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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Satzes gegen die Minorität der Deputation zu sprechen. Da Niemand sich dazu anmeldet, so werde ich zur Fragstellung übergehen. In der tz. 122 heißt es unter 1 so: „Gefängniß bei Wasser und Brot bis zu 3 Tagen." Ist die Kammer da mit einverstanden? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Der zweite Satz lautet im Gesetz entwurf so: „Zwangsarbeit Unterbrechung" (siehe oben Seite 2377). Nun ist beantragt worden, diesen Satz so zu fassen: „Zwangsarbeit bis zu 8 Lagen, wo deren Anwendung ausführbar ist, oder, wo dieß nicht der Fall, Gefängniß bei Wasser und Brot bis zu 14 Tagen; jedoch unter Beobachtung der hier einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen über die Aus führung dieser Strafe." Ich frage: ob die Kammer diese Veränderung genehm halt? — Wird gegen 1 Stimme (v. Platzmann) genehmigt. Präsident v. Haase: Der dritte Satz lautet: „körperliche Züchtigung rc." hinsichtlich dessen ist die Meinung und Ansicht der Minorität der Deputation zuerst zur Abstimmung zu brin gen, weil sie eine Veränderung der Gesetzvorlage beabsichtigt, und ich frage: will die Kammer die körperliche Züchtigung Weg fällen lassen? — Wird mit 56 verneint gegen 7 Stim men. — Präsident v. Haase: Es ist also dieser dritte Satz ange nommen. Nun kommt der vierte Satz. Ist die Kammer mit diesem vierten Satze einverstanden? — Wird einhellig be jahet. — Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die nach diesen Beschlüssen modificirte tz. 122? — Wird einstimmig genehmigt. — Referent Todt: Zu tz. 123 (siehe Nr. 46 der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 942) lautet der Deputa- tionsbericht: Damit das richterliche Ermessen nicht allzusehr beschränkt werde, sind die Schlußworte „in Anwendung kommt" von der ersten Kammer in „Anwendung kommen kann" umgewandelt worden, was wohl zu genehmigen sein dürfte. Präsident v. Haase: Es handelt sich hier nur um eine kleine Veränderung, statt „kommt," soll gesagt werden „kom men kann." — Nimmt die Kammer tz. 123 mit dieser Verän derung an? — Allgemein Ja. — Referent Todt: Zu tz. 124 (siehe Nr. 46 der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 943) sagt die Deputation: Der Schlußsatz: „Der Strafarbeiter erhält —- selbst zu verschaffen" ist in jenseitiger Kammer unter Beistimmung des königl. Herrn Commissars folgendermaßen abgeändert worden: „Der Strafarbeiter erhält von der Armenkasse wäh rend der Arbeit die unentbehrliche Nahrung." Auch zu diesem Beschlüsse ist der Beitritt unbedenklich. Abg. v. Thielau: Ich wollte mir die Frage erlauben: was versteht man unter der unentbehrlichsten Nahrung? So viel mir bekannt, ist dies Wasser und Brot, und damit würde ich mich einverstehen; sonst wollte ich mir Auskunft darüber er bitten. Referent Todt: Ich glaube doch nicht, daß allemal unter unentbehrlicher Nahrung Wasser und Brot zu verstehen ist. Es ist auch unentbehrliche Nahrung z. B. Züchtlingen und Sträf lingen zu reichen, und diese besteht, soviel mir bekannt ist, nicht allein aus Wasser und Brot. Königl. Commissar v. Merbach: Zur Erläuterung die ser Abänderung, welche in der ersten Kammer beliebt worden ist, will ich bemerken: man hatte die Ansicht, daß es leider Orte geben könne, wo das Brot höher im Werthe steht, als manches andre Nahrungsmittel, und daß man es also nicht könnte un bedingt vorschreiben, daß der Zwangsarbeiter Brot bekommen müßte; er hätte sich auch z. B. mit Kartoffeln zu begnügen, wenn Brot nicht zu haben ist oder in so einem Preise stünde, daß es nicht zur geringsten Nahrung gerechnet werden kann. Dies ist der Sinn der Abänderung. (Hr. Staatsminister v. Lindenau tritt ein.) Abg. v. Thielau: Ich wollte mir zu bemerken erlauben, daß ich mich für die Fassung der tz. selbst erklären werde; denn Brot zur Sättigung ist das unentbehrlichste Nahrungsbedürf- niß, und es sollten die Communen vorziehn, den Tagelöhnern soviel zu geben, daß sie Brot kaufen können. Uebrigens muß ich bemerken, daß ich gerade deshalb meine Bemerkung gemacht habe, weil überhaupt der freie Arbeiter auch nicht mehr hat. Er hat in der Regel auch nichts als Brot und Kartoffeln. Das ist die Nahrung, die für den rechtlichen und fleißigen Arbeiter etwas sehr Gewöhnliches ist, im Sommer höchstens Milch und Brot. Also sehe ich nicht ein, warum man einem Zwangsar beiter etwas mehr geben soll, und ich wünsche daher, daß die tz. beibehalten werde. Referent Todt: Ich glaube, das werden die Gemeinden schon einrichten. Wenn übrigens gesagt wird, andere Arbeiter hätten auch nicht mehr, so beruhet das in ihrem eigenen Willen, weil sie sich von ihrem Verdienste, dem Tagelohn, etwas erübri gen wollen; das kann bei dem Strafarbeiter nicht der Fall sein. Ich lege auf diese Fassung auch kein großes Gewicht; aber darin finde ich doch immer einen Unterschied, daß nicht das Geld selbst gereicht wird, weil dann der Unterschied der Zwangs strafe mit Tagearbeit nicht so deutlich hervortritt; es würde dann blos die Höhe der Summe den Unterschied begründen, und deshalb, glaube ich, verdient die Fassung der ersten Kam mer doch immer einigen Vorzug. Präsident!). Haase: Ich würde nun zur Fragstellung übergehen. Ist die Kammer der Ansicht, welche die Deputa tion ausgesprochen hat, daß der letzte Satz „die Strafarbeiter u." geändert werde in der Maße, wie die erste Kammer beschlos sen hat? — Wird gegen 6 Stimmen genehmigt. —
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