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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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man Almosen giebt, desto mehr werden auch Arme entstehen, oder vielmehr nicht Arme, sondern solche Leute, welche unbe scheidener Weise Ansprücho.auf öffentliche Unterstützung machen. Es werden desto mehr Müssiggänger entstehen und solche Leute, die der Armenversorgung zur Last fallen. Ich bitte also, wenn ich über diesen Punkt keine genügende Auskunft erhalten könnte, den Hrn. Präsidenten, die Frage über die einzelnen Punkte zu theilen, damit ich wenigstens gegen diese Bestimmung Itimmen kann. Abg. v. Lhielau: Ich muß mich ebenfalls unbedingt gegen den ersten Satz „der Verarmung einzelner Individuen so viel als möglich zuvorzukommen" erklären. In der Lhat sehe ich nicht ein, wie das zu ermessen sei, und wer es thun soll, auf welche Weise ein zu Verarmender unterstützt werden soll. Sollen zu diesem Zwecke, meine Herren, Anlagen aufgebracht werden, damit nach der Meinung der Armenpfleger nicht ein Individuum irgend einmal verarmen könnte? Es ist in diesem Punkte ein Beweis von derBefürchtung enthalten, die ich vor hin aufgestellt habe, daß wir dazu beitragen, um die Armuth zu vermehren. Lassen Sie dieses Gesetz mit dieser Bestimmung hinausgehen, so wird der Gedanke rege werden, daß Jedermann, der nicht im Stande ist, auszukommen, Anspruch zu haben glaubt, von der Gemeinde unterstützt zu werden; er wird sich darauf verlassen, daß der Armenverein verpflichtet ist, zuvorzu kommen, daß er nicht verarme. ES ist z. B. ein Nahrungs besitzer, liederlich in seiner Wirthschaft, oder ein Handwerker sieht, daß sein Verdienst abnimmt und daß er seiner Verarmung nahe ist, wollen Sie nun deßwegen die Bestimmung des Ge setzes auf dergleichen Individuen anwenden und Abgaben aus schreiben? dann werden die andern Leute sich wenig Mühe geben, um fleißig und redlich zu arbeiten, weil sie gewiß sind, daß, wenn Gefahr droht-Und sie verarmen, die Gemeinde sie unter stützen werde. Ich konnte diese Bedenken nicht zurückhalten. Abg. Schmidt: Ich kann in den ersten Worten der tz. keineswegs die Gefahr finden, die der geehrte Abg. ausge sprochen hat. Es kann hier nicht von Anlagen-Ausschreiben die Rede sein, um den Zweck zu erreichen, der Verarmung vorzu beugen, aber Anordnungen können getroffen werden, daß durch besondere Veranstaltungen darauf hingewirkt werde, In. dividuen, bieder Verarmung entgegen gehen, unter die Arme zu greifen. Wir werden in der Folge sehen, ob die hohe Staatsregierung zu diesem Zwecke in diesem Gesetze solche Mittel vorgeschlagen hat, die wirklich eine Belastung der Armenkasse mit sich führen müssen. Ist das nicht der Fall, so können wir dieser §., deren Zweck wohl eigentlich jede gut geordnete Armen pflege haben muß, unfern Beifall nicht versagen. Abg.v. T hie lau: Mir scheint, meine Herren„als wenn natürlicherweise derjenige, der, so zu sagen, gegen die Huma- nitat spricht, allerdings allemal das Unrecht auf seiner Seite habe, darauf bin ich gefaßt gewesen. Die Z 24 sagt: „Nicht jeder Arme Hal deshalb, weil er arm ist, Anspruch auf öffent liche Versorgung und Unterstützung, sondern nur rc." Mein gerade diese Z., die dem ersten Punkte der zweiten 2. §. entge gensteht, beweist, daß dieser erste Satz wegfallen müsse, in dem das Gesetz selbstdadurch anerkennt, daß das Princip, was hier in §. 2 ausgesprochen, falsch ist. Die Erfahrung wird zeigen, und ich kann mich vollkommen beruhigen, es ausgesprochen zu haben, daß es unmöglich sein werde, der Verarmung zu vor zu kommen. Der Erfolg würde kein anderer sein, als daß diejenigen, die nichts thun wollen, sich darauf stützen würden. Abg. Sachße: Mir scheint, der Hr. Abg. v.Thielau den ersten Satz dcrß. nicht recht verstanden zu haben. Ich glaube nämlich, diejenigen, die unter dem ersten Satze begriffen sind, sind solche, welche zwar schon in bedürftigen Umständen sich befinden, aber noch nicht so arm sind, daß sie der Unterstützung aus öffentlichen Kassen bedürfen. Wenn man diesen nun dadurch, daß man ihnen Arbeit'verschafft, oder nach Befinden einen kleinen Vorschuß macht, oder auch ihren Kindern freien Schul unterricht gewährt, zu Hülfe kommt, so werden dergleichen Leute vor völliger Verarmung geschützt und die betreffende Gemeinde ist sicher, daß sie der öffentlichen Unterstützung nicht anheim fallen. - Abg. Zische: IchkönntedieBedenken desHrn.v.Lhielan ebenfalls nicht theilen, indem ich glaube, es sei eine der schön sten Aufgaben der Armenversorgungsbehörden, der völligen Verarmung hülfsbedürftiger Personen vorzubeugen. Es giebt vielerlei Mittel, diesen Zweck zu erreichen, ohne daß deshalb" die Gemeinden pecuniäre Opfer zu bringen genöthigt sind. Nehme ich den Fall an, es erkrankt ein Familienvater, wird dieser nun durch einen kleinen Vorschuß, den er recht gut wieder ersetzen kann, wenn er gesund geworden ist, unterstützt, so wird er in den Stand gesetzt, seine Familie zu ernähren, wo-- gegen es sehr leicht dahin kommen kann, daß, wenn ihm eine solche vorübergehende kleine Hülfe nicht gewährt wird, er sein Häuschen angreifen muß, wodurch er dann später unfehlbar der Armenversorgung anheim fällt. Abg. Rahlenbeck: Ich muß mich dem ganz anschließen, was der Hr. Abg. Zische gesagt hat, indem mir aus dem Be reiche meiner eignen Erfahrung viele Fälle der Art vorgekom- men sind. Ich sollte daher wohl glauben, daß man hinläng lich Beruhigung dabei fassen könne. Königs. Commissar V.Merbach: D:e2.§. enthält unter I, 2 und 3 die allgemeinen Grundsätze, auf denen das ganze Gebäude des gegenwärtigen Gesetzes beruht, und es ist die weitere Ausführung dieser drei Hauptgrundsätze in den spätem enthalten. Die Herren, welche sich durch den ersten Satz gefährdet glauben, möchten nur zuerst die weitere Ausführung desselben von 26 an damit vergleichen, um darüber völlig zweifellos zu werben, was damit gemeint ist. Daß darin nicht der Satz enthalten ist: „Wer etwa verarmen k ö n n t e, dem soll im Voraus schon Almosen gegeben werden, wird sich dort be-
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