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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminister v. Linden» u: Ich muß allerdings dem beistimmen, was der Herr Präsident über die Art der Abstim mung sagte. Das Decret ist in der zweiten Kammer mit großer Majorität angenommen worden. Dieser Beschluß besteht noch gegenwärtig und es kann daher jetzt nur davon die Rede sein, ob die zweite Kammer bei ihrem früher» Beschlüsse beharren, oder auf die Anträge der ersten Kammer mit Modifikationen eingehen will; letztere würden dann an die erste Kammer zurückgehen, und zu einem Vereinigungsvcrfahren Veranlassung geben. Abg. Braun: Ich habe meinen Antrag tempestiv ge glaubt, weil die Debatte sich über die Entschädigungsfrage im Allgemeinen verbreitet. Deshalb meinte ich, es sei noch Zeit, ein Amendement zu stellen, doch beharre ich keineswegs darauf. Es ist ohnedies mehr ein Bermittelungsvorschlag, für dem ich die Geneigtheit der Kammer zu erhalten wünschte. Präsident v. Haase: Die Kammer wird damit einver standen sein, daß wir in dieser Weise auf das Decret nicht mehr zurückgehen, sondern Anträge nur noch in soweit gestellt werden können, als sie die Beschlüsse der ersten Kammer betreffen, und an diese sich anschließen. Abg. v. Thielau: Ich kann mich davon nicht überzeugen. Die erste Kammer ist auf das Decret nicht eingegangen. Die Deputation hat angerathen, bei dem frühem Beschlüsse fest zu halten. Wenn sie von diesem zurücktritt, muß sie einen andern Beschluß fassen können. Sollte das nicht gestattet sein, so würde die Freiheit der Kammer sehr beschrankt; denn die erste Kämmer ist, wie gesagt auf das Decret gar nicht eingegangen, sondern hat im Gegentheil etwas ganz Neues beantragt. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Auf dieseAeußerung des Abg. v. Ahielau erlaube ich mir zu erwiedern, daß, was den er sten Punkt anlangt, die erste Kammerallerdings auf das Decret eingegangen ist; denn sie laßt es hier in seinem ganzen Umfange bestehen, in sofern nämlich die Recesse bereits vollzogen sind. Ueberhaupt ist jenseits das Decret nicht abgelehnt, vielmehr unter Voraussetzung der Genehmigung gestellter Anträge mit großer Majorität angenommen worden. Referent Schaffer: Ich habe noch hinzuzufügen, daß die erste Kammer in Betreff des Garbenzehnten dem Vor schläge des Decrets beigetreten ist, und nur in Betreff des Sack zehnten einige andere Bestimmungen getroffen hat. Aus diesem Grunde muß ich der Meinung des Herrn Präsidenten beitreten, daß ein Amendement zum Decret nicht mehr zulässig ist, da es bei der frühem Berathung mit einer so großen Majorität an genommen worden ist, daß nur 6 Stimmen sich dagegen er klärt haben. Vkcepräsident Reiche-Eisenstuck: Ich bin der Mei nung, daß ein Vermittelungsvorschlag, wie das Amendement des Abg. Braun ist, wohl zulässig sei; denn es würde die Freiheit der Kammer arg beschränkt sein, wenn dieses nicht stattsinden soll. Um einen Entschluß fassen zu können, muß die Kammer die Meinung aller Theile Hören. Es kommt dar auf an, ob man im Einverstandniß mit der hohen Staatsre gierung die Meinung der Kammer hören will, ob das Braun- sche Amendement zulässig sei oder nicht? Abg. l). Platz mann: Ich bin zwar selbst für daS Braun'sche Amendement eingenommen, glaube aber doch, daß dadurch dem Vereinigungsverfahren vorgegriffen wird, und deshalb scheint es mir besser, wenn nach dem Rathe der Depu tation erst die Frage auf den früher« Beschluß gestellt wird. Ist diese bejaht oder verneint, so wird sich leichter auf den Braun'schen Antrag eingehen lassen, der übrigens sehr viel für sich haben dürfte. Vicepräsident Reiche - Eis enstuck: Ich will die Sache nicht aus dem Gesichtspunkte des Princips, sondern von der praktischen Seite betrachten. Wenn man jetzt gegen die Mei nung der ersten Kammer, jedoch auch gegen die Meinung der Deputation und gegen den ersten Beschluß der zweiten Kammer gestimmt wäre, so bleibt nichts übrig, als daß man gegen das Deputationsgutachten stimmen muß, weil man dort die Mei nung der ersten Kammer für vorzüglicher hielte, als das Depu tationsgutachten. Präsident 0. Haase: Diese Anträge scheinen als Modi fikationen den Beschlüssen der ersten Kammer angefügt werden zu können. Zunächst liegt der Antrag des Abg. v. Friesen vor. In diesem ist von einer Sistirung die Rede, und der Antrag würde sich wohl an die vorliegenden Beschlüsse der ersten Kam mer anreihen lassen. Der nämliche Fall tritt ein bei dem An träge des Abg. v. Thielau- Es ist dieser Antrag verwandt mit dem Anträge des Abg. v. Friesen. Beide bezwecken eine Sisti rung. Auch der Antrag der ersten Kammer geht darauf hinaus. Ich erinnere, was schon vorhin bemerkt worden ist, daß es sich nur um Sistirung handelt, nicht aber davon, daß die Ab lösung für alle Zeit ausgeschlossen sein soll. Ich halte es übri gens durchaus als der Regel zuwider, daß man jetzt noch einen Antrag zu den Beschlüssen hinzubringe, welche wir in dieser Sache früher gefaßt haben. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Ein Vereinigungs verfahren kann nicht stattfinden, wenn wir den Beschluß der ersten Kammer zu dem unsrigen machen. Abg. V. Platz mann: Einen andern Ausweg, als das Vereinigungsverfahren, sehe ich nicht, wenn bei dem frühem Beschlüsse der Kammer beharrt wird. Abg. Eisenstuck: Es ist darüber abzustimmen, ob die Kammer bei ihrem frühem Beschlüsse beharrt. Entweder sagt sie Ja oder Nein. Sagt sie Ja, so kommt die Sache ins Ver- einigungsvcrfahren; sagt sie Nein, so kann man zur Diskus sion übergehen, ob und wie man den Beschluß der ersten Kam mer annehmen will. Hat aber die Kammer Ja entschieden, so muß die Sache ins Vereinigungsverfahren kommen; denn die Sache steht so: die eine Kammer hat das Decret angenom- j men, die andere aber abgelehnt.
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