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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. ^4^ H8. Dresden, den 23. Juli. 1849. Hundert und eilfte öffentliche Sitzung am 20. Juni 1840. (M o rg e n si tz u n g.) (Beschluß.) ' Vortrag der Differenzpunkte in Bezug auf die Armenordnung (Das Separatvotum des ritterschaftlichen Abgeordneten e r - ledigt sich.) — Die ft ä n d i sch e Schrift wegen,der wechsel rechtlichen Bestimmungen betreffend.— Vortrag der stän dischen Schriften auf die Beschwerde Sperlings zu Leipzig und auf die Petition des Abg. Lehmann. — Vor trag über die Petitionen, die Stempelsteuer betreffend. — Vortrag der ständischen Schrift auf die Petition des Adv. Schenk zu Budissin. — Abg. Zimmermann: Der Abg. v. v. Mayer hat viel leicht blos die Oberlausitz im Sinne gehabt, wenn er sagt, daß dort eine Abgabe bei Käufen gesetzlich nicht bestehe. Das ist aber nur insofern richtig, als man einen Zeitraum von 10 Jah ren zurückrechnet, von da an ist ebenfalls hier und da bei Käu fen etwas an die Armenkasse entrichtet worden. Allein nach einem Gemeindebeschlusse haben sie sich freiwillig vereinigt, sie haben bei Käufen, weil keine Gemeindeordnung etwas vor schreibt, diese Art gezwungen-freiwilliger Beiträge gegeben, und das hat bis jetzt in einem Orte so und in dem andern so bestanden. In vielen Orten werden sie noch nichts geben. Jndeß sollen nach dem Gesetz alle Grundstücke zu einem Hei- mathsbezirke geschlagen sein und daß jetzt eine Ausnahme ge macht werden soll, da kann ich nicht einsehen, warum man die Verhältnisse in Orten stören will, wo es so besteht. Ich habe nichts dagegen, wo keine Beiträge bis jetzt gegeben wor den sind; aber wo gezwungen-freirvillige Beiträge bis jetzt gegeben worden sind, da lasse man sie bestehen. Abg. v. Thielau: Ich habe gleich bei der ersten Bera- thung dieses Gegenstandes mich gegen allen Zwang erklärt und darauf angetragcn, es möchten freiwillige Beiträge gegeben werden, um die Gleichheit, über deren Verletzung man klagt und die so sehr angezogen wird, herzustellen. Ich habe nicht für nöthig erachtet, daß Zwang stattsinde weder für die Bauern, noch die Rittergutsbesitzer. Wenn eine Ungleichheit stattsinden sollte, so rührt sie von dem Zwange her, welchen man einge führthat, nicht von denen, welche Beiträge zu geben bewil ligen. Das Wort: Gleichheit bedarf einer großen Analyse, um behaupten zu können, daß wirklich durch die Ansicht des Abg. Scholze eine Gleichheit herbeigeführt würde. Gleichheit, frage ich, existirt sie zwischen zwei verschiedenen Gemeinden oder Pa- rvchien? In einem Heimalhsbezirke giebt vielleicht der Bauer oder Rittergutsbesitzer von feinem Besitz 3 bis 4 Procent, irr einem andern 1 Procent und in einem dritten gar' nichts. Also Ungleichheit überall zu vermeiden, ist durch die Gesetzgebung ganz unmöglich. Ich glaube, wir haben verhältnißmäßig mehr Ungleichheiten eingeführt durch Einführung der Gleichheit, als früher gewesen sind, weil sich gesetzlich alle erklären sollten, wo früher Freiwilligkeit stattgefunden hat. Ich habe die Be steuerung des Grundbesitzes überhaupt nach dem Maßstabe der Gleichheit angefochten, nicht allein in Bezug auf die Rittergü ter, es hat sich nur um das Princip gehandelt, daß der Grund besitz der Bauern oder Rittergutsbesitzer unbedingt nach einem gleichen Maßstabe könne nngezogen werden. Es muß Grada tion stattsinden. Ich bitte also, sich zu erinnern, was ich bei Gelegenheit des Parochialgesetzes in Bezug auf die Bauer gutsbesitzer gesagt habe. Es ist meiner Ueberzeugung nach ein der Nationalwirthschaft widersprechender Grundsatz, eine solche Gleichheit bei den Communalanlagen auch bei Bauergütern ein zuführen. Es ist nicht die Rede von Steuern und Staatsab gaben, die unbedingt auf Grund und Boden gelegt werden müssen. Ich will bei dieser Gelegenheit nicht weiter auf die Sache eingehen, ich will nur Etwas bei §. 21 sagen. Wenn aber der Abg. Zimmermann ein besonderes Beispiel angeführt hat, daß, wenn ein Bauergut für 4000 Thlr. verkauft wird, 6 Thlr- 16 Gr. — entrichtet werden müssen; wenn aber ein Rittergut für 40,000 Thlr. verkauft wird, auch nur 6 Thlr. 16 Gr. — entrichtet werden, und darin eine Ungleichheit findet, da muß ich bemerken, daß die Bauergüter nach einem ganz andern Maßstabe verkauft werden, als größere Grundstücke, und es vortheilhast für letztere sein würde, wenn derselbe Maß stab stattsindet. Es ist eine sehr schöne und gute Gewohnheit, daß bäuerliche Besitzungen zum größten Theil auf den letzten oder jüngsten Sohn zu einem mäßigen, sehr mäßigen Preise übergehen, daß Grundstücke von Tausenden an Werth für eben so viele Hunderte verkauft werden. Ich glaube, daß man hier sich mit dem Vorschläge der ersten Kammer und der Majorität der Deputation vereinigen könne. Abg Sachße: Ich bin ganz damit einverstanden, daß man in Ansehung der Gleichheit es zu weit treiben könne; allein im vorliegenden Falle haben sich diejenigen Abgeordneten, H. 118 1
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