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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Falle, daß sie durch Verfügungen den Zweck zu erreichen wissen wird, ohne zu solchen Mitteln ihre Zuflucht nehmen zu müssen, welche fast grausam zu nennen sind, und auch nicht ausgeführt werden können. Ich sollte wünschen, daß die Kammer, wenn sie nicht blos den ersten Satz annimmt, lieber die ganze ff ab lehnen möchte. Abg. Zische: Ich muß mich verwahren, als ob ich das Beispiel, welches der Abg. v. v. Mayer angefühlt hat, im Sinne gehabt hätte. Ich stelle die Privatunterstützung sehr hoch. Ich habe einen andern Fall vor Augen gehabt, und recht geflissentlich erklärt, daß ich Beispiele nicht anführen wollte. Aber daß ich das Beispiel vor Augen gehabt habe, was der Abg. D. v. Mayer angeführt hat, davor muß ich mich verwahren. Abg. v. Friesen: Ich glaube, daß diese ff nur eine Um schreibung der 2. ff im zweiten Kapitel des Mandats von 1772 sein soll, welches vorschreibt, „daß Niemand einem Bettler, wel cher ihn auf der Straße oder in Hausern angeht und bettelt, et was geben, sondern ihn an die Almosenkaffe verweisen, auch der j Obrigkeit zur Bestrafung anzeigen solle." Man hat wahr scheinlich den Sinn dieser ff etwas milder ausdrücken wollen und hat Bedenken getragen, diese Bestimmung in das neue Ge setz aufzunehmen, und das Almosengeben geradezu zu verbieten. Wenn man aber das nicht hat thun wollen, so scheint es besser, ff 4 ganz wegzulassen, da ich den Nutzen derselben nicht ein sehen kann, denn die Privattvohlthängkeit an sich scheint mir überhaupt nie Schaden thun zu können, und nur dann, wenn man Bettlern, die daraus ein Gewerbe machen und nichts thun wellen, Almofen verabreicht. Königl. Commissar v. Merbach: Der Herr Abg. v. Friesen legt der 4. ff eine Motive unter, welche die Regierung dabei nicht im Auge gehabt hat, nämlich zu wiederholen, daß das Almosengeben verboten sein soll. Das Gcgentheil davon ist in den Motiven zu ff 103 und 104 ausgesprochen, wo man ausdrücklich bemerkt: „Man hat, um sich dieses Unterschiedes zu entheben und dem Mißbrauche, der von wirklichen Bettlern mit der Benutzung der Privalwohlchätigkeit getrieben wird, vorzubeugen, bald das Auslheilen von Priratalmosen ausdrück lichverboten, bald die Aufforderung erlassen, daß diejenigen, welche einzelnen Armen etwas zukommen lassen wollten, diese Gaben zu dem Ende der Armenbehörde überlassen möchten, um sie von da aus den Empfängern zuzustellen. Allein beides ist ohne Eifrig geblieben, und wird es auch immer bleiben." Aus diesem Grunde hat man Bedenken getragen, eine solche Bestimmung wieder aufzunehmen. Es ist viclmehr die Ab sicht der 4. ff die gewesen, auf einer Seite dadurch auszu drücken, daß die öffentliche Armenversorgung und die Privat- wohlthatigkeit neben einander bestehen sollen, daß Niemand der öffentlichen Armen Versorgung wegen, von der allgemeinen Christenpflicht, sich des armen Mitbruders anzunehmen, ent bunden werde, oder daß man deswegen, weil man den Armen ein Geschenk giebt, sich der M tleidenheit zur öffentlichen Ar menversorgung nicht entschlagen dürfe. Das zweite, was man hat bezeichnen wollen, ist dieses: daß, so weit es thunlich, darauf zu halten sei, daß die Privatwohlthätigkeit nicht Zwecke verfolge, welche die richtigen Grundsätze der öffentlichen Armen pflege stören und vereiteln könnten; daß also die Privatwohl thätigkeit, in verständiger Weise ausgeübt, nicht solle beschränkt werden, folgt hieraus wohl von selbst. Iwdeß, da über diese §. so viel Zweifel entstanden sind, und man darin ein Schreck bild gegen die persönliche Freiheit erblickt hat, und da auf der andern Seite die Bemerkung sehr richtig ist, daß überhaupt in dieser ganzen Vorlage sehr vieles enthalten sei, was sich von selbst versteht, aber leider nicht immer anerkannt und noch we niger immer befolgt worden ist, so hat man sich schon in der ersten Kammer von Seiten der Negierung mit einer Modisica- tion einverstanden, die zur Beseitigung jedes befürchteten Zwanges dienen soll, und ich habe mich, als königl. Commkssar, auch gegen die Deputation bereits dahin geäußert, daß gegen die Weglassung dieser ff. kein erhebliches Bedenken sein werde. Abg. v. Platzmann: Ein geehrter Abgeordneter und der Herr königl. Commissar haben es ausgesprochen, daß der Hauptinhalt der 4. ff sich von selbst verstehe. Ich bin zwar damit einverstanden ; es ist unter andern bei der Armenversor gungsanstalt in Leipzig, die häufig als musterhaft citirt worden ist, ein Hauptzweck, daß die Privatwohlthätigkeit durch die öffentliche Armerwersorgung nicht gestört und beschränkt wer den soll; es würde aber auch immer darauf gesehen, daß erst die öffentliche Armenversorgung Platz ergreife, wenn nachgewie- sen worden ist, daß die Armenversorgung durch die Privat wohlthätigkeit nicht gedeckt werden könnte. Nun ist nicht zu leugnen, daß der zweite Theil der ff etwas enthält, wodurch die freiwillige Privatwohlthätigkeit auf eine unangenehme Weise berührt wird, und daher würde ich Vorschlägen, daß der erste Theil der ff, welcher so heißt: „die öffentliche Armenver sorgung schließt die Privatwohlthätigkeit gegen einzelne Arme nicht aus," angenommen würde, und zwar in der Fassung, wie in der ersten Kammer vorgeschlagcn worden ist, einmal des wegen, weil der zweite Theil, wie mir scheint, schon in ff 5 und zwar in den Worten enthalten ist: „auch solchen von an dern nicht freiwillig empfängt," und zweitens, weil mir nur nothwendig erscheint, daß auch dasjenige, was sich von selbst versteht, doch zuweilen wiederholt ausgesprochen werden muß, denn wenn cs nicht ausgesprochen wird, so vergißt man es sehr häufig, und der Einwurf wird sehr oft im gemeinen Leben ge hört, daß man nichts geben wolle, weil von Seiten der öffent lichen Armenversorgung für die Armen gesorgt wird. Abg. Eisen stuck: Da diese Z. in der ersten Kammer große Anfechtung gefunden, da so viele Stimmen sich mit der Deputation vereinigt haben, und da der königliche Commissar erklärt, daß er keinen großen Werth darauf lege, so kann ich nur den Wunsch aussprechen, daß die Kammer sich entschließen möchte, der Deputation beizulreten. Es ist über ff 4 schon so viel gesprochen worden, daß ich weiter nichts hinzufügen zu müssen glaube.
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