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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Es ist gewiß die Absicht der Deputation gewesen, dem bloßen Branntweinschank soviel möglich entgegenzutreten, es soll auch das Bestehen der concessiomrten Branntweinschänken nicht be günstigt werden; aber schon die Worte der Vorlage: „soviel thunlich" zeigen an, daß eine Beschränkung bei der Wiederein ziehung stattsinden muß. Es giebt z.B.Realgerechtigkeiten, welche aufdem Grundstück ruhen. Ich kann mir nun nicht denken, daß die Kammer den Antrag stellen wolle, daß diese Realgerechtig keiten sofort aufgehoben werden sollen. Dann giebt es Städte, wo außer dem Verhältniß des Bierbrauens und des Reihe schanks noch andere Verhältnisse existiren, wo z. B. die Brannt weinbrenner neben der Befugniß, Branntwein zu brennen, auch die Befugniß haben, ihn zu vergläsern. Nun möchte es doch wohl bedenklich sein, wenn einmal dieser Nahrungszweig da ist, mit einem Male den Branntweinbrennereien das Schankrecht nehmen zu wollen. Gewisse Rücksichten dürften doch gelten. Dann kommen noch die Apotheken dazu, diese haben auch das Recht, daß sie rectisicirten Branntwein und Liqueme verkaufen dürfen. Wollte man auch diese unter die Kategorie der Brannt weinschänken rechnen, so würde leicht wieder eine Härte entstehen. Aus allen diesen Gründen ist der Antrag der Deputation hervor gegangen, welcher der Regierung das Ermessen anheimgiebt, daß auf die Aufhebung der bloßen Branntweinschänken mit Sorgfalt hingewirkt, aber Real - und andere Rechte soviel mög lich geschont werden sollen. Ich habe in diesem Sinne die §. verstanden, und geglaubt, daß man den städtischen Einwohnern nicht sofort den Erwerbszweig nehmen könne. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Gegen das Bedenken des Abg., welcher so eben sprach, wollte ich nur bemerken, daß nicht von einer Neuerung in der Z. 138 und nicht von der Entziehung von Realrechten die Rede sei. Es steht ja hier: „concessiomrten." Also auf Schänkstatten, welche auf Realrechten beruhen, kann die §. nicht angewendet werden. Ich würde gegen das Wohl fahrtsinteresse der Städte im Allgemeinen sprechen, wenn ich nicht mich dafür erklären wollte, daß man auch in kleinern Städten die bloßen Branntweinschänken als gänzlich außer dem Gesetze ansehen und aufheben könnte. Abg. v. v. Mayer: Ich muß entgegensetzen, daß nach dem Beschluß der ersten Kammer die bereits concessiomrten Branntweinschänken auch eingezogen werden sollen. Nun haf tet die Concession theils auf der Person, theils auf dem Grund stück, und dort ist kein Unterschied gemacht. Abg. v. Khielau: Ich muß offen gestehen, daß ich unter Concession nie ein Realrecht verstanden habe. Concession be schränkt sich nur auf Person und Zeit. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Die Deputation hat die Worte: „soweit thunlich" ausdrücklich geltend gemacht, also ist von unbedingter Einziehung der Concessionen nicht die Rede. . Präsident v.Haase: DieKammer wird wohl die Debatte für geschlossen erachten; sonach könnte der Referent zum Schluß sprechen. Referent Todt: Ich werde sehr wenig hinzuzufügen ha ben; aber überzeugen kann ich mich nicht, daß der Antrag der Deputation keine Berücksichtigung verdienen sollte, wenn man, wie doch sonst gethan worden ist, das Bestehende berücksichtigen will. Es ist von mehren Abgg. bemerkt worden, es bestünde in den Städten keine Concession für den Branntwein allein, oder wo eine Bierschänke nicht bestünde, ließe sie sich leicht ein richten. Das ist nicht überall der Fall. Ich könnte 5 — 6 kleinere Städte namhaft machen, wo die Brauberechliglen das Recht haben, daß keine Bierschänken außer den ihrigen bestehen. Ich glaube nicht, daß die Abgg. ihre Zustimmung dazu geben wollen, daß die Polizei berechtigt werde, auch Andern den Aus schank zuzugestehen; denn ich glaube nicht, daß das Polizeirecht soweit gehen kann, daß es gegen das Recht verstoße. Dort also würde eine Aenderung nicht eintreten können. Uebrigens will ich nur noch berichtigen, daß die Reiheschankstätten, nicht wie vom Abg. v. Lhielau geschildert worden ist, die Einrichtung ha ben, daß man dort nur das Bier holen kann, sondern, daß in dem Voigllande wenigstens dort das Bier wirklich getrunken, und nicht blos geholt wird. Wenn die Kammer hier das Be stehende minder berücksichtigen will, als bisher geschehen ist, so mag der Antrag seinem Schicksal entgegengehen; für ordnungs gemäß kann ich es aber nicht halten, wenn man hier eingreifett will, da es insbesondere zu einem Mißbrauch nicht führen kann, indem die Behörden es immer in der Hand haben. Will man dem Branntweintrinken entgegentreten, so müssen die Brannt weinbrennereien aufhören, sonst wird es nichts helfen. Präsident l). Haase: Ich frage die Kammer, ob sie die §. 138 annehme? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident D. Haase: Genehmigt die Kammer den Zusatz: „und es sind bereits concessiomrten, so weit thunlich, wieder einzuziehen?" — Wird desgleichen einstimmig bejaht.— Präsident v. Haase: Will die Kammer den Antrag in der Schrift stellen, „daß in Städten errichtet werden?" (s. Nr. 113 S-2393) — Wird gegen 6 Stimmen bejaht. — Referent Todt: Zu §. 1Z9 (s. Nr. 47 der Verhandlun gen der ersten Kammer, S. 9Z7) lautet das Depurations- gutachten: Zu Z. 139 ist lediglich das Wort „concessiomrten" in „berechtigten" umzuwandeln, weil in der Lausitz jede Schänkstatte als solche das Recht zum Lanzhalten hat und keiner besonderen Conccs- sion bedarf. Mit düser Abänderung wird die selbst zu genehmigen sein. Präsident v. Haase: Es ist hier blos das Wort „con- cessionirten" in „berechtigten" umgewandelt worden, und ich
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