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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 111. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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König!. Commissar v. Merbach: Ich würde mir die Bitte erlauben, die beiden 56 und 57 zusammen zu neh men; sie stehen in so naher Verbindung, daß dasjenige, was etwa darüber zu sprechen sein dürfte, nicht auf eine einzelne §., sondern auf das Ganze zu erstrecken sein wird- Referent Lodt: §. 57 lautet: „Der Reihezug ist nur Aus, nahmsweise zu gestatten, wenn das Armen - oder Gemeinde haus überfüllt ist und für die unterzubringenden Armen die er forderlichen Wohnungen nicht zu ermiethen sind. Insofern er mit diesen Beschränkungen im Nothfalle noch beibehalten wer den muß, sind dabei folgende Bestimmungen zu beobachten: 1) der Reihezug ist dergestalt zu vertheilen, daß die.Umziehenden erst nach möglichst lanzen Fristen, und wenigstens nicht öfterer, als von vier zu vier Wochen, mit der Wohnung zu wechseln haben; 2) sind mehre Ortschaften in einem Heimathsbezirke be griffen, so darf der Reihezug demungeachtet nur innerhalb je des einzelnen Ortes, dem der Umziehende besonders angehört, von Ort zu Ort aber nur dann stattfinden, wenn die betreffenden Ortschaften nahe bei einander liegen; 3) zu einem Heimalhsbe- zirke gehörige, einzeln gelegene Häuser, sind von dem Reihe zuge auf Begehren zwar auszuschließen, haben solchenfalls aber, so oft die Reihe an sie kommt, statt dessen einen obrig keitlich zu bestimmenden Geldbeitrag an die Armenkasse zu ent richten. Auch kann die Ausschließung solcher einzeln gelegenen Häuser vom Reihezuge Obrigkeitswegen angeordnet werden, wenn polizeiliche Bedenken im Interesse der öffentlichen Sicher heit solches nöthig machen, oder den im Reihezuge begriffenen Personen durch den Aufenthalt daselbst ihr täglicher Erwerb be nommen oder erschwert werden würde." Die Deputation sagt zu Z. 56: Gingen schon der ersten Kammer gegen diese §. ver schiedene Bedenken bei, so haben sich die Letzteren bei deren Berathung Seiten der Deputation noch vermehrt. Die erste Kammer hat zu Beseitigung ihrer Bedenken folgende Abände rungen beschlossen. Es soll nämlich da, wo von den Erforder nissen der anzulegenden Armenhäuser die Rede ist, -iV. M a) staLt „feuerfeste Bauart" gesetzt werden: „eine den feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechende Bau hart;" die Bestimmung »ü rft ganz Hinwegfallen; und die Bestimmung Lä ä) folgende Fassung erhalten: „übrigens ist, soweit thunlich, darauf Bedacht zu nehmen, daß ein abgesonderter heizbarer Raum für mit ansteckenden Krankheiten Behaftete vorhanden sei." Die Deputation glaubte hierbei nicht stehen bleiben zu dürfen. Sie ist vielmehr überzeugt, daß die Ausführung der hier gegebenen Vorschrift, sollte sie auch nur mit den von der ersten Kammer beschlossenen Erleichterungen geschehen, dennoch in vielen Heimathsbezirken nicht möglich sein oder zu großer Ueberlastung der Gemeinden führen werde. Muß sie daher auch dem Herrn Negierungscommissar darin beipflichten, daß det Reihezug, wenn er in Anwendung zu bringen ist, ein Uebelstand .ist, dessen Beseitigung zu wünschen steht, so würde es doch ein noch größerer Uebelstanv sein, wollte man die Gemeinden nö- thigen, innerhalb einer bestimmten, verhältnißmäßig kurzen Frist Armenhäuser anzulegen, die vielleicht, namentlich in klei neren Gemeinden, lange Jahre gar nicht gebraucht werden, oder erst, wenn sie stehen, Veranlassung zu Gesuchen um Auf nahme darin barbieren. Da, wo das Bedürfniß vorhanden ist und z. B. der Reihezug öfter vorkommt, der gewiß für dieje-ni? gen Gemeindemitglieder, welche als Aufnehmende davon be troffen werden, keineswegs angenehm ist, werden die Heimaths bezirke ohnehin von selbst darauf kommen, Armenhäuser anzu legen. Aber auszusprechen, daß sie überall angelegt und wie sie eingerichtet werden sollen, scheint der Deputation zu be- denklich, als daß sie die Annahme eines solchen Ausspruches be- vorworten könnte. Die Frist, welche dazu eingeräumt werden soll, ist keineswegs lang genug, um die nöthige Garantie gegen eine Ueberbürdung zu gewähren, nachdem zumal die Gemein den kaum erst neue, zum Theil kostspielige, Schulhäuser zu er bauen gehabt haben, oder noch in deren Anlegung begriffen sind. Nun soll zwar nach der Versicherung des Herrn königl. Eommissars die Erbauung von Armenhäusern nur nach und nach geschehen und und zu dem Ende Prolongation ertheilt werden. Aber weder diese in Aussicht gestellte Erleichterung, noch d^r Umstand, daß für gewöhnlich nicht eine Gemeinde Mein bei dem Bau betheiligt ist, vermochten die der Deputa tion deßfalls beigegangenen Bedenken vollständig zu beseitigen, und wenn sie daher auch, da nach der geschehenen Eröffnung sich im ganzen Lande ein großer Mangel an Armenhäusern gezeigt hat, der Beförderung ihrer Anlegung nicht entgegen treten mag, so glaubt sie doch, daß die Letztere lediglich von dem Ermessender Heimathsbezirke abhängig zu machen, auch dabei frei zu geben sei, die Abhülfc des Bedürfnisses auf jede Weise) also mit Vermeidung eines Neubaus, z. B. auch durch Erkau- fung eines Gebäudes, zu bewerkstelligen, daher von den Be stimmungen unter ». bis mit ck. schon aus diesem Grunde abzu? sehen sein wird. Demgemäß schlägt die D eputarion für die tz. 56 folgende Fassung vor: „Die Armenbehörden haben thunlichst dahin zu wirken, daß in jedem Heimathsbezirke, wo sich das Bedürfniß dazu zeigt, ein demselben möglichst entsprechendes Armen- oder Ge meindehaus vorhanden sei." Indem man die Z. in dieser Fassung zur Annahme empfiehlt, wird es nöthig, sowohl dle Beschlüsse der ersten Kammer, wie den Gesetzent wurf abzulehnen. Uebrigens sieht die Deputation diese §. nicht, wie die Motiven zum Gesetze, als eine der Verordnung angehörige-, sondern für eine solche an, zu welcher die ständische Zustim mung erforderlich ist, da sie in das Eigenthumsrecht zu lief ein greift, als daß man solches der bloßen Verwaltung zugestehen könnte, und glaubt ihr vorstehend abgegebenes Gutachten in dieser Beziehung nur noch mehr gerechtfertigt. (Beschluß folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: v. Gretsch et.
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