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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Die landesfürstlichen Steuern betragen ungefähr 13 pr. Ct.; das übrige sind herrschaftliche Steuern. Aber auch die Herr schaften in äffen von ihrem Reinertrag 29 pr. Ct. bezahlen, und Alles muß von ihnen an den Staat versteuert werden, Renten, Jagden, Jurisdictionsnutzungen u. s. w. Wenn nun bei uns einmal eine neue Besteuerung eintreten wird, so soll auf alle diese Renten, welche wir haben, bei dem Bauer keine Rücksicht genommen werden. Ich aber kenne Bauern, die 60, 80 bis 100 Thlr. Renten zu bezahlen haben, ohne daß sie sehr bedeu tende Grundstücke hatten. Nun frage ich: wird das eine gleiche Besteuerung werden, wenn dem Bauer niemals die Möglichkeit gegeben wird, daß er sich einmal von dieser Last be freien kann? Unsere Dominialgutsbesitzer gehen ganz frei da bei aus, sie erhalten diese Renten, zahlen aber keine Steuern davon, der Bauergutsbesiher dagegen muß nicht nur diese Renten bezahlen, sondern er muß auch noch die Steuer an den Staat dafür bezahlen. Nun d'enke man sich dagegen einen reichen Kaufmann oder Banquier, der sein Vermögen nach Hunderttausenden zählt, wie der Bauer dagegen es nach Hun derten oder höchstens nach ein paar Tausenden zählen kann, dann erkundige man sich nach Beider Steuern und nach dessen Verhältniß gegen einander. Um dergleichen Besteuerung wil len haben andere Staaten die von mir früher erwähnten Er leichterungen eintreten lassen. Sollte es in Sachsen keine Möglichkeit geben, daß dem Bauerstande bei diesen Geldgefäl len noch eine Erleichterung verschafft werden könnte? In den Orten, wo früher viele Hofdienste waren, und wo gegenwärtig die Renten sehr hoch stehen, haben sie jetzt wenige und niedrige Landessteuern; denn sie waren früher hofhörig, und der Herr vertrat früher seine Leute, bei der neuen Besteuerung soll darauf keine Rücksicht mehr genommen werden. Es wird immer ge sagt: Wenn der Bauer nicht muß, so rührt er weder Hand noch Fuß. Meine Herren, das wird unter diesen Verhältnis sen bei denjenigen, welche so viel Renten zu zahlen haben, auch meistens so bleiben, denn wenn der Bauer vom 1. Januar bis 31. December unter dieser Last gewirthschaftet hat, und wenn er sieht, daß er am Ende des Jahres so viel hat, wie er am Anfänge desselben hatte, wie soll er da nicht laß werden! Wenn er sieht, er mag thun, was er will, seine Umstände verbessern sich nicht; denn er hat neben diesen Renten auch allemal noch bedeutende Wirthschastsausgaben, er muß Gesindelöhne, er muß Handwerkslöhne und andere Ausgaben zahlen. Ein An deres ist es dagegen in den von mir genannten konstitutionellen Staaten. Bei uns wird es unter diesen Umstanden nicht vor kommen, wie in Heidelberg, als dort das erste zehentfreie Fuder Getreide eingeführt wurde, da jubelte .das ganze Volk, der Wagen und die Zugthiere waren mit Kränzen und Guirlanden geschmückt, Musik begleitete den Wagen und Alles freute sich darüber. Die Ablösung des Zehnten allein kostete den Staat 8 Millionen Gulden, was er theils erlassen, theils vorgeschossen hat. Man hat bei uns die Erbunterthanigkeit aufgehoben, man hat uns zu freien Staatsbürgern erklärt; al lein so lange diese Verhältnisse fortdauern, kann ich dem nicht beistimmen, daß wir freie Staatsbürger wären. Denn da ist der Bauer nur mittelbar, aber nicht unmittelbar Staatsange höriger. Nur durch die völlige Abschaffung dieser Prästatio- nen würden wir erst vollends emancipirt. Durch diese Ver hältnisse, wie sie jetzt bestehen, werden, wenn die Bauern ihre Sache erst besser einsehrn lernen, wegen der Laudemien, haaren Geldgefälle u. s. w. tausend Proceffe entstehen und aus allen diesen Ursachen wäre eine Aenderung dieser Geldgefalle wohl an der Zeit, und so hoffe ich, daß die Kammer nicht abgeneigt sein werde, beizustimmen, wenn ich einen Antrag, der in We nigem von dem früheren verschieden ist, stellen werde. Ich muß mir aber noch erlauben, ein paar Worte über das allerhöchste Decret zu sprechen. Da ist von Expropriationen der Eigcn- thumsrechte gesprochen. Nun, meine Herren, das kann ich' nicht leugnen, ja es ist so. Allein dieses bestätigt sich doch auch hier, was v. Weiler von den badischen Ablösungen spricht. Der Ursprung aller dieser Prästationen ist zweifelhaft und wird zweifelhaft bleiben, wenn auch von der einen Seite dieses, von der anderen jenes bewiesen werden sollte, und daher glaube ich, daß es den Verpflichteten nicht so sehr erschwert werden sollte, den Berechtigten ist ja nach dem Ablösungsgesetze nichts entzogen, und daß auch wohl durch eineLeihanstalt, oder die Landrentenbank, etwas geleistet werden könnte. In dem Decrete ist ferner gesagt: „Sie ist für den dazu sich Verpflichtenden oft das einzige Mit tel, zu Grundbesitz zu gelangen, dessen Erlangung auch dem Armen möglichst erleichtert werden muß." Dem kann ich nicht beistimmen, denn von solchen Renten, die man im gemeinen Leben eiserne 'Kapitalien nennt, hat der Verkäufer wie der Käufer Nachtheil, und auch der Staat hat Nachtheile, alle ha ben Nachtheile; denn auf solches Grundstück borgt Niemand viel Geld. Wenn ein Grundstück eine Rente von 100 und mehr Thalern hat, so betragt das gegen 3000 Thlr. Kapital, und wenn Jemand darauf noch borgen wollte, so stünde er im Nachtheile. Jeder, sei es eine Corporation oder ein Privatmann, wird nur auf ein freies Grundstück Geld geben wollen. Ich kenne dergleichen Grundstücke, die darum sehr wohlfeil wegge gangen sind, wie das auch in der Petition, die ich letzthin be- vorwortete, schon angedeutct war. Ferner ist hier gesagt: ,,Selbst abgesehen von dem nachtheiligen Einfluß, mit welchem eine so ganz unabsehbare Vermehrung der Landrentcnbriefe nicht nur den Cours derselben, sondern den gesummten Staats- credit bedrohen müßte u. s. w." Ich glaube nicht, daß das allein die Schuld sei, daß die Landrcntenbriefe gesunken sind, daß derselben zu viele sind; nein die Ursache ist wohl vielmehr diese, daß zu schnell die Ausloosung stattfand. Ich glaube, wenn die Ausloosung 6 — 8 Jahre hinausgeschoben worden wäre, der Ueberschuß an Gelde in eine Leihanstalt verwandelt worden wäre, so würden die Landrentenscheine wohl nicht so herunter gekommen, und wenn dieUeberschüffe aus der Staats kasse zu einer Leihanstalt wären verwendet worden, was konnten da nicht zur Ablösung bäuerlicher Lasten für Erleichterungen verschafft werden. Da ich nun sehe, daß die Landrentenbank für den Augenblick nicht im Stande ist, alle diese Kapitalien
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