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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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also auch der Geistliche mit 3 Lhlr. für den Scheffel Korn ent schädigt wird, so kann er doch in theuren Jahren und selbst bei Mittlern Getreidepreisen kein Getreide für diesen Preis kaufen. In den niederen Theilen des Landes dagegen, glaube ich, ist der Preis zu hoch. Wenn nun das Decket nicht angenommen wird, so fragt es sich, was soll werden? Soll die Ablösung nach dem Gesetz fortgehen oder nicht«, und soll sie nach denselben Grundsätzen fortgesetzt werden oder nicht? Ich erkläre im Voraus, daß ich dafür bin, daß die Ablösung des geistlichen Decems und anderer Naturalentrichtungen nicht rathfam sei, und würde wünschen, daß man die Ablösung ganz sistire. Hier bei muß ich zur Erläuterung bemerken, daß ich in dieser Sache keineswegs als Unbeteiligter spreche; denn auch ich bin zehn tenpflichtig, sowie denn auch viele Rittergutsbesitzer die Zehn tenpflicht auf sich haben. Ich selbst entrichte nicht nur Zehn ten, sondern auch feste Getreidezinsen. Ich darf daher wohl annehmen, daß mein Urtheil um so unbefangener erscheinen wird. Wenn ich wünsche, daß der Zehent nicht abgelöst werden möge, so geschieht es, weil ich dafür bin, daß das Einkommen der Geistlichen nicht geschmälert werde, und weil ich glaube, daß die Abgabe nicht drückend ist. Es ist von der Deputation dagegen eingehalten worden, daß hierdurch die Bestimmungen des Ablösungsgesetzes wesentlich verändert würden, und daß dieses allemal bedenklich sei; es würde dadurch die Consequenz, bei welcher man immer festgehalten hätte, erschüttert. Ich glaube aber, die Consequenz darf hier nicht angezogen werden ; denn das Berhältniß des geistlichen Zehnten ist ganz anderer Art, als die Berechtigungen der Rittergutsbesitzer und Ande rer, deren Rechte abgelöst wurden. Es waltet hier eine we sentliche Verschiedenheit ob. Die Rechre, welche die Ritterguts besitzer besaßen, kommen nie wieder, nachdem sie abgrlöst wor den sind; sind sie einmal verschwunden, so können sie nie wie der entstehen. Allein die Abgaben an die Geistlichkeit oder für die Geistlichkeit werden immer wieder kommen , wenn auch un ter einer anderen Gestalt. Die Geistlichkeit des Landes Muß unterhalten werden. Entweder müssen es die Parochianen thun, oder die Zehntenpflichtigen oder die Staatskasse. Wenn daher die Zehnten und andere Naturalentrichtungen für die Geistlichkeit Wegfällen, so kommen Abgaben für dieselben unter einer andern Gestalt als eine wirkliche Parochiallast immer wieder vor, und es fällt das am Ende auf die Kirchengemeinde, was jetzt Einzelnen als ein onus reale obliegt. Noch schlimmer würde es, wenn die Geistlichen aus der Staatskasse besoldet werden sollten; denn dann müßten neue Abgaben entrichtet werden. Jedenfalls wäre es daher besser, wenn diejenigen, welche Zehnten und Naturalien zu entrichten haben, diese Ob liegenheit auch ferner behielten; doch würde ich jedenfalls für die Verwandlung des Garbenzehntens in einen festen Getreide zins sein. Es ist von mehren Seiten zugegeben worden, daß, wenn die Ablösung fortgehen solle, eine Abänderung des Ab lösungsgesetzes nothwendig sei, und es ist also nicht zu bezwei feln, daß dies nur auf gesetzlichem Wege, nicht durch Verord nung geschehen kann. Der Abg. V. v. Mayer, welcher dafür ist, daß die Ablösung fortgesetzt werde, hat geäußert, er würde damit einverstanden sein, daß die gesetzlichen Abzüge bei dem Ablösungsquantum wegsielen, mithin die Verpflichteten den vollen Betrag zu entrichten hätten. Auch dieses kann nicht ohne Gesetz geschehen. Von einer andern Seite ist geäußert worden, daß die Ablösung nur dann geschehen möchte, wenn beide Lheile darüber einig wären. Auch dieser Vorschlag kann nur durch ein Gesetz Eingang finden. Wenn nun alle diese Vorschläge ausgeführt werden sollen, so fragt es sich, wie und wenn soll es geschehen ? In den letzten 6 Lagen unserer Ver sammlung hierüber einen festen Beschluß zu fassen, scheint un möglich. Die Staatsregierung selbst scheint nicht entschieden über die Maßregeln, welche sie ergreifen will, und ich kann mir nicht denken, was vorgenommen werden soll, wenn das Decret abgelehnt würde, und die erste Kammer bei ihren An trägen bliebe. Soll die Ablösung fortgehen oder nicht? Die Staatsregierung behauptet, daß es zweifelhaft sei, ob der De- cem in diesem Gesetze mit begriffen sei. So wenig ich nun selbst Zweifel habe, so walten doch Zweifel ob, und ich würde bei die ser wichtigen Sache und bei der kurzen Zeit, welche uns zur, Berathung übrig ist, mir den Antrag erlauben: die Ablösung des den Geistlichen und Schullehrern zu entrichtenden Decems und anderer Naturalentrichtungen für jetzt zu sistiren, bei dem nächsten Landtage aber ein Gesetz vorzulegen, durch wel ches entschieden wird, ob und unter welchen Bedingungen die selben abgelöst werden sollen. ' . > ' Präsident v. Haase: Es waren bereits noch mehre An träge angeküydigt worden, ich ersuche daher die Antragsteller selbige einzureichen. Abg. v. d. Planitz: Ich würde mir erlauben ein Amen dement zu den Beschlüssen der ersten Kammer zu stellen. Präsident 0. Haase: Der Abg. Braun hatte ein Amen dement angekündigt. Ich weiß nicht, ob und in wie weit es von den Beschlüssen der ersten Kammer verschieden ist, und ob es als ein selbstständiges angesehen werden kann. Ich bitte den Herrn Abg. dasselbe einzureichen. Abg. Braun: Es hat mit den Beschlüssen der ersten Kammer nichts gemein. Ich frage den Herrn Präsidenten, ob ich ihn schriftlich einreichen soll? Präsident v. Haase: Das hatte wohl bei der ersten Be rathung des Decrets geschehen sollen. Das Decret ist von uns angenommen worden, und die Abstimmung darüber ist mit Na mensaufruf erfolgt. Bei der ersten Verhandlung war es Zeit, das Amendement einzureichen. Gegenwärtig handelt es sich aber nur darum, ob wir bei unserm frühem Beschlüsse stehen bleiben, oder auf die Beschlüsse der ersten Kammer eingehen wollen. Nochmals und von Neuem amendiren geht, nach mei ner Ansicht, jetzt nicht mehr an. Abg. Braun: Bei der Stellung des Antrags habe ich der Kammer die Entscheidung überlassen, ob mein Antrag noch tempestivfei.
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