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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wenden veranlaßt finde. Es hat auch der Herr Staatsminister bei der frühem Berathung besonders diesen Theil des Decrets mit Nachdruck und Beredsamkeit vertheidigt, und dabei nachgcwie- sen, daß die Befürchtung einer großen Ueberlastung nur schein bar sei, und, wenn der Zinsfuß steige, dann sogar die Möglich keit offen stehe, daß der Staat aus der Uebernahme der Kapi talien einen Nutzen ziehen könne, wodurch ein großer Theil der Entschädigungen sich ziemlich ausgleichen würde. Won einer großen Belastung der Staatskasse kann hier also nicht die Rede sein. Ich will nicht leugnen, daß die Stände und wohl na mentlich auch die zweite Kammer alle mögliche Ursache haben, auf Ersparnisse Bedacht zu nehmen, und ich will Diejenigen nicht tadeln, welche bloß geleitet von dem Grundsätze, die mög lichst wenigen Ausgaben auf das Budjet zu bringen, gegen das allerhöchste Decret stimmen sollten; allein ich muß auf der an dern Seite meine Ueberzeugung dahin aussprechen, daß ich glaube, die Aufrechthaltung des Ablösungsgefetzes ist nicht zu theuer erkauft, auch wenn sie eine bedeutendere Summe kosten sollte. Es hat dasselbe bereits so große und umfassende Wir kungen geäußert und eine so vollkommene Umgestaltung fast aller Verhältnisse des Landes herbeigeführt, daß ich «S für ein Unglück halten würde, wenn man auch nur den Gedanken hegte, das Ablösungsgesctz könne geändert und ganz oder theilweift außer Anwendung gesetzt werden. Geben wir das Beispiel nicht, meine Herren; das Beispiel ist gefährlich. Ich'fürchte, so wie jetzt der eine Schritt geschieht, wodurch der Decem für unablösbar erklärt wird, so wird es nicht dabei allein sein Be wenden haben! Man kann dann auch andere Gegenstände für unablösbar erklären und vielleicht mit nicht weniger triftigen Gründen; ich will nur hier der Schaafhutung gedenken, eines Gegenstandes, der schon vielmals in beidenKammern zurSprache gekommen ist. Die Ablösungen sind zwar fast allenthalben im Gange, aber noch bei Weitem nicht beendigt; gerade da, wo solche noch nicht beendigt sind, wird dieses Beispiel am heftig sten und nachlheiligstcn wirken, und wo sie noch gar nicht ein geleitet worden sind, da wird die Sache um so schwerer gehen und jedes Mittel ergriffen und aufgesucht werden, was die Ge setzgebung um die Verhandlungen der Stände an die Hand geben könnten, und sich den Verpflichtungen, welche das Ab lösungsgesetz ausfertigt, zu entziehen. — Müßte man indeß selbst zu dem äußersten Falle, zu einer Modification des Ablö- fungsgesetzes verschreiten, so bedarf es in derThat nicht eines so gänzlichen Umsturzes desselben, daß nun eine Last geradezu für unablösbar erklärt wird, welche man im Einvcrständniß mit den Standen vor 10 Jahren zur Ablösung bestimmt hat. Es giebt noch andere, mildere Mittel, durch welche man dem Bedenken, die Staatskasse zu benachtheiligen, ebenfalls bei kommen kann. Es ist bereits von dem Abgeordneten Eisenftuck erwähnt worden, es wäre, sollte eine Abänderung des Ablö sungsgesetzes einmal eintreten, denkbar, daß man, wie bei den Laudemien der Fall ist, auch den Decem nur auf beider seitiges Einverständniß für ablösbar erachte. Welche Bedenken von Seiten des Staates oder der Geistlichkeit dem entgegen tre ten sollten, vermag ich nicht zu begreifen; im Gegentheil, wenn solche Ablösungen auf beiderseitiges Einverständniß zu Stande kommen, so kann sich der Staat gewiß nur gratuliren,, weil dann gewiß ein von beiden Seiten tief gefühltes Mißverhaltniß zu Grunde lag. Bliebe ferner die einseitige Ablösung des Decem gestattet, aber nur gegen eine steigende und fallende Geldrente, die sich nach dem Preise der abgelöseten Naturalien richtete, und wo man bestimmen müßte, welcher Termin und welcher Markt preis anzunehmen wäre, ob der höchste oder der mittlere oder der niedrigste Preis, so würde auch schon dadurch einer Masse von Schwierigkeiten und selbst Processen begegnet werden, und es entstünde mindestens her Vortheil, daß die rücksichtlich der Ab lösungen bindenden Grundsätze des Ablösungsgesetzes nicht all gemein vernichtet würden. Wollte man weiter gehen, so könnte man auch das, was jetzt ohnehin an dir Kreisdirectionen verfügt worden ist, zur gesetzlichen Maßregel erheben, nämlich, daß der Abzug von 5 Procent beim Decem nicht zulässig sei. Alle diese Vorschläge würde ich der Maßregel vorziehen, den geistli chen Decem für unablösbar zu erklären. Der Vorschlag des' Herrn v. Thielau, die Ablösungen ungestört vor sich gehen zu lassen, und nach deren bölliger Beendigung zu ermitteln, wo und wie man allzugering dotirten Stellen zu Hülfe kommen könne, scheint viel für sich zü haben, und erwürbe für den Fall, Wenn die Kämmer sowohl das'Decret als auch den Vorschlag der ersten Kammer ablehnen sollte, am Ende ergriffen werden müssen; für den Augenblick aber muß ich aus den von mir be reits angeführten Gründen dabei stehen bleiben, daß es bei der Bestimmung des Decrets gelassen werde. Was die Geistlichen dadurch hin und wieder etwa gewinnen sollten, das will ich ih nen gern, gönnen ; es würde wenigstens zu gleicher Zeit dazu dienen, die mancherlei unbilligen Urkheile, welche hin und wieder über die Ständeversammlung gefällt worden sind, mindestens in den Augen der Geistlichen zu widerlegen und den Beweis zu liefern, daß die Stande auch ohne dringende Rechtsverbindlich- keit, aus bloßen Gründen der Billigkeit geneigt sind, ein Opfer zu bringen, wenn es sich um höhere, geistige oder religiöse In teressen handeln sollte. Daß aber bei der Annahme dieses Decrets die Ablösungen des geistlichen Decem Fortgang habeü würden, das erwarte ich, und erachte es für einen entschiedenen Vortheil des Landes. Denn nicht allein, daß die Streitigkei ten, welche jetzt fortwährend über die Qualität des Getreides bestehen, dadurch beseitigt würden, so kommt noch ein zweiter Umstand hinzu, der ebenfalls erledigt werden würde, nämlich die Verschiedenheit des Maases. Beide Dinge sind so recht da zu geeignet, den Keim des Unfriedens und des Zerwürfnisses fortwährend in den Gemeinden zu nähren und zu erhalten. In einer Gemeinde, wo der Pfarrer mit seiner Gemeinde in ei nem glücklichen Einverständnisse llebt, erschüttet die Gemeinde das Getreide, wie es ihr zugewachsen ist, wohl gar das bestes In einer Gemeinde aber, wo ein solches Verhältniß nicht be steht, da findet entweder der Pfarrer das Getreide niemals gut genug, oder die Parochianen suchen wohl auch vielleicht gerade das schlechteste aus, und so entstehen Gehässigkeiten und Strei-
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