Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
stellung einiger Handwerksmißbräuche vom 18. September 1772 sowohl in den alten Erblanden, als in der Oöerlausitz die Anrüchigkeit nur noch auf den Abdeckersknechten lasten ließ. Die Folge davon ist, daß dieselben noch gegenwärtig weder zu Remtern gelangen, noch in Gilden, Zünfte uyd'Jnnungen aus genommen werden. Um auch dieses dem Mittelalter entsprossene und angehö- rende Borurtheil abzustreifen, und aus der Gesetzgebung gänz lich zu verbannen, dadurch aber zugleich einer von der Mehrheit des Volkes längst gefaßten Ansicht nachzukommen, empfiehlt die D eputation die Annahme des Gesetzentwurfes. Eine einzige, schon in der ersten Kammer berührte Abände rung, welche dahin geht, in der Ueberschrift das Wort „Abdeckers knechte" zu vertauschen mit „Abdecker" beantragt die Depu tation. Dies zu Beseitigung jedes.Zweifels und aus den Gründen, weil eines der Inhalt des Gesetzentwurfes die,Vor schrift nicht auf Abdeckersknechte allein beschränkt, sondern auf alle, welche das Abdeckergewerbe betreiben, ausdehn,t, andern- theils die Motiven selbst erkennen lassen, daß die Anrüchigkeit der Abdecker selbst nicht durch Gesetz gehoben, sondern nur in der Praxis keine-Anwendung gefunden habe. Einen nochmaligen besonder» Antrag auf Umgestaltung des Abdeckereiwesens zu richten, erachtet die Deputation nicht erforderlich, da nach den Motiven die hohe Staatsregie rung sich mit diesem Gegenstände beschäftigt, auch eine alsbal dige Mittheilung zu erwarten steht. Präsident v. Haase: Wenn Niemand im Allgemeinen zu sprechen wünscht, so würden wir zu den einzelnen §§. selbst übergehen können. Abg. Scholze: Ich glaube wohl, daß Jedermann in die ser Versammlung mit mir einverstanden sein werde, daß es an der Zeit sei, daß die Anrüchigkeit der Abdecker in Wegfall kom me, und daß sie der menschlichen Gesellschaft zurückgegeben wer den ; allein eben so nothwendig und den Zeitverhältnissen angemes sen dürfte cs sein, daß das Gesetz wegen Ablösung und Aufgabe der Cavillereigerechtsame möglichst bald vorgelegt werde, welches auch zu erwarten steht, da die hohe Staatsregierung in den Motiven selbst darauf hindeutet. Man bedenke nur, wenn der arme Bauer ein gutes Pferd besitzt, er mag dies nun er kauft, oder sich selbst erzogen haben, und dieses Pferd verwickelt sich in die Anbindekette oder Anbindriemen und nimmt Scha den, oder es bricht ein Bein, oder solch ein Pferd kommt durch einen andern Unfall ums Leben, so kommt jetzt ein Dritter, der sagt, dieses Thier ist mein; der arme Bauer muß nunmehr mit weinenden Augen es ansehn, wie jener es an sich nimmt, und wie sich dieser das Fett, die Mähnen, den Schweif, die Kno chen und die Haut zu Nutze macht. Dieser Dritte verlangt sogar noch Hülfe, wohl auch noch Trinkgeld von dem Bauer, wenn er es fortschafft. In dieser Beziehung ist es dringend nothwendig, daß ein Gesetz zur Abhülfe eines solchen Uebelstan- des erscheine. Es kann hier doch nicht angenommen werden, daß derjenige, der 90 Lhaler verloren hat, nun auch noch die letzten 10 Lhaler verlieren muß. Jeder, der einen Andern be stiehlt, wird als ein Spitzbube bestraft, und hier soll noch ein Trinkgeld gegeben werden, wenn jener ein solches Thier an sich nimmt! Es könnte sich vielleicht dann, wenn dieses ungerechte Monopolin Wegfall käme, gestalten, daß arme Leute das Pferde fleisch essen würden. , Ich selbst hcib.e einer Mahlzeit vosi^fer-/ defleisch beigewohrrt und solches yrit. vielem. Äfpp.efit Auch könnte dies pon großem. Einfluß aus die, Gesetzgebung gA gen die Ehierqu-alerei. sein, indem derjenige, der, ein. Pferd heftet und glaubt, noch etwas daraus zu lösen, gerprß/ wenn er, es zü seinem Nutzen nicht mehr gebrauten kann, dasselbe besser halten wird. " ' ' . Präsident v. Haase: Was der Abgeordnete erchähnt, gehört nicht zu der H., vielmehr tritt der Abgeordnete nur. dem bei, was die Deputation am Schluffe ihres Berichts' erwähnt/, namlich-: „einen nochmaligen besonder^ Antrag aufUmge^al-, tung des Abdeckereiwesens zu richten , erachtet die Depuchtroft nicht erforderlich, da nach den Motiven die hohe Sraatsregie- rung sich mit diesem Gegenstände beschäftigt, auch eine alsbal dige Mittheilung zu erwarten steht." Irre ich nicht, so' Hat der Abgeordnete keinen Antrag gestellt. Abg. Scholze: Nein. Ich habe die Sache nur in Er innerung bringen wollen. Präsident V. Haase: Die Deputation hat bei dieser Pa- ragraphe nichts erinnert. Demnach würde ich die Frage an die Kammer stellen, ob die Kammer diese Paragraphe annimmt? — Die Bejahung erfolgt einstimmig. — Präsident v. Haase: Auch bei der zweiten Paragraphe hat die Deputation nichts erwähnt. Wenn auch, hier Nie mand das Wort nimmt, würde ich die Frage an die Kammer richten, ob sie mit der Annahme dieser Paragraphe einverstanden sei? — Es erfolgt ein esnhelliges Ia. — Präsident !>.H aase: Es bleibt nun noch,übrig, die Frag stellung auf den Antrag der Deputation zu richten. Sccretair 0. Schröder: Aus dem Bericht ist mir nicht ganz klar geworden, ob nämlich in der ersten Kammer über die Abänderung der Ueberschrift ein Beschluß gefaßt worden ist. Ist über diese Abänderung dort ein Beschluß nicht gefaßt wor den, so halte ich die Sache nicht so viel werth, daß man dadurch eine Differenz hcrbeiführt. Ist aber ein Beschluß erfolgt, so bin ich dafür, daß derselbe Beschluß auch hier gefaßt werde. Die Deputation hat blos gesagt, es wäre in der ersten Kammer diese Abänderung berührt worden, aber ob ein Beschluß darauf gefaßt worden ist, steht nicht im Berichte. Referent Schaffer: In der ersten Kammer hat ein un mittelbarer Beschluß nicht stattgefunden; deswegen hat auch die Deputation sich des erwähnten Ausdrucks bedient, daß in der ersten Kammer eine Abänderung berührt worden ist. Wäre ein Beschluß erfolgt, so würde die Deputation auch gesagt ha ben , daß es in der ersten Kammer beschlossen worden sei. In der ersten Kammer ging die Meinung dahin , es möchte diese Redaction der hohen Staatsregierung überlassen bleiben, und deshalb ist in der ersten Kammer kein Beschluß ausgesprochen worden. Die Deputation glaubte aber, weil von Seiten der zweiten Kammer die Redactionen in den Gesetzen gewöhnlich auch beschlossen worden sind, daß ein förmlicher Antrag möchte dar-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder