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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über die Ber Handlung en des Landtags. II. Kammer. 1H. Dresden, den 10. Juli, 1840. Hundert und fünfte öffentliche Sitzung am 17. Juni 1840. (Mörgensitzung.) Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Benutzung des anderweiten Be richts der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über die Communa lgarden betreffend.,— Fortsetzung der Berathung über den Entwurf einer neuen Armen ordnung. (Besondere Becathung 31 — 45.) Abg. v. Thielau: Ich kann dieser Ansicht nicht sein, Ich glaube, daß das der Bestimmung des Gesetzes entgegen wäre, welches der Kammer anempfohlen werden kann. Mag es immerhin nicht den Anschein der Gleichmäßigkeit gewinnen, wenn Einer einen Rock anzieht und so in den Reihen sich zeigt. Lächerlich kann das Institut dadurch nicht gemacht werden, weil an der Sache selbst nichts Lächerliches ist. Dadurch, daß der arme Bürger sich keinen andern Rock schaffen kann, da durch wird das Institut nicht lächerlich gemacht. Daß der arme Bürger sich einen besonder« Rockfür den Communalgardendienst schaffen soll, das scheint mir hart. Und was würde die Folge davon sein, daß künftig im ganzen Lande meistens nur blaue Röcke cxistiren werden? Welche Bürger sollen es denn in den kleinenStädten sein, die zweiRöcke haben könnenden einen für die Communalgarde, den andern außer demDienst? Können siees nicht, so wird ja ddch keine Gleichförmigkeit erreicht; sondern es wirdimmerderUnterschied sein, daß sichEiner einen gewöhnlichen blauen Rock, oder einen Communalgardenrock machen läßt. Nun hat aber nicht Jedermann den Geschmack, einen blauen Rock zu tragen, und der soll nun gezwungen werden? Uebrigens ist auch die Communalgarde nicht dazu da, um zu paradiren, sie hat den Zweck der Aufrechthaltvng der öffentlichen Ruhe zu sichern, esist also eineBerletzung der natürlichen Freiheit, wenn Jemand gezwungen werden soll, in einem bestimmten Rocke zu erschei nen, und so die Last der Communalgarde noch erschwert wird. Strllvertret. Abg. Coith: Ich bin in jeder Hinsicht eben so ein Freund der Freiheit, wie der Sprecher vor mir; allein wenn man commandirt wird, findet die persönliche Freiheit ohne hin so bedeutende Beeinträchtigung, daß imCommunalgarden- dienste nicht mehr gut davon die Rede sein kann. Ich habe bereits früher darauf hingewiesen, daß alle mögliche Rücksicht auf die ärmere Bürgerklasse genommen werden solle, und daß auch von den betreffenden Localbehörden und der Staatsregie rung darauf Rücksicht genommen werde; ich habe also blös, und ich wiederhole es nochmals, gegen das Princip gesprochen, daß der Dienst in Civilkleidung stattfinden kann. Uebrigens, meine Herren, stehen mir in dieser Beziehung ältere und neuere Beispiele aus allen Gegenden des Landes zur Seite, wo irgend dergleichen Institute bestanden haben, und sogar aus früherer von mancher Seite angepriesener Zeit her, wo es blos Bürger compagnien und Schützencompagnien gab, und in kleinern, Städten, wovon reichen Bürgern nur wenig die Rede sein kann. Bei einer bewaffneten Macht, mag sie einen Zweck haben, wel chen sie wist, laßt sich ein Zusammenrreten und Ausrücken un ter Waffen nicht anders denken, als in gleichförmigerBekleidung» Das Jystitut an sich wird nicht dadurch lächerlich, daß einzelne Böswillige sich darunter befinden, aber es muß diesen das Mittel genommen werden, es auf gesetzliche Meise lächerlich machen zu können.— Abg. v. Thielau: Ich muß in der Lhat gestehen, daß mir der Ausdruck „böswillig" sehr hart erscheint. Warum der böswillig sein soll, der nicht einen blauen Rock trägt, das ist nicht bewiesen worden. Böswillig ist nur der, der die Ab sicht hat, das Institut lächerlich zu machen. Wenn man von dem Schutze der persönlichen Freiheit spricht, daß sie nämlich hier nicht möglich, daß sie ja schon beschränkt sei: wenn wir im mer sagen: nur in diesem Falle könne nicht von persönlicher Freiheit gesprochen werden, so würden wir bald dem Staate eine Zwangsjacke anlegen Unter Waffen! Was heißt das? Wenn man „unter Waffen" spricht, so versteht man Soldaten darunter, aber nicht die Communalgarde. Wenn man exer- cirt, so ist dazu nicht nothwendig, daß alle in demselben Rocke erscheinen. Was aber das Land betrifft, was man angezogen hat, so ist es mit diesem ein ganz anderes Verhältniß, und ich bezweifle, ob der Abg. wünsche, zu dem Zwecke verwendet zu, werden, zu welchem die Municipalgarde verwendet wird. Die Communalgarde rückt nie aus, sie ist nur auf den städtischen Dienst beschrankt, hat nur die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhallen und dazu ist eine solche Belastung nicht nöthig. Der Abgeordnete sagte, daß kein Zwang angewendet werden, son dern die Communalgarde nur unter Waffen, nicht in Civil kleidung erscheinen solle. Das ist ja aber der Hauptunterschied zwischen ihr und dem Militair.l Das Militair muß unter Waffen in Uniform erscheinen, außer den Waffen steht es dem Militair auch meist frei, in Civil zu erscheinen.
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