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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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dem Amendement der ersten Kammer nicht mit enthalten ist, mit aufzunehmen. Präsident v. Haase: Es hat diese §. 132 von der ersten Kammer eine andere Fassung erhalten, sie ist ersichtlich im Be richte unserer Deputation. Letztere hat diese Fassung durchaus gebilligt, nur hat sie den Worten: „genannte" noch das Wort „Personen" hinzugefügt, so daß es heißt: „Hiernächst dürfen wandernde Handwerksgesellen, und andere, Z. 131 ge nannte Personen, den Fall verlassen." Ich frage: ob die Kammer der Deputation beipflichte und diese tz. in der eben von mir bemerkten Fassung annehme? — Wird einstimmig bejahet. — Referent Todt: Zu §. 133 (siehe Nr. 46 der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 946) sagt der Deputa tionsbericht: Die erste Kammer hat diese Z. also geändert: „Wandernde Handwerksgesellen und die übrigen Z. 131 bezeichneten Klassen, denen die §. slle§. bemerkten Umstände entgegen stehen, oder welche den vorstehenden Bestimmungen sonst entgegenhandeln, sind wie andere vagabondirende Bettler anzusehen und zu behandeln." Die Deputation hat dagegen im Allgemeinen nichts einzuwenden, nur müßte um der Gleichheit mit Z. 131 willen statt „Klassen" „Personen" und übrigens statt „§. slleZ." „daselbst" gesetzt werden. Die zweite Kammer möge demnach die Fassung der ersten Kammer mit vorstehend bemerkten kleinen Abänderungen annrhmen. Präsident v. Haase: Auch diese tz. hat die erste Kammer in einer andern Fassung angenommen; sie steht im Berichte unserer Deputation. Nach dem Rache der letztem ist diese Fassung anzunebmen mit einigen kleinen Redactionsverän- derungen, welche unsere Deputation hinzugebracht hat und im Berichte ersichtlich sind. Ich frage: ob man nach dem Rathe der Deputation, in der nur erwähnten, von unserer Deputa tion anempfohlnen Fassung tz. 133 annimmt ? — Wird ein stimmig bejahet. — Referent Todt: Zu H. 134 (siehe Nr. 46 der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 946) sagt der Deputa tionsbericht: Im Allgemeinen mit der tz. einverstanden, glaubt die Deputation, es sei richtiger, dieselbe so zu beginnen: „Die Armenbehörde ist berechtigt, von demjenigen, der wissentlich Geld leiht" rc. Präsident 0. Haase: Diese Bemerkung betrifft bloß die Veränderung des Einganges der §. — Ich frage: nimmt die Kammer tz. 134 mit der gedachten Redactionsveränderung an? — Einstimmig angenommen. — Referent Todt: Zu ß. 135 (siehe Nr. 46 der Verhand lungen der ersten Kammer, Seite 946) bemerkt derDeputa tiv nsbericht: Hier bringt die Deputation einen Zusatz des Inhalts in Vorschlag: „Ausnahmen hiervon können durch dieArmenbehörde gestattet werden", weil es in manchen Fällen doch hart sein würde, z. B. bei ei nem Blinden, das Halten eines Hausthieres zu untersagen. Der königl. Herr Commissar hat sich mit dieser Abände rung einverstanden erklärt. Uebrigens soll nach den Worten „bei Verlust des Almo sens" nach dem jenseitigen Kammerbeschlusse noch hinzugefügt werden: „oder nach Befinden anderer Strafe", weil, wie schon oben bemerkt wurde, die Entziehung des Al mosens nicht allemal möglich sein dürste. Beide Zusätze empfiehlt die Deputation zur Annahme. Präsident v. Haase: Die Deputation empfiehlt §. 135 anzunehmen; jedoch mit den beiden im Berichte ersichtlichen Zusätzen. Der erste Zusatz soll eintreten am Schlüsse der Z. nach den Worten „Verlust des Almosens". Hier soll noch hin zugesetzt werden: „oder nach Befinden anderer Strafe." Iss die Kammer mit diesem Zusatze einverstanden? — Einstim mig Ja.— Präsident v. Haase: Sodann soll noch ein zweiter Zu satz, welcher so lautet: „Ausnahmen hievon können durch die Armenbehörde gestattet werden", an die §. sich anschließen. Ist die Kammer auch damit einverstanden?— Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer §. 135 unter dieser Veränderung an? — Ebenfalls einstimmig bejaht.— Referent T o d t: H. 136 lautet: „Schänkwirthe, welche wissentlich arbeitslosen Personen, oder solchen, die öffentliche Unterstützung genießen, und solchen Leuten, von denen ihrer sich äußerlich kundgebenden Persönlichkeit nach sich vermuthen läßt, daß sie dem Müssiggänge obliegen und vom Bcttelngehen oder andern unrechtmäßigem Erwerb leben, das Aufliegen, Zechen und Spielen in ihren Schänkstätten gestatten, sind mit 5 bis 20 Thalern Geld- oder verhaltnißmäßiger Gefängniß- strafe, und im fernem Wiederholungsfälle zugleich mit Ein ziehung der Schankconcession und Schließung der Schankstatte zu bestrafen." Der Deputationsbericht sagt: Der Eingang dieser tz. ist von der ersten Kammer bis zu dem Worte „genießen" in Zeile 2 folgendermaßen verän dert worden: /,Schänkwirthe, welche wissentlich Personen, die öffentliche Unterstützung genießen" rc. weil temporär arbeitslose Personen nicht immer den der öffent lichen Unterstützung Bedürftigen beizuzählen seien.
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