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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mißstimmung zwischen den Geistlichen und ihnen verursachen. Ich besorge das von ihrem gesunden religiösen Sinne nicht, zu mal weder die Geistlichen noch auch sie selbst Schuld daran sind, daß diese Sistirung stattsindet, sondern da sie aus höheren Staatsrücksichten, und weil sie von Vielen gewünscht wird, eintritt. Abg. Püsch e l: ZuMotivirung meinerAbstimmung erlaube ich mir nur wenige Worte. Wir befinden uns in der Alternative, entweder eine gesetzliche Bestimmung, die sich nicht bewährt hat, aufzuheben, oder sie beizubehalten, und den unheilbaren Fehler mit einer jährlichen Summe von 37,000—38,000 Lhlr. aus- zugleichen. Wenn ich die Frage an einen Steuerpflichtigen stellen soll, was in einem solchen Fall zu thun sei, so glaube ich über die Antwort nicht zweifelhaft zu sein, die mir werden wird. Geht der Antrag auf eine angemessene Abänderung des in Frage stehenden Gesetzes, so kann ich nur meine Zustimmung geben, und ich muß daher dem Anträge der Vereinigungsde- putation beitreten. Abg. v. Thielau: Der letzte geehrte Redner hat die An sicht ausgesprochen, daß uns nur die Alternative gestellt sei, ent weder eine fehlerhafte gesetzliche Bestimmung, eine solche, die sich nicht bewährt hat, aufzuheben, oder 30,000 und mehre tausend Khaler auf die Staatskasse zu nehmen. Könnte ich den Vor dersatz anerkennen, so würde ich mich vielleicht zu dem Nachsatze bekennen, 30,000 Lhlr. auf die Staatskasse zu nehmen. Da ich aber den Vordersatz nicht anerkenne, so kann ich mich zu dem letztem nie verstehen. Die Ablösung des geistlichen Decem ist ein Vortheil so gut des Verpflichteten als des Berechtigten, und' die Ablösung des Decem, nicht in Hinsicht des Garbenzehents, sondern des Sackzehents, ist offenbar ein Vortheil der Geistlich keit gewesen, und keineswegs der Verpflichteten; denn es ist weit Leichter, eine Abgabe zu geben, die jährlich nach dem Verhältniß der Ernte sich regulier, als eine bestimmte Rente zu gewahren, Vie Rente mag sein, welche sie will. Die Klagen der Geistlichkeit über Schaden bei der Ablösung sind die Ursache des Erlasses des allerhöchsten Decretes, ich müßte mich aber sehr wundern, wenn nicht über Kurzem Klagen der Geistlichkeit darüber kommen sol len, daß die Ablösung sistirt ist, und ich frage: Werden wir dann nicht wieder das Gesetz abändern, nicht wieder einen Grund ha ben, eine neue gesetzliche Bestimmung zu treffen, damit wir diesen Klagen genügen? Ich sollte glauben, daß, selbst wenn dieser Schaden erwiesen wäre, eine sichere Rente einem ungewissen Ze hent vorzuziehen sei. Wir sehen das in einer Menge anderer Verhältnisse im Staate, wo freigestellte Männer, die einem Be rufsgeschäfte obliegen, dessen Einnahme wechselt, es vorziehen, geringer besoldete aber fest fixirte Stellen anzunehmen, eben weil sie dann wissen, was sie haben. Dieser Vortheil ist offenbar derjenige, welcher bei der Ablösung des Decem vorhanden ist. Endlich ist doch noch die Frage: Sind diese Klagen gegründet? Sie sind vielleicht in dem Augenblick nur gegründet, wo gerade ein zufällig niedriger Getreidepreis stattgefunden hat, wir wür den aber von Klagen nichts vernehmen, wenn ein hoher Preis stattgefuüden hatte. Eine solche Zufälligkeit kann aber meiner Ueberzeugung nach auf eine gesetzliche Bestimmung keinen Ein fluß haben. Man hat gesagt, daß durch den Vorschlag der Vereinigungsdeputation die Grundsätze des Ablösungsgesetzes nicht alterirt würden. Nun ich weiß nicht; mir will es vor kommen, als wenn sie alterirt würden; mir will es vorkommen, als wenn das Ablösungsgesetz ein bedeutendes Loch erhielte und als wenrrRecrimationen aller Art Thür und Thor geöffnet werde. Warum soll auch nicht aus demselben Grunde irgend Je mand die Gerechtigkeit des Staates in Anspruch nehmen, der dadurch verliert, daß ein Gesetz aufgehoben wird, oder gesetzt, eine Gemeinde klagt darüber, daß ihr durch Aufhebung eines Ge setzes ein großer Schaden erwachse. Sind die Gemeinden we niger werth, als der Einzelne, der sich beschwert, daß er verliert? Ich glaube nein; ich glaube, daß diesen Klagen ebenso gut Ge rechtigkeit werden muß, als den Klagen der Geistlichkeit. Man sagt zwar, daß das, was durch ein Gesetz gegeben werde, auch wieder durch ein Gesetz genommen werden könne. Die Gewalt, meine Herren, kann Alles. Sie können heute ein Gesetz geben, und morgen es abändern, aber das Zutrauen zu der Gesetzge bung werden Sie nie wieder Herstellen, und namentlich zu einem Gesetze, was so viele Anfechtungen erlitten hat, sowohl von Sei ten der Verpflichteten als der Berechtigten. Sie geben in die sem Augenblick die Hoffnung in die Hande beider Lheile, daß früher oder später das Ablösungsgesetz in dem einen oder andern Theile eine Abänderung erleide, und indem Sie diese Hoffnung geben, werden Sie ihr einen bedeutenden Einfluß auf die Ablö sung einräumen müssen. Sollen in der Lhat diese Gemeinden, welche bereits provocirt haben, nun so gar keinen Anspruch auf den Schutz des Gesetzes haben, auf den Schutz eines Gesetzes, welches bestimmt, daß bei der einseitigen Provokation Niemand zurücktreten könne? Von diesen Gemeinden werden es aber sehr viele sein; denn blos Diejenigen sollen noch ablösen dürfen, welche am 15. Juli 1840 die Verhandlung so weit gebracht ha ben, daß der Receß unterzeichnet werden kann. Die Entschä digung, die Sie hier geben, die Sie ihnen für ihre Kosten geben wollen, sind keine; Sie ersetzen nicht einmal in derArt, wie Sie schuldig sind, nicht einmal die haaren Geldkosten, die Geldver luste, geschweige die zerstörte Hoffnung, das zerstörte Vertrauen auf die Gerechtigkeit der Regierung, das gestörte Vertrauen auf die Festigkeit der Gesetzgebung. Diejenigen, die auf diese Weise gezwungen werden, ihre bereits erfolgten Ablösungen nunmehr sistiren zu lassen, werden allerdings ein großes Geschrei erheben müssen, und meiner Ueberzeugung nach mit vollem Recht. Würde noch am Ende der Stand der Geistlichen verbessert? aber nein, auch das nicht, Sie perpetuiren nur das, dessen Aufhebung Sie früher nothwendig und wünschenswert ansahen, die Sie noch wünschenswert ansehen müssen, und Vas ist die Ablösung. Wer wird leugnen, daß die Ablösung vorteilhaft sei? Sie wird vortheilhaft sein, vvrausgejetzt, daß der Preis den Geistlichen angemessen erscheint; denn das wird Niemand leugnen, daß der Decem nicht geleistet worden ist, wie er seiner ersten Bestimmung nach hätte gegeben werden sollen, das wird Niemand leugnen,
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