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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 110. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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es auch ganz unbedenklich erscheinen lassen, daß sie darin bleibe, ohne daß zu befürchten ist,'daß sie zu überspannten Ansprüchen an die Armenkasse Veranlassung gebe, sondern ich will es der Kammer überlassen, ob sie dem Deputationsgutachten beitreten will oder nicht. Allein in dem FaÜe, daß dasselbe angenom men wird, so muß ich, da es hier blos auf einen administrati ven Punkt ankommt, für den Fall, daß die Regierung der Weglassung der §. aus der Armenordnuna beipflichtete, dersel ben doch die Maßregel Vorbehalten, den Inhalt der §. den Be hörden als Instruction zugehen zu lassen, mit der Anweisung, daß, wo es die örtlichen Verhältnisse erlauben, die Andeutun gen, welche darin enthalten sind, nach ihrem besten Ermessen in Anwendung zu bringen und die richtigem Grundsätze der Armenversorgung auch in diesem Punkte geltend zu machen. Präsident v. Haase: Ich habe darauf zu erwiedem, daß bei meiner Fragstellung bereits stets auf den Jnhalt.der einzel nen §§. und darauf Rücksicht genommen worden ist und ferner genommen werden wird, ob sie Bestimmungen enthalten, die in das Gebiet der Gesetzgebung oder in den Bereich der Ver waltung gehören. Bei HZ. der erstem Art hat die Frage auf Annahmeder gelautet, bei §Z. der letztem Art habe ich die Kammer nur gefragt, ob sie mit selbigen einverstanden sei. Ue- brigens ist hier blos von der Deputation die Meinung ausge sprochen worden, daß die §. wegfallen möchte; daher würde auch blos in dieser Maße die Frage sich Herausstellen, ob die Kammer der Ansicht sei, daß diese H. wegfallen möge. Wenn Niemand das Wort ergreift, so würde ich zu diesen Fragen selbst übergehen.' Abg. Rahlenbdck: Ich sollte doch wohl meinen, daß diese §. als Leitfaden für manche Behörden von großem Nutzen sein könnte, und möchte mich für die Beibehaltung derselben verwenden. Referent Todt: Was die vom königlichen Commissar angeregte formelle Frage anlangt, so wird von Seiten der De putation nicht in Zweifel gezogen, daß diese Bestimmung mehr administrativer Natur sei. Allein da nicht ausgeschlossen ist, auch über solche Bestimmungen gutachtliche Ansichten zu äu ßern , so hat die Deputation nicht bei jeder einzelnen §. erinnert, - daß ihr Gutachten als förmliche ständische Erklärung oder als bloßes Gutachten anzusehen sek, eben weil der königliche Com missar sich einverstanden erklärt halte, die Begutachtung des Punktes, daß er der Verordnung angehöre, für zulässig erach ten zu wollen. Was die §. selbst anlangt, so mag die Kammer darüber entscheiden, da die Deputation ein großes Gewicht ' darauf, ob sie stehen bleibe oder nicht, nicht legen kann. Aller dings' ist nicht zu verkennen, daß Einzelne sich zu Ansprüchen berechtigt glauben könnten, die sie nicht haben. Jndeß auf der andern Seite wird es von den Behörden stets zu ermessen fein, inwieweit sie die Ansprüche berücksichtigen können, und sie werden sie jedenfalls zurückweifen können, da ohnehin dasselbe, was die tz. enthält, wieder auf andere Weise angewen det werden soll, so scheint es in der That, als sei es von beson derem Erfolg, die §. abzulehnen.. Meine Meinung kann indeß hier nicht den Ausschlag geben, und die Deputation hat ge glaubt, daß es zweckmäßig sei, auch nur den Schein, als ob ein Recht vorläge, jene Andeutungen der Z. zu vermeiden, und so muß ich allerdings erwarten, daß die §. abgelehnt werde, ob wohl ich meinerseits ein großes Gewicht darauf rstchk lege. Abg. v. Thielau: Nur eine Anfrage an den königl. Com missar. Hält die Regierung die Errichtung von öffentlichen : Arbeitsanstalten lediglich für einen Ausfluß der Administration, und ob sie den Gemeinden ohne Weiteres'artbefohlen werden können? Königl. Commissar v. Merbach: Das soll ihnen nicht anbefohlen werden, das wird der Abgeordnete in der ganzen Verordnung nicht finden. Es sollen Einleitungen getrof fen werden, man soll sie veranlassen, wenn sie es aber nicht für. nothwendig finden, so wird schwerlich ein Zwang eintreten, wie überhaupt die ganze Armenordnung auf localen Verhältnissen beruht. Es ist nirgends von allgemeinen unbedingt überall in Ausführung zu bringenden Maßregeln, sondern nur von solchen die Rede, die für zweckmäßig erachtet werden, wenn und wo das Bedürfniß dazu da ist. Abg. v. Thielau: Ich habe gegen die Paragraphe mei ner Ueberzeugung nach kein Bedenken; aber der einzige Satz, daß die Behörden gewissermaßen dahin zu wirken haben sollen, auf Errichtung von Arbeitshäusern, das ist das Bedenken, was ich nicht bergen kann,' weil ich fürchte, daß manche Behörden glauben werden, die Gemeinden veranlassen zu rnüssen, Arbeits anstalten zu errichten. ' ' Königl. Commissar v. Merb ach: Ich bin vollkommen überzeugt, daß, wo sie nicht an ihrem Orte sind, sie nicht auf kommen werden, und daß es eine vergebliche Mühe der Localbe hörden sein würde, die Errichtung solcher Anstalten zu veranlas sen, wo das Bedürfniß nicht vorhanden ist. Abg. v. v. Mayer: Ich muß im Gegensätze von dem, was der Referent geäußert hat, glauben, daß es um so wün- schenswerther sei, den Antrag zu stellen, daß die Paragrapheweg falle. Die Deputation ist mit dem Inhalt der Paragraphe in sofern einverstanden, als darin Mittel und Wege angegeben sind, wodurch der Pauperismus verhindert und wirklich eingebrochene Armuth gestillt werden kann. Man glaubt aber nur, daß es nicht gut sei, damit denjenigen Proletariern einen Anhalt zu ge ben, welche Ansprüche machen, ohne es irgend zuwerdienen und ohne es zu brauchen. Nachdem nun der königl.-Commissar er klärt hat, daß die Behörden durch eine angemessene Instructio-n angewiesen werden könnten, sich vorkommenden Falls nach die sen Grundsätzen zu richten, so i^idas gerade das, was die Depu tation beabsichtigt bat. Die Deputation wünscht allerdings die Behörden davon unterrichtet zu sehen, aber nicht die Prole tarier selbst. . ,
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