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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 118. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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fangs gegen die Ansicht der Majorität aussprechen wollte, indem auch ich das Gesetz nicht so verstand, wie es nach der Erklärung des königl. Cornmissars zu verstehen sein soll. Nach dieser Er klärung soll es auch den bäuerlichen Grundstücksbesitzern nach gelassen sein, das Minimum von 4 Gr. pro 1OOO Thlr. an zunehmen. Ich glaube, daß unter diesen Umstanden die bäuerlichen Grundstücksbesitzer wohl unbedenklich sich dem Gut achten der Majorität zuwenden können, wie bereits der Abgeord nete, welcher so eben sprach, es gethan hat. Gei dieser Gele genheit muß ich das bestätigen, was der Abg. v. v. Mayer aus gesprochen hat, ein Laudemium könne nur für den wirklichen Kauf werth gefordert werden, und dann erst, wenn Simulation vor handen wäre, und der Kaufpreis falsch angegeben worden wäre, würde der Laudemialberechtigte befugt sein, auf Taxation der betreffenden laudemialpflichtigen Grundstücke anzutragen. Abg. v. Friesen: Ich bemerke nur, daß das, was die Abgg.v. v. Mayer und Braun erwähnt haben, daß das Lehngeld sich allemal nach dem Kaufpreise richten müsse, es keineswegs nur nach allgemeinrechtlichen Grundsätzen beurtheilt werden kann, sondern hauptsächlich nur nach Verträgen, Statuten und Herkommen. Nach dem Kaufpreise kann das Lehngeld schon darum nicht allemal bemessen werden, weil der Kaufpreis nur die Contrahenten, aber nicht den Dritten angeht, ferner auch weil bei dem Verkaufe oft der Auszug vorbehalten wird, der Auszug aber in die Kaufsumme nicht mit eingerechnet wird und nach bekannten Rechtsgrundsätzen dennoch mit verlehnbart wer den muß. Abg. Braun: Es ist keinem Zweifel unterworfen, daß der Auszug mit verlehnbart werden muß, denn er bleibt Theil der Kaufsumme; aber ich ziehe nicht in Zweifel, daß ein Rechts titel eine Ausnahme gestatten möchte. Abg. Rothe: Ich gehe von dem Gesichtspunkte aus, daß das nur zufällige Einnahmen sind, allein sind diese nicht da, so müssen Anleihen gemacht werden und auf diese wird es haupt sächlich ankommen, und es wird darüber bei §. 21 das Nöthige zu sagen sein. Uebrigens ist es unbedenklich, sich dem Majo ritätsgutachten anzuschließen. Abg. Puttrich: Es ist mir noch ein Zweifel geblieben und ich wollte mir daher Auskunft vom Referenten erbitten. Wie ist denn das Verhältniß, wenn ein Rittergutsbesitzer im Dorfe ein Bauergut kauft, wo zeither in der Commun die Ein richtung in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Einwohnern ge wesen ist, daß sie übereingekommen sind, wir wollen so und so viel pro Hundert zur Armenkasse abgeben; in meiner Gegend z. B. ist es gebräuchlich, daß pro hundert Lhaler 2 Gr. abge geben werden. Die andern Grundstücksbesitzer, sobald ein Verkauf geschieht, zahlen 2 Gr. pro hundert. Wenn nun aber ein Rittergutsbesitzer ein Bauergut kauft, zahlt er dann 2 Gr. oder 4 Gr. ? Referent Todt: Der Abg. macht sich einen Zweifel, wo keiner ist. Ich hätte mir nicht einsallen lassen, daß dies zwei II. 118. felhaft sein könne. Wenn ein Rittergutsbesitzer ein Bauergrrt kauft, so wird er dadurch Bauergutsbesitzer. , Abg. ».Leipziger: Ich trage auf den Schluß der De batte an. Vicepräsident Reiche-Eisenstuck: Will die Kammer, daß die Discussion geschlossen werden soll? — Einstimmig Ja. — Referent Todr: Ich muß bemerken, daß ich der Mino rität angehöre, also nicht für Annahme des Vorschlages bin, nach welchem die Rittergutsbesitzer in dem hier bezeichneten Falle 4 Groschen vom Tausend geben sollen. Ich muß be merken, daß ich mich nicht wegen der Befürchtungen abgesondert habe, welche von mehren bäuerlichen Deputirten ausgesprochen worden sind, sondern weil ich in der Bestimmung der Majori tät eine Verletzung des Princips der Gleichheit gesehen habe. Diese Ungleichheit findet statt, möge man sagen was man wolle; es wird auch zugegeben von Mehren, welche für die Majorität sich erklärt haben. Das ist auch der Grund, weshalb ich nicht die Befürchtung theile, als ob diejenigen Grundstücke, welche nicht zu den exemten gehören, zu sehr angezogen würden. Allerdings ist das, was vom Abg. Klien angeregt und vom Abg. Eisenstuck und dem königl. Commissar weiter ausgeführt worden, ein Ausweg, der jede Commun gegen Ueberbürdung schützen kann. Wenn zeither höhere Beiträge gegeben worden sind, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß nach der Er klärung, die vom königl. Commissar gegeben worden ist, eine Herabsetzung der Beiträge erfolgen kann. Es wird nichts ver loren werden; allein es werden die Gemeinden, wo eine Un gleichheit stattsindet, nichts Eiligeres zu thun haben, als Bestim mung zu treffen, daß auch sie nur 4 Groschen vom Tausend geben, und wo es nicht ausreicht, das Uebrige herbeigeschafft werden muß durch freiwillige Beiträge oder durch Zwangsanla gen; also gewonnen wird von der einen Seite nichts und verlo ren von der andern Seite auch nichts. Nur weil es gegen das Princip zu lein scheint, habe ich mich abgesondert. Uebrigens wird die Kammer jeden Falls, um das Gesetz nicht fallen zu lassen, die Bestimmung annehmen und so will ich die Ansicht der Minorität nicht weiter ausführen, sondern es der Entschei dung der Kammer anheim geben, wie sie sich über diese Bestim mung erklären willl Viccpräsident Reichr-Eisenstuck: Da der Referent der Minorität angehörr, so würde die Majorität der Deputation noch sprechen können. Abg. Eisenstuck: Ich habe zur Majorität gebörr und glaube, daß es um so weniger bedenklich sein wird, auch in die ser Kammer diese Ansicht anzunehmen. Es ist vom Abg. Scholze die Sache sehr richtig genommen worden, und ich muß nur noch bemerken, daß auch in der Deputation bei der ersten Berathung sich die Frage herausgestellt hat, ob man nicht den ganzen Zankapfel würde vermeiden können, wenn man festier-ne, I*
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