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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 114. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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erfolgt; es ist ein vollständiges Disciplinarstrafreglement bei gelegt, und die Strafen sind nach einer sehr großen Gradation darin enthalten. Es sind zum Theil sehr harte Strafen dabei, z. B. Keltenstrafe; außer den gewöhnlichen Strafen, z. B. Dunkelarrest, Arrest bei Wasser und Brot, noch ferner: Schlie ßen an die Kette und Klotz- und Beineisen. Es war ein voll ständiges Verzeichniß nebst den Maßbestkmmungen, bis wie weit die Strafe von dem Zuchthausverwalter selbst verfügt wer den kann, beigelegt. Es ist mir dies zwdr nicht mehr voll ständig erinnerlich, aber es ist keine so lange Dauer, z. B. des Dunkelarrests, der Züchtigung und des Arrests bei Wasser und Brot dem Zuchthausverwalter zu verfügen erlaubt, als selbst das Criminalgesetzbuch zur Schärfung nachläßt. Wegen längerer Dauer dieser Strafen lind über Anwendung der här testen Disciplinarstrafen ist entweder von den Anstaltsgerichten zu erkennen, oder Bescheidung der Commission einzuholen. Uebrigens hat bei dem Disciplinarstrafreglement die Deputa tion nichts zu erinnern gefunden. Abg. Braun: Ich finde mich durch diese Erklärung voll kommen beruhigt. Ich stellte nur deswegen die Anfrage, um zu erfahren, ob der Hinweisung , deren früher Erwähnung ge- than, Genüge geschehen sei oder nicht. Ich habe dies bei der vortrefflichen Einrichtung der Zuchthäuser nicht bezweifelt; die Hinweisung jedoch machte in mir den Wunsch rege, zu erfah ren, ob diese Vorlage wirklich derDeputation geschehen sei oder nicht. Präsident v. Haase: Ich werde, wenn Niemand weiter das Wort begehrt, zur Fragstellung in Bezug auf den Antrag unter 5 verschreiten. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag derDeputation, welcher dahin geht: „die hohe Staats regierung zu ersuchen, bei Revision der Zuchthausordnung auf das bei Punkt 5 Erwähnte thunlichst Bedacht nehmen zu wol len" zu dem ihrigen machen will? — Einstimmig Ja. — Präsident!). Haase: Ich halte dafür, daß es nicht nöthig sei, mit Namensaufruf hier abzusiimmen, da weder ein höchstes Decret, noch Antrag der dritten Deputation vorliegen. — Die Kammer erklärt sich damit einverstanden. — Referent v. v. Mayer: Es ist bei der nur noch sehr kur zen Dauer des Landtags zweifelhaft, ob, wenn auch das Proto koll sofort an die erste Kammer gelangt, diese noch werde Muße und Zeit genug finden, den Gegenstand einer Beschlußnahme zu unterwerfen. Ich will daher Namens der Deputation er klären, daß die Deputation für diesen Fall die erfolgten Offerten der hohen Staatsregierung bestens acceptirt, daß nämlich diese Anträge hier, wie sie die Kammer beschlossen hat, von der Regierung sämmtlich in Erwägung gezogen und auf künftigem Landtage den Ständen darüber Mittheilungen gemacht werden sollen. Ich würde bitten, diese Bemerkung zum Protokoll zu nehmen. Präsident v. Haase: Wir gelangen zum zweiten Gegen stände der heutigen Tagesordnung, nämlich zu dem mündlichen Vortrage eines Berichts der ersten Deputation, in Betreff des allerhöchsten Dekrets, wegen Ablösung des geistlichen Decems. Der Herr Abg. Schäffer ist Referent in der Sache und ich ersuche denselben, die Rednerbühne zu betreten. Referent Schäffer: Die Angelegenheit, welche ich gegen wärtig vorzutragen die Ehre habe, wird der geehrten Kammer zwar noch erinnerlich sein, da sie erst vor wenig Tagen hier be- rathen worden ist. Allein ich werde mir dennoch erlauben, der geehrten Kammer den Gang dieser Angelegenheiten mit wenig Worten in das Gedächtniß zurück zu rufen. Nach dem aller höchsten Decrete war allerdings die hoffe Staatsregierung da mit einverstanden, daß der geistliche Decem der Ablösung unter worfen sei. Sie fühlte aber zu gleicher Zeit, daß bei konsequenter Durchführung des Ablösungsgesetzes die Geistlichen wegen die ser Bezüge in ihrem Einkommen zurückgesetzt werden dürften und schlug daher, um diesem Nachtheile zu begegnen, vor, daß in Bezug auf die Getreidesorten, welche die Geistlichen als De cem zu beziehen haben, gewisse Normalpreise auszuwerfen seien, und den Geistlichen bei der Ablösung, außer der hierbei sich er gebenen Rente, hinsichtlich des Korns undWeizens 8Gr., und bei der Gerste und dem Hafer 4 Gr. pr. Scheffel zugelegt wer den möchten. Ferner sollten noch diejenigen Kapitalien, die bei der Ablösung sich ergeben würden, unter die Verwaltung des Ministeriums des Cultus gestellt und den Zehntberechtigten mit 4 pro Cent jährlich verzinset werden. Dieses allerhöchste De- cret wurde der Kammer vorgetragen, und sie erklärte sich mit den in demselben enthaltenen Vorschlägen einverstanden. Hierauf gelangte diese Angelegenheit zur ersten Kammer. Diese konnte sich jedoch mit den gedachten Vorschlägen nicht allent halben einverständigen; sie beschränkte die Vorschläge des De krets nur auf diejenigen Ablösungen des geistlichen Decems, welche bereits gegenwärtig beendigt sind, oder bei denen der Receß bis zum 15. Juni dieses Jahres unterschrieben sein würde, Bei diesen Ablösungen sollten die Bestimmungen des allerhöch sten Decrets eintreten, wogegen die erste Kammer sich dahin er klärte, daß künftig alle Ablösungen des geistlichen Decems Wirt werden möchten, insoweit sie den Sackzehnten beträfen. In Betreff des sogenannten Garbenzehntens solle die Ablösung auf einseitige Provokation statthaft sein und derselbe, soweit er in Körnern besteht, in den Sackzehnten umgewandelt werden. Ferner beschloß noch die erste Kammer, daß den Getreidesorten, denen nach dem allerhöchsten Decrete ein Zuschuß zu gewähren sei, noch das Heidekorn hinzugefügt und dasselbe in Betreff des Normalpreises und des Zuschusses dem Korne gleichgestellt werde. Zur Ausführung dieser von der ersten Kammer be schlossenen Vorschläge vereinigte sich dieselbeannoch dahin, daß bei der Dringlichkeit der Sache und der noch kurzen Dauer des Landtags die hohe Staatsregierung autorisirt werden möchte, diese gefaßten Beschlüsse in Form einer gesetzlichen Bestimmung in das Land ergehen zu lassen, wobei sie noch den Antrag stellte: daß in Bezug auf diejenigen, bei denen die Ablösung Wirt
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