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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident 0. Haase: Damit bin ich nicht einverstanden. Der Gang ist so: Es ist von dem Abgeordneten ein Amende ment gestellt, das ist unterstützt; jetzt ist von Seiten der Staats regierung eingehakten"worden, daß es, solle es passen, anders gestellt werden müsse; sie hat aber ausdrücklich erklärt, daß sie diese Aenderung nicht als einen von ihr ausgehenden Vorschlag betrachtet wissen wolle, sondern nur, weil eine derartige Aen derung des Amendements nöthig sei, wenn es anwendbar sein solle. Die Regierung schlagt es also nicht vor, sondern sie hat nur jene Bemerkung gemacht, um, wie gesagt, das Amen dement zu berichtigen. Abg. v. Thielau: Ich bin ganz einverstanden, wie es der königl. Herr Commissar vorgeschlagen hat, und mache es zu meinem Amendement. Königl. Commissar v. Wietersheim: Zur Erläuterung bemerke ich, daß die Besorgniß nicht ekntreten kann. Die Strafe wird von der Ortspolizeibehörde erkannt, und diese nun weiß gewiß, ob die Strafe anwendbar ist, und diese wird sie nicht verhängen, wenn sie nicht ausführbar ist. Präsident 0. Haase: Der Abg, v. Thielau will also das Amendement in der Fassung stellen, wie es der königl. Herr Commissar vorgeschlagen hat Königl. Commissar V.Merbach: Ich bitte noch um Er- laubniß , eine Erläuterung zu meinem Sousamendement zu geben. Ich erinnere mich so eben, daß nach Vorschrift des Criminalgesetzbuches Gefängniß bei Wasser und Brot continuir- lich bis zu 14 Tagen nicht executirt werden darf. Ich habe aber meinen Vorschlag nicht anders gethan, als wie er über haupt nach dem Strafgesetzbuch« zulässig sein kann. Secretair 0. Schröder: Es würde also so heißen: „2) Zwangsarbeit an Orten, wo sie anwendbar ist, oder Ge- fangniß bei Wasser und Brot bis zu 14 Tagen unter Beobach tung der gesetzlichen Bestimmungen." . Abg. Sachße: Gefängniß bei Wasser und Brot kann nyr 2 Lage hinter einandev stattsinden. Secretair v. Schröder: Das ist eben gemeint. Präsident!). Haase: Das Amendement des Abg. v. Lhielau lautet jetzt so: „Zwangsarbeit bis zu 8 Tagen an Or ten, wo deren Anwendung ausführbar ist, oder wo dies nicht der Fall, Gefängniß bis zu 14 Tagen bei Wasser und Brot". Wird dies Amendement unterstützt ? —Wird hin reichendunterstützt. — Präsident 0. Haase: Als Sprecher haben sich angemeldet die Abgg. Sachße, v. Watzdorf, Scholze, Klien, Nahlenbeck,v. Platzmann. Ich ersuche den Abg. Sachße das Wort zu neh men. Abg. Sachße: Nach der Form, welche das Amendement des geehrten Abg. v. Thielau nunmehr erhalten hat, unter 2- bin ich ebenfalls damit ganz einverstanden; nur finde, ich nicht das richtige Verhältniß. Mir scheinen 14 Tage Gefängniß bei Wasser und Brot im Vergleich mit 8 Tage Zwangsarbeit zu hart. Was die körperliche Züchtigung betrifft, als Grada tion besonders, obschon ich durchaus gegen sie eingenommen bin, so finde ich sie grausam, hart und unangemessen. Wer in die Nothwendigkeit gekommen ist sie auszuführen, wird mit mir die Ueberzeugung theilen, daß es eine höchst unangenehme Strafart ist, die denjenigen, der sie zuerkennen soll, afsicirt, und der in des Günißhandelten Zügen liest, daß sie ihre Wirkung verfehlt und zwar nicht blos bei verstockten Verbrechern. Ich halte sie für unpassend und barbarisch. Abg. v. Watzdorf: Obgleich ich die Ansicht des Abg. v. Thielau, welche die Bettler Kindern und Thieren gleichstellt, weder theilen noch billigen kann, so muß ich doch gestehen, daß diejenigen, welche sich für Beibehaltung der körperlichen Züchtigung erklärt haben, allerdings die Autorität des Criminal- gesctzbuchs für sich haben. Für mich aber, meine Herren, ist diese Autorität durchaus kein Grund, ich muß mich vielmehr ganz in dem Sinne erklären, wie es der ehrenwerthe Abg. Ei senstuck gethan hat; denn ich betrachte die große Rolle, welche der Stock in unsrer Criminalgesetzgebung spielt, als den größ ten Flecken derselben, und ich würde mich nie dazu entschließen können, dergleichen gesetzliche Bestimmungen bei anderen Gese tzen zu bevorworten. Abg. v. v. Mayer: Der Stock spielt gar keine Rolle in der Criminalgesetzgebung, es wird nicht mit dem Stocke gezüch- liget, sondern nur mit Ruthen. Abg. v. Watzdorf: Da will ich meinen Ausdruck „Stock" zurücknehmen, und ihn mit „Prügelsystem" vertauschen. Abg. Scholze: Ich wollte mich gegen das Amendement vom Herrn v. Thielau aussprechen, allein da es abgeändert worden ist, könnte ich mich auch damit einverstanden erklären, indem es jetzt vortheilhafter gestellt ist: daß Zwangsarbeit auch in Gefängniß verwandelt werden kann, ich wollte hierbei nur bemerken, daß Zwangsarbeit in allen Dorfschaften anwendbar ist. Es giebt eine Menge Straßenbaudienste, wo Manner an gestellt sind, unter deren Aufsicht sie gestellt werden können, und da verdienen sie doch etwas, aber im Gefängniß verdienen sie gar nichts, und daher kann ich mich nur für den Gesetzentwurf aussprechen. Abg. Klien: Ich hatte nun dasselbe Bedenken, was in Beziehung auf Zwangsarbeit unter Nr. 2 geäußert wurde, auch bei der körperlichen Züchtigung unter Nr. 3. Wenn sie nicht anwendbar ist, wie alsdann verfahren werden soll, bitte ich den Herrn königl. Commissar um Auskunft. Königl. Commissar 0. Merbach: Dann muß man aller dings auch auferhöhte Gefängnißstrafe recurriren. — Ich wollte nur bemerken, es scheint das keiner besondern Bestimmung zu bedürfen, weil das die Vorschriften des Criminalgesetzbuches, welche dabei in Anwendung kommen, schon voraussetzen, daß
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