Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
In dem allerhöchsten Decret vom 10. November 1839, Landt.-Acten, 1. Bd., S. 201 flg., haben jedoch Se. köm'gl. Majestät aus den darin aufgeführten Gründen für bedenklich gefunden, auf die Ueberweisung baarer Geldgefälle und selbst auch nur der an die Stelle früherer Naturalleistungen getrete nen, einzugehen. Referent a. d. Winkel: Hier wollte ich den Herrn Prä sidenten ersuchen, die Kammer zu fragen, ob ich das Decret vielleicht vorlesen soll, damit sich Jeder, dem es aus dem Ge- dächtniß entschwunden ist, dessen bewußt sei, oder ob ich im Worlesen des Berichtes gleich fortfahren soll? Präsident 0. Haase: Soll der Herr Referent in seinem Vortrage fortfahren? — Allgemein Ja. — Referent a. d. Winkel: Im Berichte heißt es nun weiter: Hierauf hat nun der Abg. Scholze unterm 2. Januar 1840 eine Petition bei der zweiten Kammer eingereicht, welche laut Kammcrbeschluß vorn 3. Januar 1840 ihrer dritten De putation zur Begutachtung überwiesen wurde, worin der Petent die Gründe aufstellt, warum er diesem allerhöchsten Decret seine Zustimmung nicht schenken könne. Es liegt nun der Deputation ob, diese angegebenen Gründe näher zu erörtern, mit denen im allerhöchsten Decret aufgeführten zusammenzustellen und der Kammer nach Ver nehmung mit dem Herrn Regierungscommissar folgenden Be richt darüber zu erstatten: Der Antrag des Abgeordneten Scholze zerfällt in drei Ab- theilungen und zwar: 1) daß allen noch übrigen Staatsangehörigen, welche solches noch bedürfen, dasselbe Recht zu Theil werde, was denje nigen, welche in denen dem Fiscus angehörigen Orten wohnen, schon zu Theil geworden ist und daß alle baaren Geldgefalle nach Recht und Billigkeit nur als Renten be trachtet werden, welche zu bestimmten Zeiten wiederkehren und daß darum die Ablösung nur von den Pflichtigen zu beantragen sei; 2) daß sowohl die Laudemien auf die Landrentenbank ver wiesen werden dürften, als auch 3) diejenigen Renten, welche vor dem Jahre 1832 erweis lich an die Stelle früherer Naturalleistungen getreten sind. Zur Begründung seines Antrags sagt der Petent: „Er wisse, daß viele Berechtigte die Ablösung gern sähen und wenn auch einer oder der andere einen kleinen Nachtheil davon haben sollte, so müsse man auf andere Einrichtungen zurückblicken, wo schon manches Privatverhaltniß dadurch benachtheiligt worden sei, um des allgemeinen Westen willen, und vorzüglich müßte hier in Anschlag gebracht werden, daß, wer selbst frei sein wolle, nicht unfrei gegen andere denken dürfe. Darauf, daß die baa ren Geldgefalle auf einseitigen Antrag abgelöst werden könnten, vermöge er keinen Antrag zu stellen, denn er könnte Nachtheil für den kleinen Grundbesitz nach sich ziehen, auch sei solch' ein Antrag noch in keinem Staal, wo nur immer Ablösungen baa rer Geldgefälle beantragt worden wären, bevorwortet worden." -Nun führt derselbe mehre Einrichtungen der Art in Braun schweig, Preußen, Würtemberg und Baden an. Dann fährt er ferner fort: Auch in Sachsen finden schon mehre Arten der Ablösung nur auf Antrag der Pflichtigen statt. In den dem Staate unmittelbar zugehörigen Amtsdörfern können auf An trag der Pflichtigen alle obgedachte Gefälle ohne weiteres gekün digt und abgelöst werden. Nach §. 100 der Städteordnung und §. 71 der Landgemeindeordnung können dergleichen Be freiungen wider den Willen des Inhabers abgelöst werden, eben so können Mühlen, baare Erbpachtsverhältnisse, so wie Leistun gen der Unangesessenen nur auf Antrag der Pflichtigen zur Ab lösung kommen. Wenn nun in dem allerhöchsten Decrete die Gründe ange geben werden, warum die Ablösung der baaren Geldgefälle an deren Ablösungen nicht gleich gestellt werden könne, so erwiedert Petent hierauf, 'er verlange nur, daß die Laudemien und die durch Ablösung von Grundlasten erweislich entstandenen baa ren Geldgefälle auf die Landrentenbank übernommen werden sollten. Auch sei in der Verordnung vom 28. September 1833 an sämmtliche königliche Rentämter und Jntradeneinnahmen — die Ablösung der an die Staarskafse zu entrichtenden Geld zinsen betreffend — die sehr treffende und richtige Bemerkung gemacht, daß durch derartige Ablösungen unbezweifelt einer der Hauptzwecke des Ablösungsgeschaftes, die Befreiung des Grund- eigenthums'von den darauf ruhenden Lasten befördert, denen Unterthanen aber eine beträchtliche Erleichterung gewahrt wird; in dessen Erwägung sei von Sr. Königlichen Majestät und des Prinzen Mitregenten Königlicher Hoheit, nach deshalb.ver nommenem Gutachten der Stände, genehmigt worden, daß auf Ansuchen der Zinspflichtigen mit dergleichen Ablösungen verfahren werden solle. Nun müsse er dem vorliegenden Decrete seine Zustimmung gänzlich versagen, wenn dasselbe die Bestimmung ausspreche, daß es bei den übrigen Staatsangehörigen anders sein solle, denn da bei der neuen Besteuerung alle Staatsangehörige gleiche Pflichten übernehmen sollten, so müßten ihnen auch die selben Rechte zu Theil werden. Die Bewohner der Munici- palstädte, so wie die Dominialgutsbesitzer kennten dergleichen Abgaben nicht. Die Nothwendigkeit der Ablösung der Laudemien sucht der Herr Petent ferner dadurch zu beweisen, wenn er sagt: Nach Z. 83 des Ablösungsgesetzes soll der Rentenbetrag kapitalisirt, dieser von der Kaufssumme abgezogen und keine Laudemien da von bezahlt werden. Dies sei aber hin und wieder heute schon vergessen oder gar nicht gekannt worden, wie sollte dies nach Jahren werden? Dadurch entständen für die Nachkommen neue Beschwerden und neue Proteste. Ferner behauptet der Petent, der im Decrete ausgestellte Grundsatz, „daß die auf dem Grundbesitz feststehenden Geldge- fällej für den sich dazu Verpflichtenden oft das einzige Mittel wären, zu Grundbesitz zu gelangen, und daß dessen Enangung auch den Armen möglichst erleichtert werden müsse", könne durchaus nicht auf Erfahrung beruhen, denn auf ein so belaste tes Grundstück würde Niemand gern Geld borgen. Wenn in dem allerhöchsten Dccrete noch der Beeinträchti gung der Stiftungen und Kirchen gedacht worden ist, so giebt der Petent darüber zu bedenken, daß der Staat schon bei ver schiedenen dergleichen Angelegenheiten ins Mittel getreten sei. Er habe bemerkt, was in anderen Staaten für Ablösung bäuer licher Lasten gethan worden sei, und die dortigen Kammern harten keinen Anstand genommen, dieses zu bewilligen, und er könne kaum glauben, daß dieses hier nicht der Fall sein werde- Wenn man nun die drei Abheilungen des Antrags des Abgeordneten Scholze in nähere Erwägung zieht, so ergiebt sich sll 1) daß, wenn der Petentsich in den angeführten Unter-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder