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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 113. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ganz in der Gewalt. So ein Zank ist bald angefangen, und da muß man sich hüten, denn Zank darf nicht stattsinden; Je der, der sich zankt, ist ein Verbrecher, der Zank ist verboten; das Schlagen kommt wohl auch vor, es ist auch verboten, aber so eine trockene Ohrfeige passirt nun wohl. Ein Anderes sind die Excesse. Was ist Exceß? Dann nehmen Sie auch das Singen. Wenn eine fröhliche Gesellschaft ein Lied singt, so hat dies die Polizeibehörde für einen Exceß erklärt; wie weit kann das aus gedehnt werden? Ein Bursche hat Neigung zu declamiren, er declamirt, und das ist auch Exceß, denn es excedirt von der ge wöhnlichen Weise. Wie hier die §. gefaßt ist, so sind die Schänkwirthe verbunden und gehalten, die Obsicht zu führen. Die Gaste sollen lauter friedliche Worte sprechen, Jeder .soll er wägen, wieviel er trinken kann, und wenn er es gethan hat, so kann er friedlich und von der Polizeibehörde ungestört sich nach Hause verfügen. Aber ich glaube, diesen seligen Zustand der Ruhe werden wir schwerlich im Lande erreichen. Nun wurde hier gesagt, die Obrigkeit wird die Sache handhaben nach Stand und Würden. Es ist der Fall vorgekommen, daß in vorneh men Gesellschaften Excesse geschahen, und die Polizei hat dann durch die Finger gesehen. Ist in einer kleinen Schänkwirth- schaft Aehnliches passirt, so hat die Polizei großes Aufhebens gemacht. Diese Wlllkühr darf man nicht unterstützen, und ich frage: was helfen Gesetze, wenn man sieht, daß nur Willkühr wird mit ihnen gepaart? Man muß den Leuten nur einen Po panz hinstcllen! Solchen Popanz in der Gesetzgebung liebe ich nicht, weder in dem Cnminalgesetzbuch, noch weniger in der Polizeigesetzgebung. Jemehr ich die §. betrachte, desto mehr finde ich meine Ansicht bestätigt. Königl. Commissar v. Merbach: Es freut mich, daß die §. dem Abgeordneten Veranlassung gab, die Kammer mit einer angenehmen Schilderung zu unterhalten. Nur hätte ich gewünscht, daß er die Gendarmen im Angesicht der Tribunen nicht zum Gegenstände seines Witzes gemacht hätte. Die Gen darmerie ist angestcllt im Interesse der öffentlichen Sicherheit und hat sich durch ihre Lhätigkeit dafür Anspruch auf den Dank des Landes erworben, verdient daher nicht, lächerlich gemacht zu werden. Abg. Eisen stuck: Ich muß mir die Bemerkung erlau ben, daß, so viel mir bekannt, einem Commissar der Regie rung kaum das Befugniß zustehen möchte, den Abgeordneten, der spricht, zu corrigiren. Königl. Commissar v. Merbach: Ich habe das Recht, auf Alles zu antworten, was von Abgeordneten gesprochen wird. Abg. v. Thielau: Ich spreche dieselbe Ansicht aus, die der Herr Regierungscommiffar ausgesprochen hat und mir steht das Recht zu, etwas nicht gut zu heißen, was in dieser Art gesprochen wird. Ich muß bemerken, daß es nicht recht ist, wenn man über die Gendarmen, die ihre Pflicht ausüben, Meinungen ausspricht, die sie öffentlich herabsetzen. Hier und da können vielleicht in Städten, und namentlich irr dem großerr Dresden, dergleichen von der Polizei stattgefunden haben; aber daß dieLandgendarmen sollten blos daraufihrAugenmerk richten, um mit Schänkwirtben zu zanken, davon kann ich mich nicht über zeugen. Das aber liegt in ihrem Amte, daß die Gendarmerie an gewiesen ist, für die öffentliche Sicherheit zu sorgen; daß sie keine Schlägereien dulden soll, liegt in der Natur der Sache und kann ihnen keinen Vorwurf machen. Auf die §. selbst übergehend, bemerke ich nur, daß allerdings, wie die tz. jetzt gefaßt ist, es eine Belästigung für die Schankwirthe sein würde, die nicht ausführbar ist, wohl aber, daß es allerdings nicht zu leugnen ist, daß es für die Sittlichkeit einer gewissen Klasse von Staatsbürgern sehr wünschenswerth wäre, daß wenigstens solche Versammlungen, die gewöhnlich in der Schänke sich einsinden und dort tagtäglich betrinken, Excesse und Schläge reien vornehmen, dann wohl auch von Behörden eingeschränkt würden, daß die Schänkwirthe gehalten wären, solche Ver sammlungen nicht zu dulden. Ich werde mir erlauben, ein Amendement hier vorzuschlagen. Es heißt nämlich hier: „sowie diejenigen Wirthe, welche geschehen lassen, daß in ihren Schank stätten Trinkgäste sich in Branntwein oder andern geistigen und starken Getränken übernehmen und Zank,- Schlägerei oder an dere Excesse vornehmen, wenn sie auch sonst keine Veranlassung dazu gegeben oder daran Theil genommen haben." Ich wünschte diesen Satz weggelassen und einen andern eingeschal tet, folgenden Inhalts: „daß in ihren Schänkstatten Trink gaste sich für gewöhnlich versammeln,.^welche dafür bekannt sind, daß sie sich in Branntwein oder andern geistigen Geträn ken übernehmen und Zank und Schlägerei oder andere Excesse machen." Wenn diese Leute dafür bekannt sind, daß sie tag täglich sich zu versammeln Pflegen, sich in geistigen Getränken übernehmen, so glaube ich wohl, daß man von dem Schänk- wirth erwarten kann, daß er diese Leute nicht bei sich dulde. Soweit, glaube ich, gehört es in das Bereich der Polizei behörde. Präsident I). Haase: Es soll die Z. so lauten: „In gleiche Strafe geschehen lassen, daß in ihren Schankstätten Trink ¬ gäste sich für gewöhnlich versammeln, welche dafür bekannt sind, daß sie sich in Branntwein oder andern geistigen Getränken über nehmen und Zank und Schlägerei oder andere Excesse machen." Wird dies Amendement unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. — Präsident !>. Haase: Der Abg. l). v. Mayer hat das Wort. Abg. V.v. Mayer: Ich gehöre zur Minorität der Deputa tion und habe gewünscht, daß dieBestimmung in der Paragraphe stehen bleiben möchte. Sie ist nicht neu, steht in älteren Ge setzen ebenfalls und ist sehr häufig zur Ausführung bereits ge kommen. Es sind mir sehr viel Fälle bekannt, namentlich in den sogenannten Weberdörfern in der Oberlausitz, wo es nicht anders möglich gewesen ist, den sonn- und festtäglichen Schlägereien an ders ein Ziel zu setzen, als.daß man die Wirthe selbst bestrafte.
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