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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zu übernehmen, so will ich mir erlauben, einen Antrag an die verehrte Kammer zu stellen, und muß erwarten, ob sie ihn unterstützen werde: „Die verehrte Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, daß sie den Kammern zum kommenden Landtage ein Gesetz vor legen wolle, daß auf Antrag der Pflichtigen die baarcn Geld- gefalle, wenn sie zuvor mit 25 kapitalisirt sind, abgelöst wer den dürfen; oder wo möglich, daß sie wie in den süddeutschen Staaten durch Unterstützung von Leihanstalten oder durch Ver weisung auf die Landrentenbank auch aufeinseitige Prooocation abgelöst werden können." Es stimmt dieser Antrag ziemlich mit meiner frühem Petition überein, nur das Einzige habe ich hinzugefügt, und habe es nur facultativ gestellt, wenn es von der Landrentenbank oder einer Leihanstalt übernommen werden könnte. Es wird auch nicht mehr verlangt, als ich in meiner frühem Petition beantragt habe. Es soll der Staat nichts beitragen, sondern er sollte nur dahin trachten, daß eine Un terstützung durch die Landrentenbank oder eine Leihanstalt ge währt werden könnte. Ich sollte doch meinen, daß mein Ge such eine genügende Unterstützung finden dürfte. In den Staaten, die ich genannt habe, sind unsere Standesgenossen besser daran, wie v. Weiler sagt, und die Kammern dort be stehen aus denselben Gliedern wie hier: „Die Unterstützung der süddeutschen Staaten erstreckt sich bei gewissen Ablösungen auf ja bis auf A baare Unterstützung. Diese habe ich aber nicht beansprucht, und will sie auch nicht beanspruchen; ich habe aber auch gehört, daß dergleichen Leihanstalten, wie ich sie erwähnt habe, in Böhmen und auch in Preußen sollten einge richtet werden. Präsident O. Haase: Der Abg. Scholze hat folgenden Antrag gestellt: „Die verehrte Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, - daß sie den Kammern zum kommenden Landtage ein Gesetz vor legen wolle, daß auf Antrag der Pflichtigen die baaren Geldge fälle, wenn sie zuvor mit 25 kapitalisirt sind, abgelöst werden dürfen; oder wo möglich, daß sie wie in den süddeutschen Staaten durch Unterstützung von Leihanstalten oder durch Ver weisung auf die Landrentenbank auch auf einseitige Provokation abgelöst werden können." Ich frage, ob die Kammerden Antrag unterstütze? — Wird hinlänglich unterstützt.— Königl. Commissar 0. Schaarschmidt. Ich spreche weder über die Petition des Abg. Scholze, noch über die Gründe, mit denen er sie heute zu rechtfertigen gesucht hat, noch über seinen heutigen neuen Antrag, und das, was er dafür angeführt hat; denn das Alles dürfte bereits durch das Decret seine genü gende Erledigung finden; aber zwei Bemerkungen muß ich mir über eine Aeußerung erlauben, die er vorgebracht hat, nämlich darüber, daß er einen Grund des Sinkens der Rentenbriefe — was aber allerdings bis jetzt noch nicht unter pari der Fall ge wesen ist — darin gesucht hat, daß mit der Ausloosung zu rasch verfahren werde. Da muß ich zuvörderst bemerken, daß das Institut der Landrentenbank der Ausloosung gar nicht entbehren kann, insofern darauf, als auf ein wesentliches planmäßiges Mittel zur Amortisation gerechnet ist. Allein nichtsdestoweniger hat die Staatsregierung ins Auge gefaßt, daß die, wenn auch an sich nicht zu vermeidende Ausloosung der Landrentenbriefe doch immer nachthcilkgen Einfluß auf den Stand derselben haben könnte, und cs ist daher die Einleitung getroffen worden, daß diejenigen, deren Landrentenbn'efc ausgeloost worden sind, Gelegenheit erhalten, sie gegen unausgclooste Landrentenbriefe zu vertauschen. Das ist auch öffentlich bekannt gemacht wor den, und ich glaube, durch dieses Mittel ist die Besorgniß des Abgeordneten vor der Hand erledigt. Der geehrte Abgeordnete hat hiernachst über eine Stelle des Decretcs sich geäußert, worin die Bemerkung enthalten ist, daß die baaren Geldgefälle nicht zu entbehren seien und für die Zukunft nicht verboten werden könnten, auch insofern, als sic ost das einzige Mittel waren, wodurch mancher Arme zu einem kleinen Grundbesitz gelangen könne. Es scheint, als ob der geehrte Abgeordnete diese Aeußerung entweder nicht ganz richtig aufgefaßt, oder nicht beherzigt hatte. Es ist eine Erfahrungssache, daß sehr häufig neue Anbauer sich blos dadurch eine Baustelle erwerben können, daß sie nicht Kapital, weil sie dies nicht aufbringen können, bezahlen, sondern einen Grundzins übernehmen. Wenn das abgeschnitten oder verboten würde, ein Grundstück gegen einen solchen Erbzins auszuthun, so würde Mancher abgehalten sein, für sich und die Seinigen ein kleines Besitz- thum und namentlich auch ein Haus zu erlangen. Das ist der Sinn der Aeußerung, und der Abgeordnete wird kaum im Stande sein, diese Bemerkung zu widerlegen. Abg. Scholze: Zur Widerlegung erlaube ich mir em einziges Wort. Ich muß bemerken, daß ich von einem andern Grundsätze ausgegangen bin. Wenn eine solche kleine Rente stehen bleiben soll, so ist das was anders. Wenn aber 60 bis 80 Thlr. Geldgefälle auf dem Grundstück stehen, so kann das nur für ein eisernes Kapital betrachtet werden. Auch beim nm aufgelegten Erbzinse sollte es so gestellt werden, daß er nach 12 Jahren wieder abgelöst, oder erneuert werden kann. Das Wenige habe ich nicht im Sinne gehabt, .sondern nur die grö- ßern Posten. Abg. Puschel: Die hohe Staatsregierung hat die Be denken, welche sich der Ausführung des vom Abg. Scholze ge stellten Antrags in rechtlicher, politischer, finanzieller und staatswirthschaftlicher Hinsicht entgegenstellen, so faßlich und ausführlich dargestellt, daß meinerseits ein Zweifel nicht ob waltet, die geehrte Kammer werde dem Berichte, worin diese Gründe ihre vollständige Würdigung gefunden haben, Folge leisten. Ich bin weit entfernt, dementgegenzutreten, was auf Erleichterung der bäuerlichen Grundstücke abzweckt, insofern diese Lasten den Grundbesitzern den Gebrauch der persönlichen Freiheit, der Zeit und ihrer Kräfte beschränken; aber ich halte es sehr gefährlich, diese Grenzen zu überschreiten; denn wir haben dann entgegenzusehen, daß in den Anträgen immer weiter gegangen wird, und gerade der vorliegende Antrag ist von der
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