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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 107. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Haase: Das Verharren und Stehenblei ben bei dem frühem Beschlüsse wird erst Folgender Diskussion sein über die abschlägliche oder abfällige Beschlußnahme über die Beschlüsse der ersten Kammer. Ich werde erst die Beschlüsse der ersten Kammer zur Frage stellen, wo es Jedem freistcht, darauf bezügliche Amendements einzubringen. Ich werde über jeden einzelnen Punkt besonders abstimmen lassen. In dieser Weise ist auch das Deputationsgutachten gefaßt. Die Deputa tion widerrathet nämlich zunächst den Beitritt zu den speckell aufgeführten Beschlüssen der ersten Kammer, und empfiehlt in dessen Folge, bei dem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben. Abg. Eisenstuck: Der Antrag der Deputation ist, bei dem frühem Beschlüsse stehen zu bleiben. Geschieht dies, so geht die Sache in die Vereinigungsdeputation. Wenn sich über die Kammer entscheiden sollte, auf ihrem frühern Beschlüsse nicht zu beharren, dann erst kommen die Vorschläge der ersten Kammer zur Discussion. Alle Discussion ist überflüssig, sie kann zu nichts führen, so lange wir nicht wissen, ob die Kam mer bei ihrem ersten Beschlüsse stehen bleibt. Bleibt aber die Kammer bei ihrem ersten Beschlüsse stehen, so kommen die Amendements nicht zur Frage. " Staatsministcr v. Lin den au: Mit dem Abg. Eisenstuck bin ich über die alternative Abstimmung, nicht aber über dieRei- hefolge derselben einverstanden, weil Z. 83 der Landtagsord- nung in dieser Beziehung etwas anderes vorschreibt. ES heißt hier: „Bei Abstimmung über die berathenen Artikel wird die Rcihefolge beobachtet, daß zuerst über die etwa von der Depu tation begutachtete Abänderung — eine solche Abänderung ist nicht vorhanden — hierauf über die von einzelnen Mitgliedern der Kammer vorgeschlagenen Modisicationen, in einer von der Bestimmung des Präsidenten, oder wenn dagegen reclamirt wird, von der Entscheidung der Kammern abhängenden Ord nung, und sodann über die im Entwürfe von der Regierung gewählte Fassung gestimmt wird." Eine solche Modifikation ist im Antrag des Abg. Hensel enthalten, welcher,auf die An nahme der Beschlüsse der ersten Kammer angetragcn hat. Ich glaube daher, daß darüber zu beschließen, und wenn dieser An trag abgeworfen wird, auf das Deputationsgutachten überzu gehen ist. Abg. Schmidt: Es ist ganz unzweifelhaft, daß, wenn die Kammer einen Beschluß gefaßt hat, sie erst, wenn er von der andern Kammer nicht angenommen wild, mit sich Eins werden muß, ob sie bei ihrem früheren Beschlüsse st.hen bleiben will oder.nicht. Daher muß meines Dafürhaltens die erste Frage auf das gerichtet werden, was die Deputation gesagt hat, ob die Kammer bei ihrem vorigen Beschlüsse beharren will oder nicht. Beharrt sie nicht dabei, so würde die Discussion weiter gehen; bleibt sie aber dabei stehen, so sind die Vorschrif ten der Landtagsordnung zu befolgen. Königl. Commissar 0. Hänel: Die Deputation selbst hat schon die Reihefolge der Abstimmung in der Maße angege ben, wie sie der Herr Staatsministcr bezeichnet hat, indem sie zuvörderst den Beitritt zu den Beschlüssen der ersten Kammer widerrathet und darauf folgen läßt, sie empfehle vielmehr, bei dem früheren Beschlüsse zu beharren. Es wird daher die Frage, ob den Beschlüssen der ersten Kammer beigetreten werde, vor ausgehen müssen. Abg. Sachße: Darüber ist kein Zweifel, daß über den Vorschlag der Deputation zuerst abgesiimmt werden muß, aber nicht eher, als bis über die Amendements discutirt worden ist. Man kann sich nicht eher über das Deputationsgutachten be stimmen, als bis die Amendements in Erwägung gezogen und debattirt worden sind. Dadurch erst wird der Eine oder der Andere ins Klare gebracht. Abg. Schmidt: Die Amendements können nicht als dem ssühern Beschlüsse her zweiten Kammer beige fügt angesehen werden, da schon ein angenommener Be schluß der zweiten Kammer vorliegt, -zu welchem kein Amendement mehr gestellt werden darf. Wir müssen erst wis sen, ob dieser Beschluß bestehen soll oder nicht. Erst dann, wenir die Kammer, durch die Gründe der ersten Kammer bewogen, sich für das Abgehen von dem früheren Beschlüsse entscheiden sollte, können die Vorschläge der ersten Kammer erwogen und die Amendements beigesügt werden. Präsident v. Haase: Der Abgeordnete scheint seineM,ei- nung zu andern. Er sagte nämlich vorhin, wenn ich nicht irre, ,,es könnten Amendements beigesügt werden alsdann, wenn die Kammer durch die Gründe der ersten Kammer bewogen, sich für das Abgehen von ihrem frühern Beschlüsse entscheiden sollte." Er setzt demnach voraus, daß die Gründe der ersten Kammer bei uns zuerst erwogen werden müssen. Abg. Schmidt: Diese Gründe liegen in dem Protokolle der ersten Kammer vor. Ucber sie ist schon so viel debattirt wor den, daß es Jedem klar sein muß, wie er zu votiren habe. Ich glaube also, daß es überflüssig sein dürfte, vorher die Sache nochmals weitläufig zu discutiren. Abg. v. Friesen: Vor allen Dingen muß sich die Kam mer die Frage beantworten, ob sie, unerachtet der abweichenden Ansicht der ersten Kammer, bei ihrem früheren Beschlüsse ste hen bleiben wolle oder nicht. Wenn sie sich dafür entschieden bätte, daß sie ihre frühere Ansicht aufgeben wolle, würden die Vorschläge der ersten Kammer immer noch zur Berathung üb rig bleiben. Für jetzt aber möchte sie die Beschlüsse der ersten Kammer selbst nicht unbedingt annehmen. Es ist darüber noch nicht berathen worden, eine feste Ansicht hat man sich noch nicht bilden können. Ich schlage daher vor, daß die Kammer zu vörderst über den Antrag der Deputation abstimme: „sie em pfiehlt vielmehr, bei dem früheren Beschlüsse stehen zu bleiben."
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