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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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vocation nicht stattsinderi soll, unddieseist durch die vorliegenden Verhältnisse nicht gerechtfertigt. Es ist in der Lhat nicht zu verkennen, daß die Opfer, welche auf die Staatskasse durch Annahme des allerhöchsten Dekrets gebracht werden müssen, von der Bedeutung wären, daß sie eine ungewisse, eine unbekannte Größe darstellen, ja es ließe sich der Fall denken, wo es sogar gefährlich sein könnte, wenn bei dem Cultusministerium so be deutende Summen zur Verwaltung gelangten. Auf jeden Fall müßte es mit bedeutendem Kostenaufwand für die Staats kasse verbunden sein; es hätte das Personal verstärkt werden müssen, oder wäre das nicht der Fall, so wäre man der Gefahr ausgesetzt, daß die ganze Kassenführung in der bisherigen Ord nung , die gewiß darin geherrscht haben wird, bedeutende nach theilige Abänderungen erlitten haben würde. Habe ich zwischen allen diesen Verhältnissen zu wählen gehabt, so habe ich mich nur dafür entscheiden können, daß der so modisicirte Vorschlag, welcher aus der Vereinigungsdeputation hervorgegangen ist, un ter den vorwaltenden Umständen immer der zweckmäßigste sei, und auch zur Annahme in unserer Kammer geeignet sein dürfte. Abg. v. Friesen: So sehr ich auch der Meinung bin, daß man an den bestehenden Gesetzen festhalten müsse und das Vertrauen in die Gesetzgebung nicht schwächen dürfe, so glaube ich doch, daß der Abg. v. Thielau zu viel Gewicht auf die An sicht legt, daß es gefährlich sei, etwas an dem Ablösungsgesetze zu ändern. Denn 1) muß man doch zuvörderst zugeben, daß die Frage über die Ablösbarkeit des geistlichen Zehnts bisher zweifelhaft wär, eine Entscheidung dieses Zweifels also erfolgen mußte, und wenn ich auf diesen Grund etwa,s weniger Gewicht legen will, so scheint mir doch hauptsächlich 2) der Umstand die jetzige Bestimmung weit unbedenklicher zu machen, daß sich Nie mand mit Erfolg auf dieselbe berufen, daß sie eine nachtheilige, gefährliche Consequenz nicht Hervorrufen kann. Denn die Hauptabsicht des Ablösungsgesetzes, die Befreiung der ländlichen Grundstücke von den Hindernissen, die d er fr eien Entwickelung der Landw irth schäft ent gegenstanden, ist erreicht, die Ablösungen der Rittergüter sind beinahe gänzlich vollendet, oder so weit vorgeschritten, daß sie in kurzer Zeit vollendet sein werden^ und wenn auch dieser Lheil des Ablösungsgeschäfts dem Geldwerthe nach vielleicht nicht der wichtigste und nicht so bedeutend war , wie der geistliche Decem, so ist er doch hinsichtlich der Verwickelungen, Streitigkeiten und Unannehmlichkeiten, welche die Rittergutsgerechtsamen hervor brachten, wichtiger, als der geistliche Decem und andere Natu ralentrichtungen an die Geistlichkeit. Die Beseitigung der Rittergutsgerechtsamen war bei Weitem nothwendiger, als die des geistlichen Decems. Übrigens soll ja die Ablösung oder Verwandlung des geistlichen Decems nicht völlig sistirt werden. Der Garbenzehnt soll verwandelt werden in den Sackzehent oder in einen festen Getreidezins. Der Garbenzehent Hataller dings etwas sehr Unangenehmes und Lästiges in der Erhebung für beide Lheile, hatte etwas Ungewisses an sich, und gab zu Streitigkeiten zwischen Parochianenund dem Pfarrer österVer- anlassung. Also dieser soll weggeschafft werden, und wenn der Garbenzehentin einen festen Getreidezehent verwandelt wird, so bin ich der Meinung, daß diese Abgabe Niemanden drückt. So bedeutend ist die Abgabe nicht, daß sie bei einer nur ge wöhnlichen Ernte nicht erschwungen werden könnte, und sie hat ihrem Wesen nach nichts weiter an sich, als die Eigenschaft ei ner gewöhnlichen Schuld, eines gewöhnlichen Zinses. Würden alle Zehnten, oder vielmehr alle Getreidezinsen abgelöst, und würden die Geistlichen wirklich in ihren Einnahmen verkürzt, so müßte über kurz oder lang eine Einrichtung getroffen werden, um sie wieder zu entschädigen, und wenn auch die Zulage von 4 Gr. pro Scheffel ihnen jetzt nicht gegeben wird, so müßte man ihnen dann früher oder später doch eine Zulage zu ihrem Einkommen geben. Wer muß aber diese dann geben?- Immer wieder die Parochianen, also würden durch die gegenwärtige Ablösung die Pflichtigen, die Contribuenten nur verändert. Jetzt geben gewisse Grundstücke nur eine gewisse Getreiderente, künf tig würden alle Parochianen in Geld etwas geben müssen, um das Einkommen des Geistlichen zu vermehren und zu sichern. Ich spreche, wie ich schon früher erwähnte, keineswegs als Un- betheiligter in der Sache, ich habe selbst bedeutende'Zehnten, ich habe Garbenzehent, Sackzehent und dergleichen zu entrichten, und es ist dies keine unbedeutende Abgabe; aber ich muß ver sichern, daß diese doch nicht so drückend ist; was mich wenigstens anlangt, so will ich diese gern behalten; denn ich glaube, das der Kirche und dem Geistlichen schuldig zu sein. . Abg. v. Thi elau:Der Abg., der so eben sprach, hat ge meint, ich habe ein Hauptgewicht darauf gelegt, daß an dem Ablösungsgesetz nicht möge gerüttelt werden, das ist keineswegs der Fall. Nicht in dem, was der Abg. v. Friesen meint, son dern darin habe ich den Hauptgrund gesucht, daß Sie eine Un gerechtigkeit begehen in dem Augenblicke, wo Sie eine gesetzliche Bestimmung, die gleichsam einen Vertrag zwischen zwei Par teien enthält, ohne Weiteres annulliren. Wenn das Gesetz aus spricht, daß beide Theile von dem'Conrract zurücktreten müs sen, sobald ein Lheil zurücktritt, und das Gesetz jetzt bestimmt, daß Niemand auf Provocation des Einen von dem Contract zurücktreten darf, so begehen Sie eine Ungerechtigkeit gegen die, welche bereits provocirt haben, wenn Sie jetzt auf einmal erklä ren, es soll und muß davon zurückgetreten werden. Sie be gehen eine Ungerechtigkeit gegen diejenigen, die bereits abge löst haben, die einseitig provocirt sind und ablösen müssen; Sie begehen eine Ungerechtigkeit gegen diejenigen, welche noch nicht provocirt haben, und auf dieses Gesetz fußend, jederzeit haben provociren können. Ich kann mich mit dem Grundsätze nicht einverstehen, daß mit einem Gesetz, welches gewisse Verbind lichkeiten auflegt, eingehen und Contracte schließen läßt, jeden Augenblick, weil irgend eine Veranlassung da ist, ohne Weite res zu ändern sei, wodurch die Willkühr an die, Stelle der Ge setzgebung tritt. Fehler verbessern ist schon gut, aber man muß sie wenigstens nicht auf Kosten derer verbessern, denen man Lasten und Verpflichtungen aufgelegt hat. Ich kann mich nicht davon überzeugen, daß es ein Act der Gerechtigkeit sei,
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