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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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stellen: Ist die Kammer der Ansicht der Deputation, daß die Anfangsworte: „der Ausschank Flüssigkeiten" (s. oben) vertauscht werden mögen mit folgenden: „Der Ausschank des jenigen Bieres und derjenigen Flüssigkeiten u. s. w." und will die Kammer sich in dieser Maße gegen die hohe Staatsregie rung erklären?— Einstimmig Ja.— tz. 27. (Reductionstafeln.) Mit den, die Einführung der neuen Maase und Gewichte betreffenden Verordnungen wird durch, gleichzeitig zu veröffentlichende, Reductionstafeln das Werhältniß der neuen Maase und Gewichte zu den zeitherigen bestimmt werden, und es sind diese Neductionsrafeln in vorkom menden Fallen als entscheidende Norm anzusehen. Die Deputation hat dabei nichts zu bemerken ge funden. Präsident I). Haase: Hat Jemand bei dieser §. 27 etwas zu erinnern? — Es meldet sichNiemand. — 28. (Maas- und Gewichtslehre in öffentlichen und Pri vatunterrichtsanstalten.) In allen sowohl öffentlichen, als pri vaten Schul- und Unterrichtsanstalten des Landes ist die Lehre von den hierländischen Maasen und Gewichten, nach den in dem Gesetze vom und den dazu gehörigen Verordnungen enthaltenen Grundsätzen und Bestimmungen, vollständig vorzutragen. Auch hier hat die Deputation nichts zu erinnern ge habt. Abg. Meisel: Ich will mir nur eine einzige Anfrage er lauben. Ich kann diese h. nicht in Zusammenhang bringen mit dey früheren Erklärungen. Hier heißt es ausdrücklich: „Es solle die Lehre von den hierländischen Maasen und Ge wichten in allen sowohl öffentlichen, als'privaten Schul- und Unterrichtsanstalten des Landes, nach dem Gesetze vollständig vorgetragcn werden. Das Letzten vom hiesigen Maas und Gewicht, versteht sich von selbst. Es ist früher aber gesagt worden, daß die fremdartigen Benennungen, von welchen im Gesetze die Rede gewesen, wegfallen sollen, wenn dies der Fall ist, so braucht die Schuljugend solche nicht kennen zu lernen, wenn sie auch mit dem neuen Maas und Gewicht vertraut ge macht wird. Ich weiß nicht, wie das mit den früheren Äuße rungen im Zusammenhänge steht. Abg. Müller (aus Taura): Ich kann meinen Dank für das vorliegende Gesetz nicht nur der hohen Staatsregierung, sondern auch der verehrten Kammer, welche dasselbe angenom men hat, nicht genug sagen. Auch finde ich hier in der 28. daß sowohl in öffentlichen, als privaten Schul - und Unterrichts anstalten des Landes die Lehre von den hierländischen Maasen und Gewichten nach den in dem Gesetze und den dazu gehörigen Verordnungen enthaltenen Grundsätzen und Bestimmungen vollständig vorgetragen werden sollen. Allein ich würde es noch lieber sehen, bei der hohen Staatsregierung deshalb einen Antrag zu stellen: ob es ihr nicht gefiele, ein Schriftchen deshalb heraus zu geben. Es könnte vielleicht die hohe Staatsregierung, um diesen Zweck zu erreichen, eine Preisaufgabe bestimmen. Mein II. 98. Antrag würde dahin gehen: „die Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß dieselbe zu Abfassung einer populair gehaltenen Schrift ! über Form und Wesen des neuen Plans,diesen recht anschaulich zu machen veranlassen möge, wodurch dem nicht wissenschaftlich gebildeten Theile des Publikums ein Urtheil möglich werde zur Beseitigung jedes Vorurtheils, zur Beförderung williger An nahme und Einführung des Gesetzes, und über die Klarheit dessen, was dasselbe ist, will und bietet, und daß dieRegierung für möglich ste Verbreitung dieser .Schrift geeignete Maßregel ergreife." Ich muß noch zur Motivirung hinzufügen, daß das, was man hier ver langt, wohl beim Schulunterrichte recht gut könnte vorgetragen werden; allein man hat keine Anleitung dazu, die Lehrer selbst nicht, vornehmlich in Volksschulen. Ich habe deshalb mit Schmerz bei der letzten Berathung vernehmen müssen: man verstehe oftmals nicht auf den Dörfern, was ein Mispel, Mal ter und dergleichen sei. Das wird vielleicht bei den künftiger Benennungen, welche man dem neuen Maas - rind Gewichts system beilegt, noch schwerer werden. Hat man aber eine Er läuterung dazu auch für die Schule, und für den Gebrauch der Lehrer, die in der Gemeinde von dem Gemeindevorstande könnte angeschafft und verbreitet werden, so würde sich die Sache weit leichter einführen lassen, als unter den jetzigen Umständen durch die Ausführung des Gesetzes. > Präsident v. Haase: Ich frage: ob die Kammerden Antrag unterstützt? — Er wird vollständig unter stützt.- Königl. Commissar v. Wietersheim: .Ich wollte nur bemerken, daß der Antrag mir ganz zweckmäßig erscheint, und dieRegierung würde vielleicht selbst darauf gekommen sein. Es würde wohl nur eines Auszugs aus dem Gesetze und hauptsäch lich näherer Erläuterungen und Erklärungen bedürfen. Abg. 0. Platzmann: Der Antrag des geehrten Abge ordneten ist zwar sehr zweckmäßig, doch muß ich hier bemerken, daß ein solches populäres Büchlein mir mehr zum Gebrauche und zur Belehrung außerhalb der Schule geeignet zu sein scheint. Insofern der Abg. es mit dieser §. in Verbindung ge setzt hat, möchte der Antrag doch nicht ganz hierher gehören. Abg. Müller (aus Laura): Ich habe es vielmehr zum Schluffe des Gesetzes, und weil die tz. hier von dem Unterrichte in der Schule handelt, als Leitfaden bei dem Unterrichte in der Schule vorgeschlagen. Abg. Zische: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich glaube, daß in unse rer jetzigen schrcibsüchtigcn Zeit gewiß schon 100 Federn gespitzt sind, während wir das Gesetz berathen, um dergl. Büchlein vorzubereiten. Referent v. v. May er: Ich kann mich nur dahin aus sprechen, daß die Kammer dem Anträge beitreten möge; denn ich finde es sehr zweckmäßig, wenn eine solche Schrift gefertigt 1 *
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