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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mitth eilnZrgeU über die Verhandlungen des Landtags. N. Kammer. 113. Dresden, den 14. Juli. 1846. Hundert und siebente öffentliche Sitzung am 18. Juni 1840. (M o r g e n s i tz u n g.) (Fortsetzung.) Fortsetzung und Schluß der Berathung über den Entwurf einer Armenordnung. (Besondere Berathung tztz.104—145. — Ein Separawvtum der Rittergutsbesitzer betreffend. — Schlußabstimmung.) — Z. 104 (s. Nr. 46 der Verhandlungen der ersten Kammer Seite 936). Präsident v. Haase: Die Deputation hat hier vorge schlagen, in Zeile 3 und 4 das Wort „gemeinen" in „öffent lichen" zu verwandeln, und nach dem Worte „Bettlern" noch das Crtar „(§. 103// einzuschalten. Ist die Kammer damit einverstanden und nimmt sie unter diesen von der Deputation beantragten Modifikationen Z. 104 an? — Einstimmig Ja. — Zu §. 105 sagt die Deputation: Die erste Kammer hat hierzu folgende kleine Abänderun gen beschlossen. In Zeile 2 soll für „urkundlich" „nach Befinden schriftlich" und am Schlüsse für „wie andere Bettler zu behandeln" „in Verantwortung und Strafe zu ziehen" gesetzt werden; das Erstere, weil eine urkundliche Ausfertigung auch zeither nicht immer stattgefunden, das Letztere, weil der gleichen Personen doch mit den Bettlern nicht auf Eine Stufe zu stellen. Die Deputation hat kein Bedenken, diese Abänderungen zur Genehmigung zu empfehlen. Wohl aber hatte sie große Bedenken gegen die Z. insofern, als ihrer Fassung zu Folge auch solche Sammlungen getroffen und strafbar werden zu sollen scheinen, die mit der Bettelei durchaus nicht verwandt, sondern durch die Gefühle des rein sten Mitleides hervorgerufen worden sind. Auch der jenseitigen Deputation scheinen diese Bedenken nicht fremd geblieben zu sein, da sie unter Berufung auf die Erläuterung der Herren Regierungscommissarien im Berichte die Bemerkung niederge legt, daß nach der Natur der Sache auf Privatcollecten in Ge sellschaften oder unter Bekannten die Pönalbestimmung der tz. nicht zu beziehen sei. Die Deputation hat dem Herrn Re- gierungscommissar noch andere Beispiele von Collecten, die gar nicht für Bettelei „im Sinne dieses Gesetzes" angesehen werden können und doch eigentlich unter der tz. 105 nach deren Wort laut zu subsumiren sein würden, namhaft gemacht. Derselbe II. 113. hat jedoch wiederholt erklärt, daß dergleichen Beispiele hierher nicht zu beziehen seien, vielmehr durch das Gesetz nur unnvthi- gen Belästigungen des Publicums begegnet werden solle, die durch Collectanten, welche den eigentlichen Bettlern ganz gleich stünden, verübt würden. Unter diesen Umständen unddadie Deputation imAll- gemeinen ganz damit einverstanden ist, daß Belästigungen der hier bezeichneten oder gemeinten Art Nicht straflos zu lassen, hat sie sich begnügt, den Sinn der tz. in gegenwärtigem Be richte naher zu erläutern, empfiehlt aber übrigens dieselbe zur Annahme mit den von der ersten Kammer beschlossenen Abänderungen. Präsident v. Haase: Die erste Kammer hat bei tz. 105 zwei Abänderungen beschlossen. Sie.will nämlich statt „ur kundlich" gesetzt wissen: „nach Befinden schriftlich". Unsere Deputation hat diese Veränderung beifällig begutachtet, und ich frage die Kammer: ob sie hierin der ersten Kammer beitritt — Einstimmig Ja.— Präsident 0. Haase: Ferner hat die erste Kammer be schlossen, daß die letzten Worte: „wie andere Bettler zu be handeln" vertauscht werden sollen mit: „in Verantwortung und Strafe zu ziehen". Auch dazu giebt die Deputation ihre Zustimmung, und ich frage: ob die Kammer hinsichtlich dieser Veränderung ebenfalls dem Beschlüsse der ersten Kammer bei treten will? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer unter diesen Veränderungen §. 105 an? — Einstimmig Ja.— Au tz. 106 (s. Nr. 46 der Verhandlungen der ersten Kam mer, S. 937) lautet das Deputationsgutachten: Gleiche Bedenken rief diese tz. hervor, zumal da hier Mißbrauch noch weit weniger möglich ist, indem bei öf fentlichen Aufforderungen zur Mildrhatigkeit eine Controls Seiten der Behörden und die daraus folgende Möglichkeit der Abstellung der Collecten selbst schon in der Oeffmtlichkeit be gründet ist. Da indes; der Herr königl. Commistar auf Z- 105 Beziehung genommen, und damit ohne Zweifel angedeutet hat, daß die beizubringende Genehmigung zu Collecten M Fällen, wo es nicht auf eigentliche Bettelei abgesehen ist, nicht werde versagt werden, so glaubte die Deputation von einer weiteren Erinnerung absehen, also die tz. unter obiger Erläuterung zur Genehmigung empfehlen zu können. tz. 106 b. Die Deputation vermißte in diesem Ab schnitte eine Bestimmung über betrügerische und qualificirte 1
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