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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 98. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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der erstattet werden sollen, und würde in vorliegender Angele- l genheit dasselbe Verfahren unter Bezug auf den Zeitpunkt des dermalen erlassenen Deerets in Anwendung zu bringen sein. Genehmigt daher die Kammer das Gutachten derDepu -- tation, so würden die 1, 2 und 3 des Gesetzentwurfs in folgende Fassung zu vereinigen sein: „Die in der Bekanntmachung vom 2. November 1819 die Bestimmungen wegen Beendigung des Peräquationsliefe- rungs-Aeguivalentengelder und Centralsteuerangelegenheiten betreffend und im diesfallsigen Erläuterungsgesetz vom 20. September 1834 wegen Niederschlagung der dort benann ten Anforderungen enthaltenen Vorschriften, werden hiermit, soweit sie anwendbar, auch auf diejenigen Ansprüche erstreckt, welche in Folge der in den Jahren 1805 bis mit 1815 von landesherrlichen Behörden erlassenen Ausschreiben für gelie ferte Naturalien und Stückpferde erwachsen sind, und alle diesfallsigen Ansprüche,, soweit sie nicht befriedigt sind, nie dergeschlagen. Dagegen findet die Kostenerstattung wegen der diesfalls anhängigen Rechtssachen, in soweit vor dem 16. April 1840 der Rechtsweg eingeschlagen worden, in der im Erläuterungsgesetz vom 20. September 1834 unter d. be stimmten Maße auch hierbei statt." Ref. Vicepräs. Reiche-Eisenstuck: Die letzte Bemer kung ist ein eventueller Vorschlag und würde nun, nachdem sich die Kammer über den ersten Vorschlag beifällig entschieden hat, in Wegfall kommen. Staatsminister v. Nostiz-Wallwitz: Das Kriegsmi nisterium hat im Namen der Regierung zu erklären, daß ihrer seits eine Uebereinstimmung mit den Ansichten der zweiten Kammer stattfindet, insofern die erste Kammer der Niederschla gung dieser Ansprüche beistimmt. Was den Gesetzentwurf be trifft, der dadurch verändert wird, so erlaubt sich das Kriegsmi nisterium, den hier gestellten Antrag in zwei Theile zu spalten, insofern die geehrte Kammer sich damit einverstanden erklären wird. Ref. Vicepräs. Reiche-Eisenstuck: Es scheint also vorerst die Differenz zwischen der Fassung der Deputation und der hohen Staatsregierung darin zu liegen, daß nach der Fas sung der Deputation man die gegenwärtige Maßregel durch gängig nur als eine Erweiterung der Bekanntmachung vom 2. Nov. 1819 betrachtet und solche auch auf die vorliegen den Lieferungsansprüche angewendet hat. Deshalb glaubte die Deputation auch „der Individuen" nicht erwähnen zu dür fen, wie es im Gesetzentwurf geschehen ist. Es scheint aber nach dieser Fassung, daß, wenn wirklich Individuen vorhanden wären, deren Ansprüche nicht abgeschnitten würden. Staatsmim'ster v. Nostiz-Wallwitz: Nein! Indivi duen sind nicht benannt worden. Ref- Vicepräs. Reiche-Eisenstuck: Was die 2. tz. der Regierungsfassung anbetrifft, so würde der Unterschied blos darin bestehen, daß nach der Fassung der Deputation sich auf das dermalige Decret vom 16. April 1840 bezogen worden ist, so wie man sich bei dem Gesetz von 1834 nach dem Anrathen der damaligen Deputation auf das damalige Decret bezogen hat, welches die Veranlassung dazu gab. Staaisminister v. Könne ritz: Ich erlaube mir die Be merkung,.daß die Sätze beider Vorschläge eigentlich ganz diesel ben sind, und daß nur die Fassung derselben in etwas abweicht. Es hat die Deputation einen Satz vorgeschlagen, der blosremis- sive auf die Gesetze von den Jahren 1819 und 1834 hinweist Das würde passen, wenn man es als eine Erläuterung zu jenen Gesetzen zu betrachten hatte; das ist aber nicht der Fall, sondern es ist ein neues Gesetz, und da schien es angemessener, die Be stimmung mit dispositiven Worten auszusprechen, als auf jene Gesetze hinzuweisen. Dann konnte die Fassung der Deputa tion: „soweit sie anwendbar" bei den Gerichtsbehörden Dunkel und Zweifel erregen. Deshalb scheint eine andere Fassung zweckmäßiger. In Ansehung der Kostenerstattung geht der jetzige Vorschlag des Ministern von der Ansicht aus, daß alle bis zum Erscheinen des Gesetzes erwachsenen Kosten restituirt werden sollen, während es in dem Gesetz von 1834 heißt: „bis zum Tage des allerhöchsten Decrets." Nun scheint aber doch die Billigkeit und wohl auch das Recht zu er fordern, daß diejenigen, die bis zum Erscheinen des Gesetzes und auf den Grund des zeitherigen Rechts Klage angestcllt und Ko sten aufgewendct haben, diese vergütet erhalten. Bei dem Gesetz von 1834 lag ein anderer Grund vor, warum man das Erschei nen des Decretes als Termin annahm, theils wurde dort nur ein Zweifel der Bekanntmachung von 1819 erledigt, theils weil die Regierung die Niederschlagung durch das Decret in Antrag brachte. Das ist aber hier nicht der Fall, sondern hier wird erst durch die Kammer die Niederschlagung in Vorschlag gebracht, und deshalb scheint es billig, daß die Restitution der Kosten bis zum Erscheinen des Gesetzes stattfindet. Abg. Braun: Eine Anfrage an die hohe Staatsregr'erung erlaube ich mir, und zwar die: ob auch die Ansprüche da mit nie dergeschlagen sind, wo bereits das Jnterlocut auf den Beweis derartiger Ansprüche in Rechtskraft übergegangen ist? Staatsminister v. Könneritz: Zur Beruhigung muß ich hierauf erwiedern, es ist noch keine Klage bis zu einem Er- kenntniß gediehen. Nur um den Grundsatz zu salviren, daß rechtskräftige Entscheidungen auch von neuen Gesetzen unbe rührt bleiben müßten, sind die Worte ausgenommen worden: „insoweit nicht rechtskräftig darauf erkannt worden ist." Abg. Klinger: Ich bin mit der Fassung der 2 §§., wie sie von der hohen Staatsregierung vorgeschlagen worden sind, 'ganz einverstanden, allein ich wünsche denselben noch eine größere Deutlichkeit. Nämlich es scheint mir das ganze punctum concernens, um welches es sich hier im vorliegenden Falle handelt, nicht genug ausgedrückt zu sein, und dies bestehr darin, daß auch solche Ansprüche, die auf Zahlu n g s ver sprechen sich gründen, dadurch niedergeschlagen sind. Dies könnte damit geschehen, daß nach den Worten: „Alle und jede Ansprüche für Naturalien- und Pferdelieferungen, welche an den Staat oder königl. Behörden gerichtet werden und aus den Kriegsjahren 1805—1815 herrühren," hinzugefügt werde: „wenn sie sich auch aufZahlungsversprechen gründen." Ich
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