Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
schen die Rede, der Achtung, Schonung, Milde verdient, die ich dann auch stets angewendet wissen will; aber gegen solche hartnäckige, blos durch Liederlichkeit verarmte Menschen sind keine andern Strafen zweckmäßiger, als die dritte und vierte der in der 122. Z. aufgeführten Strafarten. Ich rathe daher der Kammer an, ja die von der Regierung vorgeschlagene kör perliche Züchtigung gegen schlechte Menschen bestehen zu lassen; denn diese Menschen verdienen unser Mitleiden nicht in dem Grade, daß gerade die zweckmäßigste Strafart verworfen wer» den sollte. So trete ich der Majorität vollkommen gern bei. Was die Zwangsarbeit betrifft, so mag es wohl wahr sein, daß sie vorzüglich nur in Städten wird angewendet werden kön nen. Da aber doch vielleicht in einzelnen Fällen und Zeiten, wenn Bauten an Wegen u. s. w. zu machen sind, sie doch auch auf dem Lande anwendbar und nützlich sein wird, so wünschte ich, daß die Kammer auch Nr. 2 beibehielte. Die Strafart sub Nr. 1 muß allerdings immer zuerst angewendet werden, und wer dadurch gebessert wird, darf keine körperliche Züchti gung erleiden; nur glaube ich, daß man der Obrigkeit die Wahl zwischen den Strafen snb 2 und 3 gestatten kann. Ich halte es daher für das Beste, dte 122. H. unverändert anzu- nehmen, allenfalls noch mit dem Zusatze: „die Strafen sub 2 und 3 sind nach Ermessen der Obrigkeit anzuwenden." Königl. Commissar V. Merbach: Blos in Bezug auf das Amendement des Hrw. Abg. v. Lhielau erlaube ich mir eine Bemerkung. Die unter 2 aufgeführte Zwangsarbeit, als Strafspecies für muthwillige Bettler, ist entlehnt aus dem Mandate von 1772, Cap. 2. §. 1. Man hat, indem man es übertrug, vorausgesetzt, daß, wie schon damals angenommen worden ist, überall die Füglichkeit, soweit es das Bedürfniß mit sich bringt, vorhanden sein könnte, einen Bettler zur öf fentlichen Zwangsarbeit anzuhalten. Jndeß, ich will nicht bestreiten, daß es an einzelnen Orten auf dem Lande große Schwierigkeiten nach sich ziehe, und allerdings die Uebelstände heben könnte, welche von dem Abgeordneten geschildert worden sind, wie denn überhaupt auch hier nicht die-Absicht dahin ge hen kann, durch Anwendung der Strafe den Communen noch größere Unzuträglichkeiten zuzuziehen, als die sind, welche die Bettler selbst verursacht haben. Es würde also an und für sich das Amendement vielleicht sehr in der Sache liegen, und dage gen kein Bedenken obwalten. Nur würde dasselbe noch eine Abänderung der folgenden Bestimmungen in §. 123. nach sich ziehen müssen; denn hier heißt es: „Diese verschiedenen Straf arten stehen im Verhältniß der Gradation zu einander, so daß die folgende als die härtere nur im Fall der Wiederholung oder bei erschwerenden Umständen in Anwendung kommt." Also aus dieser Bestimmung folgt, daß man bei Bestrafung der Bettler nicht willkührlich die Scala überspringen und zu den nachfolgenden Strafen eher schreiten kann, als bis die vorher gehenden erfolglos in Anwendung gebracht worden sind. Es -würde aber aus dem Amendement folgen, daß auf dem Lande die unter Nr. 2 übersprungen werden könnte und sogar müßte, und daß gleich, wenn der Bettler das erste Mal mit Gefäng- H. 113. niß bei Wasser und Brot bis zu 3 Lagen bestraft worden istx er das zweite Mal mit körperlicher Züchtigung belegt werde, während er in der Stadt zu erwarten hatte, daß er das zweite Mal mit Zwangsarbeit bestraft würde. Das würde eine Un gleichheit zur Folge haben, die sich in strafrechtlicher Beziehung nicht rechtfertigen ließe. Es müßte also in Folge des Amen dements für das Land, statt der Zwangsarbeit in der Stadt, eine andere mit derselben in gleichem Verhältnisse stehende Strafe substituirt werden; und da kann ich allerdings nichts Anderes heraussinden , als eine verlängerte, über 8 Lage hinaus dauernde, und ebenfalls durch Entziehung der warmen Kost zu verlängernde Gefängnißstrafe. Das Amendement selbst müßte sich mit Berücksichtigung des nothwendigen Grundsatzes, der in tz. 123 steht, noch anders gestalten. Es würde heißen müssen: „Zwangsarbeit am Orte, wo die Anwendung der selben ausführbar ist, bis zu 8 Lagen, oder statt derselben, Gefängniß bei Wasser und Brot bis zu 14 Lagen." Ich bitte den Herrn Präsidenten, dies bei der Fragstellung zu berück sichtigen. Präsident v. Haase: Darf ich solches als einen Antrag der Regierung betrachten? Königl. Commissar 0. Merbach: Ich wenigstens halte es für unvermeidlich, wenn auf das Amendement des Herrn Abg. v. Lhielau eingegangen werden soll. Wäre die Kammer der Ansicht, daß der Antrag des Herrn v. Lhielau nicht zu adoptiren sei, so fällt meine Bemerkung weg. Aber unter der Voraussetzung, daß die Kammer die Ansicht des Abgeordneten theilt, halte ich es für unentbehrlich, wenn man nicht mit der 123. tz. in Conflict gerathen will. Präsident v. Haase: Ich würde nun den Abg. v. Lhie lau fragen, ob er sich damit consormiren will? Abg. v. Lhielau: Ich Lin ganz einverstanden mit dem königlichen Herrn Commissar, daß hier müßte eine solche Ab änderung stattsinden, wenn eine Gradation nothwendig ist. Ich kann mich allerdings nicht überzeugen, daß die Maßregel auf dem Lande, und beinahe auch in kleinen Städten ausführ bar sei, ohne die Cvmmun zu belästigen. Ich habe nur das einzige Bedenken gegen die Fassung, welche der königl. Herr Commissar vorgeschlagen hat. Wenn gesagt wird: in größeren Städten, oder: in Städten Zwangsarbeit, so wird der Richter Nichtwissen, auf was er erkennen soll, wenn er nicht bestimmt weiß, ob in diesem oder jenem Orte Zwangsarbeit ausführbar ist, wenn nicht ausdrücklich gesagt wird : in größeren Städten. Präsident v. Haase: Ich muß dem Abgeordneten über lassen , wie er das Amendement stellen will. Von der Staats regierung ist dies bemerkt worden, um das Amendement richti ger und anwendbarer zu stellen. Abg. v. Lhielau: Mein Amendement lautet : „in Städten Zwangsarbeit bis zu 8 Lagen." Nachher würde in diesem Falle, daß es angenommen wird, der Antrag der Staatsregierung kommen, der keiner Unterstützung bedarf.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder