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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitteln. Ein so glückliches Einverständniß, zu welchem auch die erste Kammer mit edler Würdigung der besonderen Stan- desintereffen beiwirkte, machte ein Resultat möglich, welches unter die segensreichen nicht nur des Landtags, sondern der Zeit gehört." Auf dieses nun habe ich meine Petition gestellt, welche die verehrte Deputation in der Maße begutachtet hat, daß sie meint, sie auf sich beruhen zu lasten. Das ist mir nun frei lich ganz unerwartet gekommen. Sie sagt in ihrem Berichte: „Wenn man nun die drei Abteilungen des Antrags des Abg. Scholze naher in Erwägung zieht, so ergiebt sich acl 1: daß wenn der Petent sich in den angeführten Unterstützungsgründen auf die Verordnung vom 28. Sept. 1833 bezieht, hier der Staatsfiscus lediglich als Berechtigter zu betrachten ist und denen ihm Verpflichteten die Gelegenheit zur Ablösung der gleichen Prästationen freiwillig angeboten hat, welches jedem andern in gleichem Verhältnisse stehenden Berechtigten ebenfalls unbenommen ist, wodurch sich also der Theil des Antrages: „daß allen übrigen Staatsangehörigen dasselbe Recht zu Theil werden möge," von selbst erledigt." Dagegen muß ich mir erlauben zu bemerken: Ich bin in meiner Petition von dem Grundsätze ausgegangen: was dem Einen Recht, das ist gegen den Andern eine Pflicht. Wenn die Genußberechtigten dieses nicht fhun, so glaubte ich, sollte es der Staat, so sollte es die Ständeversammlung thun; denn in der Verordnung von 1833 ist gesagt, daß von den Ständen ein Gutachten ist abver langt worden, und deshalb kann ich nicht glauben, daß ich den Staat als wie jeden andern Berechtigten betrachten könnte, denn ich glaube, ein Staat ist doch etwas ganz Anderes als eine städtische Corporation, denn der Staat besteht aus Gliedern, zu denen wir Alle gehören, und wenn ich den Staat als eine Familie betrachte, wie kann er dann den einen Theil so, den andern so behandeln? Wie kann der Staat,- wenn ich ihn als Familienvater betrachte, das eine Kind väterlich, das andere stiefmütterlich behandeln? Und wenn ein Glied am Leibe leidet, so leidet doch allemal der ganze Körper. Jenes Bild hätte vielleicht in früherer Zeit gepaßt, aber ich glaube nicht, daß es auf die gegenwärtigen konstitutionellen Zeitverhältnisse noch an wendbar sei. Ferner spricht die Deputation hier: „Ueberdies scheint auch diese Art Ablösung von den Verpflichteten nicht einmal sehr gewünscht zu werden, indem bis jetzt nach den vom Herrn königl. Commissar erhaltenen Mittheilungen, von diesem Anerbieten der hohen Staatsregierung noch sehr wenig Ge brauch gemacht worden ist." Es wird hier gesagt: sie werden nicht gewünscht! Das glaube ich. Wer.soll sie jetzt vor der Hand wünschen? Sie haben erstens für andere Ablösungen Geld genug zu geben, und zweitens herrscht ein zu großes Mißtrauen gegen die Ablösungen. Bedenken Sie, wie viele Ablösungen in früheren Zeiten schon stattgefunden haben, und jetzt müssen die Bauern wieder ablösen; so fürchten sie, es könnte in der Zukunft wieder so werden, es kann auch sein, denn wie viel habe ich Käufe gesehen, auch mündlich und schrift lich ist mir dieses mitgetheilt worden, wo wieder Lasten einge tragen worden sind, die in frühem Käufen nicht standen, z. B. Recognitionsgeld, Schutzgeld, Stuhlzins, TheilschMng und wie sie sonst alle heißen mögen. Das sind MiMräuche; würde dieses dahin heschwichtigt, daß die Gemeinden sich von allen diesen Lasten befreien können, und könnten sich ganze Gemein den „als solche" ablösen, dann hörte gewiß alles Mißtrauen auf, es würde Jeder dahin trachten, frei zu werden, wie in den süddeutschen konstitutionellen Staaten, während jetzt Je der zur Ablösung möchte gezwungen werden. Und wenn die Gemeinderäthe die Kaufbriefe zur Durchsicht erhielten, damit die nicht dahin gehörigen Sachen nicht könnten wieder so ein geschwärzt werden, dann würden gewiß bald die Ablösun gen anders ausfallen, und mit mehr Liebe betrieben werden, und dieses Mißtrauen beseitigt werden. Wenn ein Deputirter am vorigen Landtage äußerte, die Pflichtigen dürften nur kom men, die Berechtigten würden sich gern bereitwillig finden las sen zu solchen Ablösungen, indem sie dadurch bedeutende Kapita lien erhalten würden, wo sie jetzt nur Renten und kleine Posten erhalten, dieses könnte Ihnen nur Vortheile bringen, so hat sich das nicht bestätiget. Ich weiß, es sind verschiedene Anfragen gethan worden um Ablösung der Geldgefälle, aber sie haben kein Gehör gefunden. — Drittens sagt die Deputation: „Was aber den zweiten Theil des Abg. Scholze betrifft „daß allebaa- ren Geldgefälle nach Recht und Billigkeit nur als Renten be trachtet werden möchten, welche zu bestimmten Zeiten wieder kehren, und daß darum die Ablösung nur von den Pflichtigen zu beantragen sei, so vermag die Deputation denselben durchaus nicht beizustimmen. Diesem Antrag der Bevorzugung des ei nen vor dem andern ermangelt die Eigenschaft der Gerechtigkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz völlig, welcher höchstens nur in solchen Fällen zu rechtfertigen sein könnte, wo ihn die Noth- wendiAkeit zur Beförderung des allgemeinen Besten gebietet, welches hier durchaus nicht der Fall zu sein scheint." Nun sind denn die baaren Geldgefalle etwas anderes als Renten? Sind sie nicht, was der Bericht selbst sagt, größtentheils durch Ablö sungen entstanden? Wo findet man aber in einem andern Staate, daß baare Geldgefalle nicht als Renten betrachtet wür den und auf einseitigen Antrag der Pflichtigen abgclöst werden könnten ? In allen Staaten aber, wo der Staat Unterstützung den Pflichtigen zur Ablösung leistet, kann es allemal auf An trag der Pflichtigen geschehen. Kaiser Joseph gab schon 1781 sein Abolitionsgesetz, und verordnete, daß alles in Renten ver wandelt werden müßte, und diese find auf Antrag der Pflichtigen zu jederzeit ablösbar. Auch in dem preußischen Ablösungsgesetze wird gesagt: auf Antrag der Pflichtigen können alle baaren Geld gefälle abgelöst werden; in Mecklenburg verhält es sich ebenfalls so. In Baden ist ein anderesVerhaltniß, da sind alle Ablösungen,auch bei den baaren Geldgefällen, auf einseitigen Antrag gestellt; aber bei der Ablösung sind auch bis aus der Staatskasse bezahlt worden, und das Fehlende wurde noch dazu aus Staatskassen vorgeschoffen; über diese Ablösung sagte kürzlich noch der Mini ster v. Böckh: „Vieles und Großes ist aber auch zum Wohle für das Volk geschehen, ohne es mit neuer Steuer zu belasten, bis zum Anfang der gegenwärtigen Dudjetsperiode sind die Ablö-
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