Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
höher als die Verpflegung belaufen. Ich.halte es daher für eine, der prägravirendsten Bestimmungen des Gesetzes und würde darauf antragen, daß dieser Satz aus dem Gesetze in Weg fall käme. Präsident v> Haase: Der Abg. v. Thielau wünscht den Wegfall des letzten Satzes dieser §. 49, nämlich die Worte: „und in deren Ermangelung-—gehört" (sieben). Ich frage: ob der Antrag unterstützt wird? — Wird hinrei chend unterstützt. — (Staatsministerv.Nostiz-Wallwitz tritt ein.) Abg. Klinger: Ich habe .mich in derselben Maße aus sprechen wollen, wie es der Abg. v. Lhielau gethan hat, und zwar nur um eine Consequenz herauszubringen und eine Pari tät mit den Bestimmungen, welche in §.41 enthalten sind, her zustellen. Es wurde dort bei §. 41 ausdrücklich bemerkt, daß alle diejenigen Processe, welche gegen Heimathsbezirke auf Ersatz gerichtet werden könnten, möglichst vermieden werden müßten, und aus diesem Grunde wurde das Amendement, was ich mir zu stellen erlaubte, abgeworfen. Da nun Z. 49 zum Schluffe ebenfalls bemerkt ist: „vorbeyältlich des Ersatzanspruches gegen den Heimathsbezirk, zu welchem dasselbe gehört," also hierin das Amendement, welches ich bei §.41 stellte, wiedergefunden wird; so wollte ich mir, damit ich gegen diesen Zusatz stimmen kann, die Bitte an den Herrn Präsidenten erlauben, daß hier eine dop pelte Frage auf die gestellt würde: einmal auf den ersten Theil, und dann auf den zweiten Theil, von den Worten an: „ und in deren Ermangelung,;" indem ich nicht glaube, daß es nöthig sei, einen solchen Antrag, wie den des Abg. v. Thielau, zur Unterstützung zu bringen, da dieser Antrag nur eineVerneinung der §. ist. Präsident 0. Haase: Die Kammerpraxis hat festgestellt, daß, wenn nicht auf Wegfall der ganzen §. abgestimmt werden sott, dies als ein Amendement zu betrachten ist. Abg. Klinger: Es stehen die Worte der §. nicht in einer solchen Verbindung, daß nicht auf jeden Satz für sich die Frage besonders gerichtet werden könnte. Präsident v. Haase: Ich kann dies zugeben, aber es ist dies gegen die Kammerpraxis. König!. Commissar 0. Merbach: In Beziehung auf den Mangel an Consequenz erlaube ich mir zu bemerken: Es sind die Fälle zwischen einem auf der Reise Erkrankten und einem erkrankten Dienstboten nicht ganz gleich. Allein die eigentlichen Motiven, aus denen man in Bezug auf das Gesinde etwas Anderes als wegen der aufderReiseErkrankten bestimmt har,liegen darin: Wenn die Communen nicht dafür sicher gestellt sind, daß, wenn ein Dienstbote in ihrer Mitte erkrankt, sie nach Be finden auch von dem Heimathsbezirk die Kosten erstattet bekom men , so wird keine Polizeibehörde so leicht einen Dienstboten, der nicht an dem Orte heimathsangehörig ist, nach Ablauf sei nes Dienstes den Aufenthalt gestatten, aus Eeforgniß, daß er erkranken und der Eommun zur Last fallen könnte. Nun ist es wohl ein angemessener Grundsatz, daß man das Fortkommen der dienenden Klasse soviel als möglich erleichtere, und nicht durch Besorgnisse, die wegen des Aufenthalts erweckt werden können, dasselbe erschwere. Was die Bemerkung des Herrn Abg. v. Thielau betrifft, so muß ich zur Erläuterung derselben bemerken, daß das Heimathsgesetz sich auf Dienstboten gar nicht bezieht. Der Aufenthalt eines Dienstboten beruht nicht auf der Freizügigkeit des Heimathsgesetzes. Der Dienstbote gehört nicht zu denjenigen, die als solche zu betrachten sind, welche sich in dem Heimathsbezirk niederlassen. Abg. v. Thielau: Auf die Erwähnung, daß die Frei zügigkeit des Gesindes nicht auf dem Heimathsgesetze beruht, sowie bei jedem Andern, nur die Erwiederung: das Gesinde muß dasselbe Recht haben/ wie jeder andere redliche Mann im Lande. Wenn in einem Orte eine Fabrik angelegt wird, und es werden Fabrikarbeiter angestellt, so verpflegt sie auch die Commun, und es wird keineswegs gefragt, ob die Commun sie erhalten will oder nicht. An dem Orte, wo sehr viel Gesinde zusammenströmt, ist jedenfalls der Wohlstand bedeutender als an dem Orte, wo dies nicht der Fall ist. Im Bettacht, daß in Dresden allerdings ein großer Confluxus von Gesinde besteht, ist es wohl möglich, daß Einer und der Andere im Augenblick keinen Dienst hat und auch nicht sogleich bekommen kann, weil das Gesinde vielleicht monatweise, vierteljährlich oder jährlich wechselt. Daß nun die Leute, wenn sie erkranken, von der Stadt Dresden auch erhalten werden müssen, liegt in dem Hei mathsgesetz, und es wäre sehr schlimm gestellt, wenn diese Leute nichts bekommen müßten. Daß aber die Verpflegung solcher erkrankter Personen nunmehr eine andere sein soll, wie sie bei den im Dienste befindlichen ist, davon kann ich keine Ursache ausfindig machen. Es ist eine reine Zufälligkeit, wenn Einer im Dienste erkrankt, eine reine Zufälligkeit ist es, wenn Einer außer Dienst sich befindet und erkrankt; ebenso wie es eine reine Zufälligkeit ist, wenn Einer auf der Reise erkrankt; es muß im letztem Falle die betreffende Commun, wo er er krankt, ihn aufnehmen und verpflegen. Wenn Jemand in ir gend einem Orte sich vermiethen will oder er kommt dahin, um Arbeit zu suchen, entweder bei dem Rittergutsbesitzer oder bei sonst Jemandem, und er erkrankt, so muß dieCommun ihn ver pflegen ; ich kann aber nicht zugeben, daß diese Commun nun einen Regreß an diejenige Commun nehmen könne, wohin der Erkrankte gehört. Es ist klar, daß dadurch Weitläuftigkeiten aller Art entstehen, wodurch sich die Kosten nur vermehren würden. Denken Sie sich, welche große Zahl von herrenlosem Gesinde momentan sich hier in Dresden aufhalt, und daß nun, wenn solche Personen erkranken, die sämmtlichen Communen im Lande die Kurkosten bezahlen sollten.' Es wird sich das übrigens ausgleichen und ich kann mich nicht überzeugen, daß eine große Prägravation für andereOrte daraus entstehen sollte, die allerdings nicht die Einnahmequellen haben, wie die großen Städte.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder