls aber die passirliche Diffe renz nicht unter Einem Liter auf die Tonne festzustellen." Abg. Heyn: Ich muß vorausschicken, daß cs mir nicht beikommen kann, eine absichtliche Bevortheilung zu bevorwor- ten; allein die Deputation hat sehr richtig bemerkt, daß die ge setzliche Bestimmung in §. 24 wohl nicht auf das Biergefäß werde anwendbar sein, weil solche Gefäße jedesmal frisch gepicht werden müssen und durch das Heraussetzen in die freie Luft und durch das wiederholte Binden sich der Rauminhalt verändert. Ja ich muß noch hinzufügen, daß jede neue Tonne wenigstens um 3 Liter größer gemacht werden muß und daher dieser ver» meintliche Nachtheil sich völlig ausgleichen wird. Aus diesem Grunde erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß die Differenz statt, wie die Deputation vorgeschlagen hat, auf 1 Liter, auf 2 Liter gestellt werden möchte oder doch wenigstens der Regie rung den Wunsch vorzulegen, daß die hohe Staatsregierung bei der nochmaligen Erwägung diesen Gegenstand genau in's Auge fassen möge. Präsident 0. Haase: Die nochmalige Erwägung dieses Gegenstandes hat die hohe Staatsregierung überhaupt schon zugesagt. — Unterstützt die Kammer diesen eben gestellten An trag ? — Er wird nichtausreichend unterstützt. — Präsident v. Haase: Ich würde also blos noch die Frage auf das Gutachten der Deputation zu richten haben und ich frage: Will vie Kammer in der von der Deputation vorgeschla genen Maße bei Z.24 gutachtlich sich erklären? — Ein stim mig Ja.— Referent 0. v. Mayer: Zu §. 25 hat die Deputation nichts erinnert. Präsident v. Haase: Wenn Niemand bei §.25 etwas zu erinnern hat, so würden wir auf§. 26 übergehen, wo die De putation eine besondere Bemerkung gemacht hat. — Wenn Niemand bei der §. 26 etwas erinnert, so würde ich die Frage
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