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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 115. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Lei MeßwechM-Ärnd bei allen kaufmännischen Anweisun gen die Proteste wegen Mangels der Zahlung nur -Lis 7-Uhr des Nachmittags - an den Lagen, zu welchen diese Briefe ver fallen , . levirt. Werden- sollen, -und mit: dieser Stunde die Ver- fäummß am, Protests eiytritt." Nun hat man in der ersten Kammer angenommen, daß eiy gleiches Bevhaltniß auch- da Eintreten :inußwenn nicht'wegen Mangel an Zahlung j som dern auch wegenMangel der Aiceptation ein'Protest erhoben wird. Daß so.wrebei Protesten -wegen Mangels der Zahlung nicht wie bisher Abends lOUHrMblteN hat, auch-bekPMe- sten wegen Mangels der! Acceptarion 7>Uhr des Nachmittags anzunehmen sei. Der Zusatz lalltet daher so : „Auf gleiche Weise.können auch Proteste- wegen Mangels der Acttptatiön nur bis 7 Uhr des Nachmittags^am-Tage der göschtzhMenPrä- ^g^n^erhobM.Werden,". . Es. liegf nm Lage^, hg^.das ein gllnz^ul^ger.Ännd sst unö°die''hohe'Stagtsrcglerung^ auch hamü Nnverstqnhen erklarti ^ie Deputation kayrj der : Kammpr Hah'er. nutz -nrahhen, daß, nran.sich Ebenfalls damit möge einverstehen und das annehmen. '..."Präsides' Ah äse: Es handelt sich hier um einen Zu- satz zsi Eachtest 'DeDon des Gesetzentwurfs, wo nämlich von der Zeit 'Äe Eede ist,, bis zu welcher die Protestatiyn am Ver falltage Erfolgen kann. Die erste Kämmer hätnam^ich'einen ^usatzWÄngellommen, welcher so heißt: „AüfLlerche Mise erhoben werden," (siehe obm) ,und ich frage die Kammer.: ob sie wünscht, daß dieser Zusatz nach dem Rarhe der Deputa tion mit ausgenommen werden soll? — Einstimmig Ja. — Präsident V.„H aase: Sonach wären die Differenzen be seitigt- ' Stüätsminister v.'Könne ritz: Jchweißnicht, ob nicht noch i>tr Zusatz beü§. All.: „von der Verfallzeit an gerechnet" zu erwähnen ist. - Referent Eisenstuck: Es ist noch ein Zusatz bei Decision AU ganz unbedenklich und lautet so , daß nach den Worten in der letzten,Zeile:- „Einem Jahr Sechs Wochen Drei Lagen" nochhinzugefü-gtwerden soll: „von derVerfallzeit an gerechnet". Man hat geglaubt, daß sich das von selbst versteht, und es ist auch nichts dagegen zu. erinnern, daß die Worte: „von der Verfallzeit an gerechnet" noch hinzugefügt werden. Präsidentv. Haase: Der Zusatz in Decision All. lautet so: „von der Verfallest:an -gerechnet." Um der Deutlichkeit willen ist es allerdingswünschenswerrh, daß hier der Zeitpunkt von wo an angegeben werde,- daher soll nach den Worten: „Einem Jahr Sechs Wochen Drei Lagen" noch hinzukom men: „von der Verfallzeit an gerechnet" und ich frage die Kam mer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstimmig Ja. — Präsident 0. Haase: Wir können nun übergehen auf den Vortrag über die Differenzen in Betreff der Erledigung ei niger zweifelhaften Rechtsfragen; der Abg. Schäffer ist Refe rent in der Sache. Referent Schäffer: Ueber die Erledigung einiger zwei felhaften Rechtsfragen fand Einstimmigkeit der Ansichten zwi schen beiden Kammern statt, nur mit Ausnahme der einzigen fünften Decision, welche den Zweifel beseitigen sollte, zu welchem Zeitpunkte die Contumaz bei Streitigkeiten über ganz gering- fügige Civilansprüche eintritt. Der Gesetzentwurf glaubt und - beabsichtigt diesen Zweifel dadurch zu beseitigen, daß die Con tumaz eintreten soll in diesen Angelegenheiten bei allen denjeni gen Parteien, die zu den Vormittagsstunden vorgeladen sind, zu dem Zeitpunkte, wann die Uhr 12 ausgeschlagen hätte; bei allen Vorladungen, die auf die Nachmittagsstunden festgesetzt worden sind, zur 5. Nachmittagsstunde, und zwar erst danrsi wenn der Aufruf-, .der von. Seiten des «Richters veranstaltet werden soll, vorausgegangen wäre. Mit dieser Ansicht konnte sich die erste Kammer nicht einverstanden erklären , bei welcher die Gesetzesvorlage zuerst.zur Berathüng kam,' und zwarnuS einem zweifachen Grunde, nämlich erstens, weil die erste Kam mer die Ansicht theilt, daß dann sich die Geschäfte behdem Richter nach der 12; und 5. Stünde so sehr häufen mochten und er in die Unannehmlichkeit versetzt würde, noch mehreStun- den expediren zu müssen, und dann zweitens , daß diejenigen Parteien, welche zur gehörigemSchnde erschienen wären, dann zu lange abgehalten werden würden, wenn der andere Lheil erst um 12 oder 5 Uhr erschiene Die erste Kammer entschied sich daher dahin, es solle die- Contumaz unmittelbar eine Stunde nach derjenigen Stunde, welche auf dem Bestellzettel als die Stunde des Erscheinens bezeichnet worden ist, eintretey und zwär sofort, wenn die Uh.r die nächste Stunde nachher zur Vorladung bestimmten ausgeschlagen haben würde und wenn der Richter den Aufruf der Parteien würde veranstal-. tet haben: Mit dieser Ansicht konnte sich die Deputation der zweiten Kammer nicht einverstanden erklären, weil sie dH Ueberzeugung theilt, daß durch eine solche Strenge die Contumazentscheidungen nur noch mehr gehäuft würden. Die Deputation der zweiten Kammer verstand sich zwar inso fern mit der ersten Kammer überein, daß sie auch als Regel feststellte, die Contumaz solle nicht eher eintreten, als eine Stun de, nach der zur Vorladung bestimmten Stunde, wollte aber dem Richter nicht die Nöthigung auferlegen, daß er nach dem Ausschlagen der bestimmten Stunde den.Aufruf eintreten lassen müsse, sondern wollte ihm die Ermächtigung ertheilen, auch späterhin erst die Contumaz durch Aufruf der Parteien zur Ver handlung der Sache auszusprechen. Dieses Gutachten der Deputation kam in der diesseitigen Kammer zur Berathung; man verstand sich aber mit dem Gutachten der Deputation nicht ein und zwar aus dem Grunde, weil man glaubte, eS werde dem Richter dadurch eine zu große Willkühr in die Hand gegeben; wenn es in seiner Macht liegen sollte, den Zeitpunkt zu bestimmen, wo die Contumaz eintreten würde, und der Be schluß der diesseitigen Kammer ging dahin, daß man die Be stimmungen des Gesetzentwurfs durchaus annehmen möchte. Diese Angelegenheit war nunmehr zum Vereinigungsverfahren zu bringen, es traten beide Deputationen zusammen, und es ist
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