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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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von dem Standpunkte, von welchem aus ich die Sache betrachte, diese Ursache als wahr nicht anzuttktnnen; ich kann nicht glau ben, daß das Ablösungsgesetz auf Grundsätzen beruhe, welche offenbar die Berechtigten benachthtiligen. Die Ursache, warum die Ablösungspreise nicht in der Höhe ausfallen können, als vielleicht die Geistlichen für sich erwartet haben, oder als die hohe Staatsregierung es sich gedacht, oder als damals die Ständeversammlung es geglaubt hat, liegt in der Natur der Sache. Der Zehnte wird gegeben von dem Getreide, wie es die Garbe giebt, mithin kann der Geistliche gutes Getreide nicht verlangen; der Sackzehnte wird also in der Regel Mittelgetrei de sein. Dieses Mittelgetreide kann den Preis des Brotkorns niemals haben, und der Geistliche kann nicht den Preis des Ge treides in Anspruch nehmen, was er zum Brotbedarf nöthig hat, sondern er muß den Preis annehmen, welchen er, wenn er cs verkauft, von den Pflichtigen erhält. Dieser Preis ist für den Geistlichen noch geringer wie für den Pflichtigen, weil er nicht im Stande ist, selbst das Getreide auf dem Markte zu ver kaufen, sondern er erhält es von den Zehntpflichtigen vergütet, und verkauft es an diese selbst, oder er läßt es zu dem Müller schaffen, der das Getreide nicht zu dem Preis bezahlt, als viel leicht der Werth desselben ist. Hierzu kommt noch ein anderer Grund , nämlich der, daß häufig Streitigkeiten zwischen den Pflichtigen und dem Geistlichen vorfallen; daß also deswegen die Ständeversammlung die Ablösung dieser Zehnten fük norh- wendig und zweckmäßig gehalten hat. Die Maßregel, welche die hohe Staatsregierung vorgeschlagen hat, scheint mir bis jetzt durch gar nichts als nothwendig nachgewiesen zu sein, denn wir haben noch zu wenig Ablösungen gehabt, um zu übersehen, ob die Schmälerung des geistlichen Einkommens so bedeutend sein sollte. Nun, meine Herren, wenn Sie aber wirklich, eine solche Summe bewilligen wollen, so fragen Sie sich, warum Sie dieselbe bewilligen? Verbessern Sie dadurch schlechte Stellen? Diese Entschädigung bekommen vielleicht die Stel len, welche die besten im Lande sind, und wahrscheinlich erhal ten es solche Geistliche, welche im Besitz der besten Stellen sind, wogegen eine ganze Menge sehr schlecht dotirter Stellen keinen Bortheil von dieser Entschädigung haben werden. Wenn einmal ein solches Opfer zweckmäßig angewendet werden soll, wenn man die schlecht dotirten Stellen besser besoldete, so würde man im Stande sein, mit 30,000 Thlr. 300 solcher Stellen um 100 Thlr. zu erhöhen. Das würde eine Wohlthat sein, nicht aber, wenn Sie 50, 60 Thlr. einer Pfarrftelle geben, die ein sehr reichliches Auskommen hat. Es ist, meine Herren, sehr natür lich, daß diese Entschädigung nicht gleichmäßig ausfallen kann, denn der Preis für dasZinsgetrkide kann nicht gleichmäßig aus fallen, er wird in den Gegenden, wo ein reicher ergiebiger Bo den ist, reichlich ausfallen, in einer schlechten Gegend aber geringer ausfallen, weil das Getreide dort besser, hier schlechter ist. Außerdem aber, meine Herren, müssen Sie zugestehen, daß die Geistlichen selbst höchst wahrscheinlicherweise in Zu kunft sehr unzufrieden sein würden, wenn Sie auf der andern Seite die Ablösung aufheben wollten. Ich kann mich von der Meinung nicht trennen, daß es für die Geistlichen in der Regel sehr Vortheilhaft sein müsse, denn sie werden baar Geld zn empfangen haben. Für die Meinung spricht, daß die Geistli chen provocirt haben, ich mich daher nicht überzeugen kann, daß alle Geistlichen Nachtheile davon haben sollten. Sie werden für einen Theil wünschen, was vortheilhaft ist, und etwas für den andern Theil, was ihnen n,achtheilig ist. DieWohlthaten der Ablösung sind für den Rentenpflichtigen eben so groß wie für den Geist lichen, eine feste Uebersicht dessen, was der Geistliche erhält, wird dadurch erlangt, wenn er statt des Decem Getreide be kommt. Hiernächst erlaube ich mir, die Ansicht der hohen Staatsregierung zu beleuchten. Wenn sie aufgestellt hat/ daß die Renten an das Cultusministerium ausgezahlt und dort zu 4 Procent verzinst werden sollen, so kann ich mich auch dieser Maßregel nicht anschließen, denn es scheint mir nicht zweckmä ßig und nicht gut zu sein, daß man alles Geld der ganzen Pa- rochien im ganzen Lande in eine einzige Kasse zusammenfließen läßt, da bei dem Wechsel der Umstände dieselbe für' diesen oder jenen Zweck eine Gefährde erleiden kann.' Wir dürfen uns darin nicht täuschen, wir dürfen nicht die jetzigen Organe der Staatsregierung ins Auge fassen, sondern-wir müssen die Ge schichte zu Rathe ziehen, dann werden wir finden, daß häufig dergleichen Gelder zu Zwecken verwendet werden, die ihrem ur-> sprünglichen Zweck- nicht gemäß war. Ich sehe den Gründe nicht ein, warum die Communen nicht selbst, wenn es noth wendig ist, diese 4 Procent dem Geistlichen gewähren könnten. Warum sollten die Communen, die das übrige Kirchenvermö-' gen verwalten, nicht auch vermögend sein, dieses Rentenkapital unter ihre Verwaltung zu nehmen, zumal da bei vielen Kir chen das Rentenkapital gegen das übrige Kirchenvermögen ge halten höchst unbedeutend sein wird? Aus diesem Grunde möchte man glauben, daß ihnen, wenn sie das Rentenkapiral nicbt verwalten können , auch die übrige Verwaltung des Kir chenvermögens zu entnehmen sei. Ich hätte geglaubt, daß man in der That weder aus das Decret der Negierung, noch auf den Vorschlag der ersten Kammer eingehen möchte, denn ich bin der Ueberzeugung, daß man die ganze Sache ruhig ihren Gang gehen lassen könne und daß man, wenn die Ablösung wird vollendet sein, sich von der hohen Staatsregierung eine Uebersicht der Pfarreistellcn erbittet und man dann die Zuschüsse bei den Stellen eintreten lasse, die derselben wirklich bedürfen, nicht aber jetzt die Staatskasse unbedingt mit einer so enormen Ausgabe überladet. Die hohe Staatsregierung hat selbst an erkannt, daß ihr die Vorschläge der zweiten Kammer besser ge fallen und darum besser gefallen, weil sie erkannt hat, daß durch den Vorschlag der Regierung eine Ueberlastung der Staatskasse in Aussicht gestellt wird; allein wende ich mich nun zu dem Vorschläge der ersten Kammer, so kann ich tneiner Ansicht nach auch diesem nicht beitreten, was soll die'Folge von einer Verän derung der Grundsätze sein, welche das Ablösungsgesetz aufge stellt hat. Sie erkennen dadurch an, daß dasselbe auf unrichti gen und falschen Grundsätzen beruht. Wir haben, meine Her ren, Anträge zurückgewkesen, Anträge von Seiten der Gemein-
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