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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den oder Seiten der Berechtigten, blos aus dem Grunde, weil wir es für sehr gefährlich gehalten haben, etwas an dem Ablö sungsgesetz zu ändern. Wir werden, wollten wir eine Aende- rung darin vornehmen, Reclamationen von allen Seiten, Kla gen aus allen Theilen des Landes vernehmen, wir werden Kla gen von der Geistlichkeit selbst erhalten und ich bin überzeugt, daß schon auf dem nächsten Landtage Petitionen der Geistlich keit eingehen werden, welche bitten, daß die Ablösung wieder ein treten möchte und besonders dann, wenn die Getreidepreise sich so gestellt haben werden, daß der Durchschnittspreis so steht, daß die Geistlichen einen höhern Preis in der Ablösung zu erlangen gedenken. Ich kann mich nicht überzeugen, daß mit diesem Ergebniß etwas Wohlthätiges geschaffen würde. Auf der einen Seite wird eine grenzenlose Ueberlastung der Staatskasse ent stehen, wobei wir nur darauf rechnen können, daß alle die Ein nahmen, die wir jetzt gehabt haben, auch wirklich von dem Be stände bleiben, wie er jetzt stattfindet, aber ich weiß nicht, ob es nicht möglich sein sollte, daß sich hier und da Aenderungen in diesen Einnahmen einstellen können, ob nicht hier und da dies- fallsige Einnahmen der Staatskasse abgehen möchten, auf die wir jetzt pochen, um Ausgaben von solchem Belange zu ma chen. Sollte dieser Fall eintreten, dann, meine Herren, gratu- lire ich dem Lande, wenn Sie Ausgaben von 30—40,OOOLHlr. permanent auf die Staatskasse übernehmen können. Glaubt die Ständeversammlung, daß sie das verantworten kann, so kann ich es nicht ändern, aber ich für meinen Theil werde nun und nimmermehr meine Zustimmung dazu ertheilen. Wir ha ben überhaupt eine solche Masse von Ausgaben auf die Staats kasse bewilligt, wir sind in einem so schönen Gange, das Budjet zu erhöhen, daß wir, wenn es so fort geht, nächstens statt zu einer Herabsetzung der Steuern, zu einer Erhöhung derselben kommen werden; also kann ich vor der Hand mich nicht dazu verstehen. Ich erkläre nochmals, sollte sich in Zukunft Heraus stellen und durch einen Nachweis ergeben, wie hoch die verschie denen Pfarrstellen des Landes dotirt sind und eine solche Ent schädigung auf Stellen siele, die vielleicht 6—800 Thlr. Ge halt beziehen, so würde ich mich als Vertreter des Volks nicht dazu verstehen können, diese Entschädigung zu gewähren. Bei solchen Stellen jedoch, die sehr ost unter 300 Thlr. herab kommen, würde ich mich eher dazu verstehen können. Allein in diesem Augenblicke liegt eine solche Absicht nicht vor und ich halte mich als Vertreter des Volks verpflichtet, für eine solche Ausgabe nicht zu stimmen. Ich werde mich also nicht allein gegen den Beschluß der zweiten Kammer, sondern auch gegen den Beschluß der ersten Kammer, also gegen das ganze Decret in loto erklären. Referent Schäffer: Ich wollte nur einen factischen Jrr- thum berichtigen, welcher dem letzten Sprecher beigegangen ist. Er behauptet, daß die Provokationen von Seiten der Geistlichen ausgegangen seien, dies ist aber falsch. Dagegenist es aber be gründet, daß die allermeisten Provokationen nicht von Geistlichen, sondern von den Zinspflichtigen eingereicht worden sind. Fer ner hat der Abgeordnete noch einen Gegenstand mit dieser Ange legenheit verbunden, der mit derselben gar nicht in Berührung steht; er führt an, es sei besser, man nehme diese Summe, um welche es sich hier handelt, und doüre schlechter gestellte Geist liche damit. Von Dotirung einer Stelle ist in dem allerhöch sten Decret gar nicht die Rede, sondern ausschließlich nur da von, daß den verschiedenen.Stellen die Einnahme, welche ihnen ausgesetzt ist, möglichst erhalten werde. Abg. v. Thielau: Der geehrte Abgeordnete hat bemerkt, ich hätte einen Gegenstand berührt, der nicht hierher gehöre. Ich erwiedere darauf, daß er nirgends anders als hierher paßt. Es kann nicht unsere Absicht sein, auf die Staatskasse eine Last zu wälzen, die offenbar nur die Parochien trifft. Wenn bei gut: dotirten Stellen die Parochianen ihren Geistlichen eine Ent schädigung noch gewähren wollen, so ist dies ihre Sache; wir aber können nur Diejenigen dabei unterstützen, die nicht im Stande sind, es zu thun, und wo dennoch das Bedürfniß ein tritt. Abg. Eisenstuck: Da ich bei der ersten Berathung über das vorliegende Decret mich für dasselbe entschieden habe, so kann ich auch heute nicht aufdie Gründe einiges Gewicht legen, die. die sem Decrete entgegen gestellt worden sind. Ich willjzwar nicht auf dieselben näher eingehen, aber Einiges muß ich doch bemerken. Von einer Rechtserhaltung ist, nach meiner Ansicht, hier die Rede nicht. Weder der Beschluß der zweiten Kammer, noch der ersten Kammer, stört das Recht, es bleibt solches unverletzt. Wollte man glauben, daß der Rechtsanspruch der Geistlichen angetastet werde, so wäre der Standpunkt ein anderer. Ich habe die Genehmigung der Kammer so angesehen, daß Gründe der Billigkeit dafür sprechen; ich habe ferner geglaubt, es sei zu verantworten, wenn der Ablösung des geistlichen Decem ein Opfer gebracht werde, und wenn dieses Opfer einem Stande gewidmet werde, der in seiner äußern Stellung eben nicht so glänzend zu nennen ist, so habe ich angenommen, man könne dies recht gut verantworten. Ich erkenne es fortwährend für einein Rechten nicht begründete Ansicht, als ob der geistliche Decem eine Parochiallast wäre; das ist er nicht. Meine Her ren, nie ist in Sachsen, weder vor der Reformation noch nach her, der Decem als eine allgemeine parochiallast anerkannt worden. Wenn hier der Platz wäre, so könnte ich Rechtslehrer nachweisen, die den Satz aufgestellt haben, in Sachsen wäre kein geistlicher Decem im eigentlichen Sinne des Wortes. Nun ist mir nicht unbekannt, daß der Begriff, den das kanonische Recht mit dem Decem verbindet, ein ganz anderer ist; ja, es geht so weit/ daß dasselbe eine Vergütung für den Decem nicht verstattet, und man hat den Decem angesehen als eine heilige Sache. Diese Ansicht können wir nun nach unfern Religions grundsätzen nicht theilen, sie ist auch bei der Neformaticn nicht adoptirt worden; ja, man ist so weit gegangen, daß man in und auch außerhalb Sachsen den Satz in der Lehre von dem Decem aufgestellt hat, daß das kanonische Recht in Bezug auf denselben keine Gültigkeit mehr habe. — Man hat ferner von der Belastung der Staatskasse gesprochen, ich gestehe das zu. Auch ist
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