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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 103. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. 183. Dresden, den 20. Juni. 1848. Sechs und neunzigste öffentliche Sitzung nm 10. Juni 1840. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Berathung des Berichts der ersten Deputation über das Allerhöchste Decret, die Erledi gung einiger zweifelhafter Rechtsfragen be- < treffend. — Referent Schaffer: Ich muß gestehen, daß ich von an dern Ansichten ausgehe, und ich würde sehr beklagen, wenn, die Ansicht der hohen Staatsregierung, wie sie der Gesetzentwurf enthalt, in der Kammer die Oberhand gewinnen sollte, zumal da unverkennbar aus den Verhandlungen in der ersten Kammer hervorgeht, daß die hohe Staatsregierung nach und nach auch gndere Ansichten gefaßt hat. Die Bestimmung des Gesetzent wurfs wird, wenn sie in der zweiten Kammer durchgehen sollte, höchst belästigend, nicht nur für den Richter, sondern auch für die Parteien sein. Man muß, um sich die Sache klar zu ma chen, dies durch ein Beispiel erläutern. Vorgeschrieben ist, daß durch einen Bestellzettel die Interessenten bestellt werden sollen. Ich will nun annchmen, es hat einer an einen an dern einen Anspruch von 6 Großen. Er zeigt es dem Richter an, der Richter erlaßt die Bestellzettel und ladet den Beklagten sowohl als den Kläger zu dieser Angelegenheit, welche einen Gegenstand von 6 Groschen beträgt, auf einen gewissen Tag vor, und zwar des Vormittags 9 Uhr. Bei Patrimonialge- richten auf dem Lande kann es geschehen, daß die Vorladung schon auf 8 Uhr erfolgt. Einer der Parteien, Klager; der er scheint, weil es sein Interesse erfordert, pünktlich um 8 Uhr, der Beklagte dagegen, der (> Groschen vielleicht nicht gern be zahlt, und dem auch nicht viel daran gelegen ist, wenn er durch gerichtliche Zwangsmaßregeln angehalten wird, seiner Ver bindlichkeitnachzukommen, hat, wenn der Gesetzentwurf durch geht, das Recht bis 12 Uhr zu warten, ehe er ohne Rechtsnachtheil an der Gerichtsstelle erscheinen kann. Der Kläger, sei er auch noch so ungeduldig, muß, ohne daß der Richter irgend etwas bewirken kann, wegen dieser 6 Groschen sonach 4 Stunden .warten, bis es dem Herrn Beklagten gefällig ist, an Gerichts stelle zu erscheinen. Daß dies für die Parteien, wenn ein sol cher Fall eintritt, sehr beschwerend ist, wird doch gewiß Niemand in Zweifel ziehen, um so weniger, wenn man erwägt, daß der Kläger 4 Stunden lang seine Zeit, die er andern Angelegenhei ten widmen und in der er mehr verdienen könnte, als die 6 Gro ll. 103. schen betragen, opfern, art Gerichtsstelle zubringen, und harrend auf den Beklagten verweilen muß. Allein auch für den Rich ter ist die Bestimmung des Gesetzentwurfes sehr erschwerend; indem nach selbiger nun sämmtliche Parteien, die früh 8 oder 9 Uhr, oder auf den Nachmittag vorgeladen sind, erst gegen 12 Uhr Mittags oder 5 Uhr Abends zu erscheinen brauchen. Nun- mehro erst wird, um auf das Beispiel von den 6 Groschen zu rückzukommen , da dem Beklagten gefällig gewesen ist, sich 5 Minuten vor 12 Uhr einzufinden, die große Verhandlung über das Streitobjcot von 6 Groschen vor dem kompetenten Richter gepflogen. Es ist möglich, daß diese Verhandlung einen Zeit raum von einer oder 1^ Stunde wegnimmt, ehe es zu einem Resultate kommt, ein Vergleich gestiftet wird, oder der Richter eine Entscheidung geben kann. Man erachte dies nicht als eine Uebertreibung, denn jedem Richter wird sattsam bekannt sein, daß in diesen geringfügigen Sachen die Einreden und sonstigen Vorbringen oft so verwickelt und verworren dargestellt werden, daß es geradezu unmöglich ist, innerhalb einer Stunde aus die sen Wirren heraus zu kommen. Hat nun der Richter nach die sem Zeitraum sich glücklich durchgearbeitet und weiß, was beide Parteien wollen, so kann er nunmehro erst diese Angelegenheit enden. Ist er damit fertig, so warten vielleicht noch 3 oder 4 solche Angelegenheiten auf ihn. Es ist in der That, wenn die andern Angelegenheiten auch so viel Zeit wegnehmen, dem Rich ter nichtzuzumuthen, daß er noch so viele Zeit dielen Geschäften widmen soll, um so weniger, da er seine Zeit zu diesen Expeditio nen bereits eingetheilt, und nur, weil die Parteien nicht erschie nen sind, vorher wenig oder nichts zu thun gehabt hat. Nun soll er auf einmal, da es den Parteien nicht gefällig gewesen, zu der bestimmten, nach den zu erpedirenden Gegenständen einge- thcilten Zeit zu erscb.incn, von I2Ubr oder von 5 Uhrdes Abends §an diese sammtlichen Geschäfte durchwachen. Er wird daher vor 10 oder 11 Uhr des Abends nicht fertig werden. Auf dem Lande würde das eine große Bedrückung für die Parteien und eine große Behelligung für den Richter sein. Dies wird durch chen Vorschlag der Deputation vermieden. Nach selbigem hat der Richter es in der Hand gegen eine Partei, die so saumselig ist, und von der der Richter schon weiß, daß sie nicht eher kommt, als zur letzten Zeit, seine Maßregeln zu ergreifen, und die an dere Partei kann wieder davon gehen. Die letztere hat ihr Recht erlangt dadurch, daß der Beklagte nicht erschienen ist und er in Gemäßheit des begangenen Ungehorsams verurtheilt wird.- Es ist aber auch andererseits dann der Richter, nicht unmittelbar ver pflichtet, so bald der letzte Glockenschlag ertönt, zu sagen: Nun
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