Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4) des Gemeindevorstandes Johann Gottlob Unger zu Zöb litz und Consorten, ») um eine Gesetzvorlage, nach welcher auch die baaren Geldgefälle, welche erweislich aus früher abgelösten Diensten oder Naturalprästationen herrühren, worun ter auch die Laudemialpflicht mit begriffen, auf Antrag der Pflichtigen mit dem 25fachen Betrage zu Kapital geschlagen, abgelöst und die daraus entstandenen Kapi talien in die königliche Landrentenbank mit überwiesen werden könnten, b) um Ermäßigung der Stempelbetrage und Gerichtsge bühren, sowohl bei Kaufen, als auch bei der Aufnahme von Darlehnen auf Grundstücke und Häuser, so wie um Erleichterung und Ermäßigung der Quittungs kosten, o) daß die hohe Ministerialverordnung vom 2. October 1839, den Auszug betreffend, zurückgenommen, oder wenigstens für die Oberl.rusitz außer Gültigkeit gesetzt werde; 5) von 88 Einwohnern zu Hirschfeld und Lauterhofen bei Zwickau, um Uebernahme solcher baaren Geldgefälle auf die Landrentenbank, welche durch Ablösung von Diensten aus der Vorzeit entstanden sind; 6) von 99 Ortschaften — Heinersdorf und Consorten, — daß die Lehn- und andere Zinsgelder auf einseitigen An trag abgelöst werden könnten; 7) der Ortschaften des Eigenschen Kreises, Alt-Bernsdorf und Consorten, um Ablösung der baaren Geldgefälle der Unterthanen an ihre Gutsherrschaften und insbesondere derjenigen, welche in Folge früherer Ablösungen und resp. Vergleiche entstanden sind, so wie Ueberweisung derselben an die Landrentenbank. Wenn nun diese sämmtlichen Petitionen, insofern sie die . Ablösung baarer Geldgefälle und Ueberweisung derselben an die Landrentenbank betreffen, mit der Petition des Abgeordneten Scholze Zusammentreffen, so glaubt auch die Deputation, daß dieselben durch die von ihr bei der Scholzeschen Petition aufgeführten Gründe und durch den von der Kammer darüber zu fassenden Beschluß ihre Erledigung finden werden. Es bliebe ihr daher nur noch übrig, diejenigen Anträge näher zu beleuchten, welche in der Petition sub 4 unter b. und v. gestellt worden sind. Der erste derselben unter d. um Ermäßigung der Stem pelbeträge und Gerichtsgebühren, sowohl bei Käufen als auch bei der Aufnahme von Darleynen auf Grundstücke und Häuser, so wie um Erleichterung und Ermäßigung der Quittungsko sten hat, was den Stempel betrifft, bereits durch die Berathung und Beschlußnahme der Kammer über die Petitionen des Gene- ralaccisinspector Schmalz und des Abgeordneten Wieland we gen Revision und Milderung des Stempeltarifs seine Erledi gung gefunden. Den zweiten derselben unter«, anlangend, daß die hohe Ministerialverordnung vom 2. Octvber 1839, den Auszug be treffend, zurückgenommen oder wenigstens für die Oberlausitz außer Gültigkeit gesetzt werden möge, so sind die Petenten im Jrrthum, wenn sie die von dem Oberappellationsgericht erlas sene Bekanntmachung, einige Nechtssätze in Beziehung auf den Auszug betreffend, vom 2. October 1839, als eine Ministerial verordnung bezeichnen. Daß unter diesen Umständen das Ge such der Perenten um Zurücknahme dieses Erlasses nicht paßt, indem hier nur ein Antrag auf die Vorlegung eines jene, von dem Oberappellationsgericht bei seinen Entscheidungen ange nommenen Grundsätze aufhebenden Gesetzes gestellt werden kann, liegt auf der Hand. Die Deputation stellt daher den Antrag: die Kammer möge beschließen, die Petition sub 4 auch in Rücksicht der beiden Anträge unter b. und «. auf sich beruhen zu lassen. Referent a. d. Winkel: Nachdem dieser Bericht bereits angefertigt worden war, sind der Deputation noch zwei andere Petitionen zugekommen, und zwar eine von der Gemeinde Schönau und noch 24 andere Gemeinden, welche ebenfalls Ab lösbarkeit des Lehensgeldes und anderer Zinsen beantragt. Die zweite ist von dem Abgeordneten Puttrich, worin derselbe ein zugleich mit überreichtes Schreiben der Gemeinde Dittersdorf zu berücksichtigen bittet. In dieser Petition wird gebeten, daß sie diejenigen Frohngelder, welche sie für früher geleistete und späterhin abgelöste Naturalleistungen zu entrichten hätten, an die Landrentenbank überweisen könnten, wobei sie noch die ir rige Meinung aussprechen, daß das Aufhören der jetzt zur Landrentenbank überwiesenen Ablösungsrenten größtentheils aus Staatskassen bewirkt werde, sie mithin zur Befreiung der Grundstücke ihrer Mitunterthanen noch beitragen müßten. Diese beiden Petitionen sind spater an die Deputation gelangt, und diese glaubte nicht, da ihr vorliegender Bericht schon zum Druck befördert war, noch einen besonderen Bericht darüber machen zu müssen, sondern, daß ein mündlicher Vortrag hin reichend sei, da sie ganz denselben Gegenstand betreffen, über den sich die übrigen Petitionen verbreiten. Abg. Kokul: Wenn ich mir auch nach dem früheren Allerhöchsten Decrete und dem gegenwärtig vorliegenden Depu tationsgutachten einen günstigen Erfolg des Scholzeschen An trags zur Zeit noch nicht versprechen kann, so kann ich doch nicht umhin, mich für denjenigen Theil seines Antrages zu ver wenden, welcher sich darauf bezieht, daß auch die Renten, welche vor dem Jahre 1832 erweislich an die Stelle früherer Natural leistungen getreten sind, an die Landrentenbank verwiesen wer den möchten. Es ist diesem Lheile des Scholzeschen Antrages hauptsächlich die Unausführbarkeit dieser Maßregel entgegenge halten worden, einmal, weil die Beweisführung an sich schon mit großen Schwierigkeiten verbunden sein würde und leicht zu kostspieligen Processen Veranlassung geben könnte; und dann, weil durch die Ueberweisung dieser Renten an die Landrenten bank die Staatspapiere und die Staatsschuld sich beträchtlich' vermehren würden. Der geehrte Antragsteller wird dies wahr scheinlich selbst zu widerlegen suchen, in soweit es zu wi derlegen ist, und ich will ihm darin, wenigstens vor der Hand, nicht vorgreifen; nur eine kurze Bemerkung will ich mir erlauben, welche mir besonders für, diesen Kheil seines Antrages zu sprechen scheint. Unbillig erscheint es allerdings, Diejenigen von der Landrentenbank auszuschlie ßen, welche — nicht ahndend, daß jemals ein Ablösungsgesetz das Land beglücken werde — den unglücklichen Einfall hatten,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder