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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ist auch die Gefahr, welche mit dieser Verwaltung verbunden ist. Welche Verluste könnte das Kapital da und dort von Zeit zu Zeit besonders im Kriege erleiden, welche äus der Staatskasse ersetzt werden müßten; denn reichen die Zinsen nicht zu, so wird es die Staatskasse sein, zu welcher Zuflucht wird genommen werden müssen. Im Kriege und ähnlichen Zuständen ist noch mehr Gefahr dabei zu fürchten, welche so groß sein kann, daß siekaum zu übersehen ist. Man sollte aber auch, wenn man die De- cem-Ablösung fortgehen laßt, an die Last denken, welche den Parochianen verursacht wird. Es ist nicht so, wie bei der Ablösung der Dienste und Frohnen, wo die Gemeinde und die Gutsherrschaft die Kosten gemeinschaftlich tragen; hier sind es die Parochianen, welche für beide Lheile tragen müssen. Das ist auch ein Grund, warum dieser Gegenstand aus einem ganz anderen Gesichtspunkte zu betrachtet ist, als wenn es sich von Aenderung des Ablösungsgesetzes in Bezug auf die Ritter güter handelte. Die Anträge, welche früher ohne Erfolg auf Abänderung des Ablöfungsgesetzes gestellt wurden, gingen ent weder von den Verpflichteten aus, öder von den Berechtigten, doch weit weniger von den Berechtigten. Gegenwärtig sind es aber die Berechtigten und Verpflichteten, auf deren Kosten abgelöst werden; denn was der Pfarrer weniger erhält, das muß ihm in der Folge aus der Staatskasse gewährt werden, welche bei'weitem zum größten Theil aus den Abgaben der Parochianen besteht. Es ist sehr häufig der Fall gewesen, daß die Kosten der Ablösung IOK nur auf der einen Seite betragen haben; nimmt man nun die Summe von 3 Millionen an, so macht das 300,000Thlr., ja die Ablösungskosten haben sich zuweilen auf 20 K und mehr belaufen, sie sind bisweilen bis auf 50 K gestiegen. Es werden Mühseligkeiten, Streitigkeiten zum Vorschein kommen, die die Sache sehr verwickelt machen. Es werden dadurch die Kosten vermehrt, daß ein Actor für das Pfarrlehn bestellt werden und bei den Verhandlungen sein muß. Die längere Fortdauer der Ablösungscommission ist damit ver bunden. Während die Ablösungen sich vermehren, wird sich auch das Ablösungspersonal vermindern können, und somit ist in Aussicht gestellt, daß diese Commission mit andern Behörden ver einigt wird, wahrend bei der Fortdauer der Ablösung des De- cem das unverminderte Bestehen dieser Commission, und diese Ausgabe im Budjet noch weit länger notwendig erscheint. Es wurde besonders geäußert, es wäre gefährlich, das Ablösungs gesetz so einzuführen, weil bei dem nächsten Landtage eine Menge Petitionen zu besorgen wären, die auf Abänderung des Ablösungsgesetzes antrügen. Allein diese Petitionen, wenn sie anders, wie ich sehr bezweifle, zum Vorschein kommen soll ten, müßten unberücksichtigt bleiben, schon wegen der Un gleichheit, die sich, wie schon gedacht, bei der Ablösung nach dem Decret ergiebt, wenn sie auch nicht in Zahlen ausgespro chen werden kann. Sollte nach dem von einem Sprecher an geführten Beispiel in Folge der in einem oder dem andern Punkte außer wegen des Decem geschehenden Abänderung des Ablösungsgesetzes künftig die Schaaftrist unentgeldlich ab gelöst werden, so würden alle diejenigen, welche schon für Geld abgelöst hätten, mit Recht Ansprüche machen, daß ihnen das Gleiche gewährt würde, daß sie die Ablösungssumme aus der Staatskasse vergütet erhielten, sowie solche vermöge des De- crets diejenigen Geistlichen, gegen welche der Decem schon ab gelöst worden, wegen des dabei erleidenden Verlustes zu ent schädigen hat. Haben aber solche, welche durch eine Abände rung des Ablösungsgesetzes Schaden erlitten, unleugbar An spruch auf Entschädigung, so wird man mit vollem Rechte, weil schon über zwei Drittel im Lande abgelöst sind, jede solche Abänderung auf die Seite schieben. Die Motiven, welche der jetzt in einem Punkt fraglichen Abänderung des Äblösungsge- setzes vorliegen, sind ganz andere, als in einer Petition wegen sonstiger Abänderung vorgebracht werden können. Man hat sogar angeführt, der Siaat würde bei der Verwaltung der un gefähr 3 Millionen Decewablösungskapital zuweilen sogar Nutzen haben; allein für -diesen Nutzen -gebe ich nicht ei nen Groschen, und sollte- er sich anders einmal Heraus stellen, so würde er nicht dem tausendsten Theile des Scha dens gleichkommen. Es würde, um die Sache eingängli- cher zu machen und Irrungen vvrzübeugen, der Vor schlag gethan, daß besser auf einseitige PkovocatioN die Ab lösung erfolge. Die hohe Staatsregierung erklärte, das dürfe nicht gehindert werden; aber ich glaube, das ist-nicht unbedenklich, denn es könnte wohl ein Geistlicher, der sich in besonder» Glücksumständen befindet, es unbequem finden, von seinen Parochianen den Decem zu' erheben und auf die Ab lösung eingehen. Eine Ablösung auf beiderseitige Provoeation wird aber selten vorkommen, üNd es wird selten aüf Geldes- wetth abgelöst werden. Wenn die Ablösung in der Maße er folgt, daßlvas Pfarrlehll als gesichert angesehen werden kann, so wird es auf keine Weise gehindert werden, obschon es auch, sobald nicht die Ablösungssumme den wahren Werth übersteigt, es rathsamer ist, man laßt es bei dem Decem, weil er ein an gemessener Beitrag zur Unterhaltung des Geistlichen bleibt. Des Abg. v. Thielau.Vorschlag, das Endresultat der Decemab- lösung zu erwarten, könnte ich eben so wenig beistimmen. Ist einmal der Grundsatz anerkannt, ver Decem sei eine milde Stiftung, so dürfen die Geistlichen durch die ^Ablösung des Decem nicht beeinträchtiget werden. Es haben die höher do- tirten Geistlichen eben so viel Anspruch auf unverminderte Er haltung ihres Einkommens als die geringer dotirten. Ueber- haupt hätte ich gewünscht, man hätte sich bei der ersten Ver handlung dem schon damals auf die Bahn gebrachten später von der ersten Kammer adoptirten Vorschlag angeschlossen. Er fand keineUnterstützung und ich bin auf das Decret eingegangen, weil ich keinen anderen Ausweg sah. Das vom Abg. Braun gewünschte, nämlich daß die Parochianen ihre Geistlichen zu entschädigen hätten, scheint mir in der Ausführung zu schwierig. Anlangend den von den Zn istigkeiten und Processen wegen des Decem gegen dessen Fortdauer entlehnten Grund, so halte ich ihn für ganz unerheblich, denn ich kann'mich aus meiner beinah 40jährigen Praxis kaum eines Decemstreites erinnern. Auch habe ich von andern Praktikern gehört, daß dergleichen
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