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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Schmidt: Nur ein paar Worte zur Widerlegung. Ich habe nicht vernommen, daß derkönigl. Commissar auf die Z. verzichtet hätte, im Gegentheil hat er sie in der ersten Kam mer aufrecht zu erhalten gesucht', und blos deswegen, weil die Discussion länger gedauert hat, können wir doch wahrhaftig nicht zu der beantragten Verwerfung Ja sagen, und da die §. nützlich ist, so rathe ich doch der Kammer an, diese § stehen zu lassen. Präsident v. Haase: Ich darf wohl annehmen, daß die Kammer die Debatte über die 4. §. für geschlossen ansieht, und der Referent würde noch das Wort zum Schlüsse haben. Referent Todt: Ich werde meine Bemerkungen sehr abkürzen, weil ich hoffen darf, daß die Erklärung, welche der königl. Commissar abgegeben hat, wohl auch den Abg. Schmidt bewogen haben dürfte, das Deputationsgutachten an zunehmen. Der Abgeordnete hat bemerkt, daß er nicht ver nommen hatte, daß die ß. von der hohen Staatsregierung auf gegeben worden ist; indeß so viel mir davon zu Ohren gekom men ist, wurde erklärt, es stünde kein Bedenken dagegen von Seilen der Staatsregierung, die §. fallen zu lasten. Ich glaube, das ist Erklärung genug, um zu beweisen, daß wenig stens die hohe Staatsregierung auf die Beibehaltung der §. ein großes Gewicht nicht mehr legt. Zu leugnen ist nicht, daß ein Mißbrauch entstehen kann durch die Privatwohlthätigkeit; denn ich gestehe, ich will lieber hier einen kleinen Mißbrauch noch beibehalten sehen, als dagegen einen anderen weit großem Mißbrauch eintreten lassen, nämlich den Mißbrauch, der viel leicht bei manchen Behörden hervorgerufen werden könnte. Eben deshalb hat die Deputation den Vorschlag gethan, der jetzt zur Abstimmung vorliegt. Präsident 0. Haase: Es liegen für die Z. zwei Fassungen vor, die eine, welche die erste Kammer gegeben hat, und die andere, welche von der hohen Staatsregierung gegeben worden ist. Unsere Deputation rathet uns an, beide Fassungen, so- mit die ganze §., abzulehnen. Es würden also zwei Fragen an die Kammer zu stellen sein, zunächst, ob die Kammer nach dem Rathe der Deputation die Fassung, welche die erste Kam mer dieser §. gegeben hat, ablehnt? und zweitens, ob die Kam mer auch die 4. §. in der Fassung, welche ihr von der hohen Sraatsrcgierung gegeben worden ist, ablehnen wolle? Ich frage nun die Kammer: ob sie nach dem Rathe der Deputation die 4. tz. in der Fassung, wie sie ihr in der ersten Kammer ge geben worden ist, ablchnen wolle?— Wird gegen 9 Stimmen bejaht. Präsident v. Haase: Ich frage ferner, ob die Kammer auch §. 4 in der Fassung ablehnt, die ihr die hohe Staatsre gierung gegeben hatt?>— Sie wird gegen 4 Stimmen abge lehnt. — Präsident v. Haase: Sonach ist das Gutachten der De putation, welche die §. 4 nicht mit in das Gesetz ausgenommen wissen will, angenommen. Was nun die 5. §. (s. Nr. 44 d. Verhandl. d. ersten Kammer, S. 869) anlangt, womit der zweite Abschnitt beginnt, welcher die Ueberschrift führt: Von dem Ansprüche auf öffentliche Armenversorgung und der Ver pflichtung dazu, so ist von der Deputation deshalb nichts er innert worden, und ich würde zunächst zu fragen haben, ob Jemand in Bezug auf diese §. eine Erinnerung zu machen habe? Die 5. Z. lautet so: „Nur derjenige Arme, welcher seinen noth- dürftigen Lebensunterhalt ganz oder zum Theil nicht von an dern, den Rechten nach oder zufolge besonderer Verbindlichkeit dazu verpflichteten Privatpersonen oder Corporationen erlan gen kann, auch solchen von andern nicht freiwillig empfängt und sich eben so wenig selbst nvthdürflig ernähren kann, hat auf öffentliche Unterstützung Anspruch." Genehmigt die Kam mer diese §.? — Einstimmig Ja. — Referent Todt: Zu ß. 6 (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 870) lautet das Deputationsgut achten: Die erste Kammer hat beschlossen, hinter den Worten „in auf- und absteigender Linie" Zeile 1 einzuschalten: „so wie der Ehegatten". Um Zweifel, welche in dieser Beziehung etwa erhoben werden könnten, zu vermeiden und die in der Z. genannten alimentationspflichtigen Personen zu vervollständigen, ist es nothwendig, der ersten Kammer hierin bei zertreten. Präsident 0. Haase: Wenn Niemand bei §. 6 etwas erinnert, so würde Ich die Kammer fragen: ob dieselbe §. 6 mit dem im Deputationsgutachten bemerkten und von der ersten Kammer angenommenen Zusatze, nämlich so, daß nach den Worten: „in auf- und absteigender Linie"Zeile I einzuschal ten: „sowie der Ehegatten" annehmen wolle?—.Einstim mig Ja. — Referent Todt: Zu §. 7 ss. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 870) sagt die Deputation: Mit dem Gesetzentwürfe hier ganz einverstanden, hat die -Deputation nur zu erläutern, daß unter den „Corporatio- nen" nach der Erklärung des Herrn Regierungscommissars le diglich die Innungen gemeint sind, während die Moiiven die Letzteren nur als die hauptsächlichste Gattung der Ersteren zu betrachten scheinen. Das Wort „Corporationen" statt der , Innungen" ist jedoch gewählt worden, weil wenigstens die Mögl chkeit der Existenz auch noch anderer ähnlicher Gesellschaf ten vorlicgt. Rechtfertigt dieser Grund die gebrauchte Bezeich nung hinlänglich, so dürste die Z. auch unverändert anzunehmen sein. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer: ob sie §. 7 unverändert annimmt? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Bei §. 8, 9 und 10 (s. Nr. 44 der Verhandlungen der ersten Kammer, S. 870) ist nichts von der Deputation erinnert worden. Hat Jemand in Bezug auf die 8. §. etwas zu erinnern? — Es meldet sich Niemand. —
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