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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 105. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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halben treffe man abgetriebene Holzplätze und Lehden, die kaum als Viehweide tauglich, zur Benutzung als Feld ebensowenig geeignet seien, wohl aber zur Waldung benutzt und gehörig cultivirt, sowohl rücksichtlich des erhöhten Ertrags der bäuer lichen Grundstücke, als auch rücksichtlich des Einflusses auf die Holzpreise und den Holzbedars die wichtigsten Vortheile dar bieten würden. Schreite man Seiten der gesetzgebenden Gewalt nicht bald ein, so werde sich in Kurzem nicht nur der Holzpreis, sondern auch der Holzmangel auf eine drückende und drohende Weise steigern. Gleichwie man aber für die Landwirthschaft überhaupt zweckentsprechende Maßregeln ergriffen, eben so nöthig sei es, auch für die zweite Branche des bäuerlichen Be- sitzthums, für die Verbesserung der Kultur der bäuerlichen Höl zer etwas Durchgreifendes yorzunehmen, da das Mandat vom 30. Juli 1813 zu allgemein sei, und nicht ausreiche. Zu dem Ende erscheine dem Petenten es nothwendig, 1) daß eine verhältnißmäß.ige Eintheilung des Bodens zur Holzcultur und zu Feld angeorvnet; 2) dieHuthung in Schwarzwaldung untersagt, oder doch beschränkt, auch das übertriebene Streurechen in jungen Hölzern verboten; 3) pflegliche Holzschläge und nach dessen Erfolg so fortige neue Kultivirung angeordnet; 4) Pstanzschulen zu besserer Erlangung von Pflanzen und Saamen angelegt; 5) .auch Forstbezirke gebildet und diesen sachverstän dige praktische Forstmänner, welche besondereBeam- tete sein müßten, vorgesetzt, endlich 6) die Mittel dazu aus denjenigen Fonds entnommen werden möchten, welche für die Landwirthschaft überhaupt durch die Stände schon verwilligt worden seien. Petent schließt mit dem Anträge: diesen Gegenstand in Erwägung zu ziehen, und im Vereine milder ersten Kammer denselben der hohen Staatöregierung zur Berücksichtigung auf dem Wege der Verwaltung oder Gesetzgebung angelegentlichst zu empfehlen. Die Deputation, welcher diese Petition zur Vorbe- rathung überwiesen worden, hat das wohlgemeinte derselben durchaus nicht verkannt, sie hat leider ebenfalls durch die eignen Wahrnehmungen ihrer Mitglieder sich eingestehen müssen, daß seit dem letzten Jahrzehnt ein großerTheil der Privatwaldungen, namentlich der bäuerlichen Besitzungen, auf das Unpfleglichste bewirthschaftet worden sind, und den Grund darin zu finden geglaubt, daß auf der einen Seite Mangel an Geldmitteln ein getreten, auf der andern Seite die Holzpreise gestiegen, auch die Holzdiebstähle in den Privatwaldungen sich vermehrt haben mögen, welche Umstände zusammengenommen Reiz genug ge geben haben, die Hölzer niederzuschlagen und zu versilbern. Kommt hierzu die zu sehr vcrnachläßigte neue Kultivirung der abgetriebenen Holzbodenflächen, so stellt sich die von dem Peten ten angedeutete Befürchtung des immer fühlbarer werdenden Holzmangels, der immer mehr sich steigernden Holzpreise nur als gegründet dar. Dessenungeachtet konnte aber die Deputation sich nicht entschließen, anzuempfehlen, daß hier der Staat auf die von dem Petenten gewünschte Weise einschreite. Denn giebt Petent zu, daß der vorschwebende Zweck nur dann erreicht wer den könne, wenn dem Eigenthümer untersagt werde, seinEigen- thum nicht zur Huthung, nicht zum Streurechen zu benutzen, wenn ihm geboten werde, einen Theil seines Eigenthums zur II. U)L. Holzcultur benutzen zu müssen und von seinem Eigenthume nicht eher einen Stamm Holz wegnehmen zu'dürfen, als bis ein Forstbeamter dazu Erlaubnißertheilthabe, so giebt er damit zu, daß der Grundsatz der natürlichen Freiheit aufgegeben, die nach §. 27 der Verfassungsurkunde garantirte Freiheit mit der Gebayrung seines Eigenthums wieder vernichtet und die schon vor dem Erscheinen der Constitution längst vergessen gewesene Holzordnung von 1560 unverändert wieder eingeführt und zu Ehren gelangen solle. Abgesehen daher von andern Gründen, wohin z. B. zu rechnen sein würde, daß eine allgemeine Maßregel nicht blos auf die bäuerlichen Waldungen, sondern auch auf die der Ritter güter, der Dorf- und Stadtgemeinden, Pfarreien u. s. f. er streckt werden müßte, und daß die hohe Staatsregierung auch ohne weitere Erinnerung dasjenige bereitwillig und pflichtmäßig thun wird, was zu Forderung der Holzcultur in Privatwal dungen dienlich und der freien Gebahrung mit dem Eigenthume nicht entgegen ist, innerhalb der Grenzen ihrer Macht liegt, mußte schon der Grund, welcher aus dem Eingriffe in die natür liche Freiheit entnommen worden, dieDeputation bestimmen, die sonst so wohlgemeinte in bester Absicht eingereichte Petition abfällig zu begutachten, und daher der geehrten Kammer anzu- rathen: „der Speck'schen Petition eine weitere Folge nicht zu geben." Präsident v. Haase: Will die Kammer sofort hierüber berathen? — Einstimmig Ja.— Abg. Speck: Mag immerhin bei der verehrten Deputation wegen der bäuerlichen Holzcultur die gute Ansicht vorherrschen, daß Jedermann sein Besitzthum nach Willkühr benutzen könne, so wird dennoch durch ein solches humanesPrincip,wenn es allge mein in Anspruch genommen und nicht in gewissen Schranken er halten wird, künftig nicht nur dem Eigenthümer selbst, sondern auch dem ganzen Lande ein entschiedener Nachtheil bereitet wer den. Es ist keineswegs mein Wille, durch meine Petition die Laubhölzer oder königlichen Forsten oder die Rittergutswaldun gen tadeln zu wollen, welche seit Entstehung des Tharandter Forstinstituts im höchsten Grad cultivirt sind, und jedem Grund- eigenthumsbesitzer als Muster und Nachahmung empfohlen wer den können, sondern ich beschränke mich blos auf die bäuerliche Schwarzholzcultur, und würde diese behandelt wie die könig lichen Forsten, so würde niemals Mangel an Holz entstehen können. Wäre es daher nicht besser, wenn der Landmann, welcher sehr oft weder theoretische, noch Praktische Kenntniß der Forstwissenschaft besitzt, unterstützt, und ihm mit Rath und ThaL an die Hand gegangen würde? In der Thal, meine Herren, das finde ich nicht zu hart, sondern höchst gerecht und billig; denn sobald dem Grundbesitzer dadurch nicht nur sein eigenes, sondern das Landesinteresse befördert wird, kann es un möglich als ein gesetzlicher Zwang angesehen werden. Uebri- gens würde es gar nicht nöthig sein, bei der hohen Staats regierung auf ein neues Gesetz anzutragen, sondern nur zu bit ten, das schon bestehende Mandat vom 30. Juli 1813, die Waldnebennutzung betreffend, zu erneuern und zu ver bessern. Es wird in Kurzem so weit kommen , daß Bau- und Nutzhölzer nur noch durch die höchsten Preise in den könig- 3
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