Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 106. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nicht nach, so daß nur schlechte Bestände werden. Andere schlagen ihr Holz im besten Wüchse weg. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Der vorliegende Gegenstand ist so wichtig und ich habe denselben selbst zu oft schon zum Gegenstände meiner Betrachtung gemacht, als daß ich mir nicht erlauben sollte, auch meine Meinung mitzutheilen, die auf Erfahrung und eigene Anschauung sich gründet, beson ders da der Minister Ansichten darüber zu vernehmen wünscht. Es ist nicht zu leugnen, daß in manchen Landesgegenden, na mentlich in dem obern Erzgebirge, wo oft die Holzcultur sehr schwierig ist, sich viel wüster Holzboden vorfindet, vielleicht der dritte Theil der Bauerhölzer sich in diesem Zustande befindet. Weniger trifft man bei größeren Forstwirthschasten dergleichen Vernachlässigungen an, die sich besonders immer mehr ein Muster an unserer trefflichen Staatsforstcultur zu nehmen pfle gen. Aber bei den kleinen Besitzungen findet man besonders häufig unnützbare Blößen, die mit Haidekraut überzogen sind, und-keine Spur von Cultur und der Absicht geben, diesen Bo den für die Besitzer sowohl, als für den Staat wieder nützlich zu machen. Wenn man auf die Gründe zurückgeht, so findet man als solche allerdings ost eine gewisse Indolenz, und nächst- dem den Egoismus, der dem Menschen mehr oder minder eigen ist. Der Besitzer^laubt, wo er einmal Holz geschlagen, werde er es nicht erleben, wieder einen Holzschlag machen zu können, scheut auch den kleinsten Aufwand und läßt den Boden von Jahr zu Jahr liegen, bis er verraßt und zur Cultur sich nicht mehr eignet. Aber oft ist noch ein anderes Hinderniß vorhan den , welches sich selbst dem besten Willen der kleinen Grundbe sitzer entgegenstellt, das ist der Mangel an Gelegenheit, guten Saamen zu erhalten, der Mangel an Gelegenheit, den Boden durch Sachverständige cultiviren lassen zu können. Wenn der Grundbesitzer auch den Willen hat, so kommt es doch oft dar auf an,. ob er guten Saamen erhält, weil er am Ende muth- los wird, wenn er keine Früchte seines Fleißes sieht. Muß er sich an auswärtige Saamenhandlungen wenden, so läßt es sich wohl denken, daß gerade ein Abnehmer, der nur ein so kleines Bedürfniß bezieht, nicht allemal den besten Saamen erhält. Ich kenne kleine Grundbesitzer, die sich vier bis fünfmal Saamen verschrieben haben und nie eine Pflanze sahen. Wenn ich da her in diesem Uebelstande einen hauptsächlichen Grund finde, warum so viele Blößen noch in unserem Lande gesehen werden, die hohe Staatsregierung aber, wie dankbar anzuerkennen ist, selbst schon ihr Augenmerk auf diesen wichtigen Gegenstand ge richtet hat, so läßt sich wohl annehmen, daß irgend eine Ein richtung getroffen werden müsse, daß Grundbesitzer, welche cul tiviren wollen, in der Nähe tüchtigen Saamen erhalten können, daß sie tüchtige und eingeübte Leute erhalten können, um von diesen die Waldcultur, besonders die Pflanzungen bewirken lassen zu können. Dergleichen Maßregeln würden sich dadurch treffen lassen, daß die Staatsforstbedienten immer einen hin länglichen Borrath von Saamen hätten, den sie pfundweise ablassen könnten; daß sie aber auch zugleich angewiesen wür den/ unter ihrer Aufsicht eingeübte Leute, welche in jedem Forstbezirke vorhanden sind, auf Verlangen den Grundbesitzern zu überlassen, um ihren Boden gegen ein Accordsquantum für den Acker, welches so niedrig als möglich zu stellen wäre, urbar zu machen, da tüchtiger Saame vom Staate wohlfeil eingekauft und gewonnen werden kann, und dann den einzelnen Besitzern in kleinen Quantitäten nicht so hoch zu stehen kommt. Ich bin überzeugt, daß nur der Mangel an dergleichen Gelegenheit bis jetzt einen großen Theil unseres Landes in einen wirklich bekla- genswerthen Zustand der Holzkultur versetzt hat. Ich muß ferner besonders erwähnen, daß allerdings das Stehlen in dm Wäldern, die gerade in die Zeit des besten Wachsthums fällt, und die kleineren Wälder trifft, die kein besonderes Aufsichts personal haben können, und dadurch die betreffenden Grund stücksbesitzer muthlos gemachtwerden. Aber auch dieNachtheile dieser Diebstähle würden sich um so weniger Herausstellen, wenn alle Klößen bestanden wären, so -daß der Schaden, den die Holzdiebe anrichten, sich mehr Vertheilen und nicht blos die wenigeren Bestände junger Hölzer treffen würde. Es würde der Fall nicht so häufig, ja fast regelmäßig als bisher eintre ten, daß Mancher, der wirklich Mühe angewendet hat auf den Anbau des Holzes, nun am Ende genöthigt wird, das Holz in seinem besten Wachsthume w^gzuschlagen, um wenigstens etwas zu retten. Eine die Verletzung des Eigenthumsrechtes herbeiführende Maßregel würde ich nicht anrathen, auch nicht im Wige der Gesetzgebung. Ich glaube, daß man auf dem von mir bezeichneten indirecten Wege schon viel weiter gelangen kann, als durch gesetzliche Vorschriften. Den Zeitpunkt des Wegschlagens kann man dem Eigenthümer überlassen, wenn nur wieder cultivirt wird. Ich bin überdieß überzeugt, daß überhaupt nur in den Staatswaldungen und größeren Privat forsten künftig eigentliches Nutzholz gezogen werden wirb, um so weniger wird an solchem Mangel sein, als jetzt noch in den Staatswaldungen und in größeren Privatforsten , weil viel Scheitholz geschlagen wird, was zum trefflichsten Nutz holz verwendbar wäre. Wenn sich aber besonders der kleine Waldbesitzer auf den Anbau von Unterwald legt, Ler chen, Kiefern, Birken, Erlen säet, wenn er statt eines achtzig jährigen Umtriebes einen zwanzigjährigen annimmt, so hat er in einer viermaligen Schlagperiode am Ende mehr Holznutzung, als durch das Heranziehen von Nutzholz, jede Generation hat einen Genuß davon und Entschädigung für die Culturkosten und es ist auch dem allgemeinen Bedürfnisse des Armen mehr abgeholfen, da derselbe in der Regel weniger Scheitholz als Reißholz verbraucht und sucht. Endlich würde, wie gesagt, auch für die Grundbesitzer eine Aufmunterung darin liegen, in dem sie doch eher hoffen können, selbst Früchte ihres Fleißes zu ernten. Ich muß überdies erwähnen, daß, da irgend eine ge setzliche Bestimmung stattsinden muß, die Holznoth zu mindern und die Cultur der vielen Blößen zu befördern, sich diejenige empfehlen und rechtfertigen würde, welche sich darauf be schränkte, daß kein Grundbesitzer, nachdem das Holz wegge-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder