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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilnngen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. Dresden, am 12. Januar. 1840. Achtzehnte öffentliche Sitzung am 9. Januar 1840. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. — (Besondere Berathung. §§.8,9, 10,11 und 12; dabei die allgemeine Frage über das Con- ressronswesen.) — Abg. Sachße: Die Deputation sagt, sie schneide der Regierungsbehörde nicht alle Cognition ab. Bei der §.11 sei derselben nachgelassen, eine Weiterung des Gewerbebetriebs auf dem Lande zu genehmigen oder nicht. Allein es ist das in so äußerst geringer Maße zugetheilt, daß wirklich fast gar nichts für die Regierungsbehörde zurückbleibt. Es ist nämlich blos der Fall noch übrig, wnen der Gemcinderath und die Gemeinde obrigkeit verschiedener Meinung sind, oder der Gerichtsherr eben falls differirt. Allein es ist dabei ganz äußere Acht gelassen, daß der Gemeinderath specielle Verhältnisse, ja selbst Verwandt schaftsverhältnisse berücksichtigen und sich zu einem Beschlüsse bestimmen lassen kann, einen Bewerber in seinem Orte aufzu^ nehmen, ohne daß gerade das wahre Bedürfniß dazu vorhanden ist. Die Gerichtsherrschaft wird in den meisten Fällen dem Ge meinderath darum beitreten, weil es nur in ihrem Interesse sein kann, wenn eine Vermehrung der Handwerker eintritt. Es findet dann Vermehrung der Zinsen und Dienste der Hausge nossen, wo diese noch nicht abgelöset sind, auch wohl bei An- sässigmachung der aufgenommenen Handwerker Vermehrung der Käufe statt; es ist Lehngeld, Gunstgeld zu erlegen; es ist so gar in Aussicht gestellt, ob nicht dadurch aus einem Dorfe ein Flecken und am Ende gar ein Städtchen wird, dem nur noch die Mauern fehlen, obschon diese kein Kennzeichen der Städte mehr sind. Man kann zugeben, daß sehr viele von den Ge richtsherren eine andere Ansicht haben, und von derjenigen Mei nung ausgehen, welche nur gestern erst ein ritterschaftlichcr Ab geordneter sehr angemessen aussprach. Allein möchten auch die Falle, wo zum großen Nachtheil den benachbarten Städten der Gewerbebetrieb durch das der Negierung entzogene sogenannte Concessionsrecht geschmälert wird, selten sein; möchten unter hundert Fällen vielleicht nicht zehn vorkommen, in welchen die ses Bedenken angemessen erscheint; so ist doch der Schade, wel cher dadurch für die benachbarten Städte entsteht, unendlich H. 2» groß, und es ist sobald nicht, ja niemals wiedcr Abhülfe zu ge ben. Es ist mir daher im höchsten Grade bedenklich, einem Ge meinderath die Entscheidung darüber zu überlassen. Die De putation hält in einer Stelle ihres Berichts den Gemeinderath geradezu für infallibel; mir kommt es aber vor, als ob er zum Gartner der städtischen Gerechtsame gesetzt werde. Ich schließe mit der Bemerkung, daß ich durchaus dem Anträge der Depu tation widersprechen muß und es ganz angemessen finde, es le diglich bei dem Gesetzentwurf zu lassen. Sollte dann noch diese §. nach dem Vorschläge der Deputation angenommen wer den, so würde das Separatvotum, welches ich gegen Wegfall der §. 1 des Erläuterungs-Gesetzentwurfs zum Heimathsgesetz bei einer andern Gelegenheit vorbehielt, sich darauf mit erstrecken müssen; denn der Zustand der Mittlern und kleinen Städte ist von dem königl. Commissar nur zu wahr geschildert worden, und das Bestehen derselben wird durch das, was die Deputation vorgeschlagen hat, nur zu sehr gefährdet. Abg. Braun: Ich erlaube mir nur die Anfrage an den Herrn Präsidenten, ob sich die Discussion über h. 8 erstrecken darf? Referent v. Hartmann: Ich habe bereits vorhin den Vorschlag gemacht, daß man ohne vor der Hand auf die einzel nen Details, welche die §§. 8 bis 12 enthalten, die Discussion zu erstrecken, sich blos mit der Frage beschäftigen möge, ob das Concessionsrecht in der Maße, wie es von der Staatsregierung vorgeschlagen worden ist, beizubehalten sei oder nicht. Die Kammer ist auch auf diesen Vorschlag eingegangen 5 ich sollte daher glauben, nach dem Gange, welchen die Debatte genom men hat, würde das Specielle gegenwärtig unberührt zu lassen sein. Abg. Braun: Ich erlaubte mir diese Anfrage, weil ich gemeint bin, ein Amendement zu der §. 8 zu stellen, und das selbe nicht als ein solches betrachtet zu sehen wünschte, was die Hälfte der Mitglieder zur Unterstützung bedarf. Präsident I). Haase: Der Abgeordnete hat gleich zu Anfänge sein Amendement angemeldct; es wird daher sein Amendement, als beim Beginn der Discussion gemeldet, zu betrachten sein. Abg. Braun: Nach dieser Erlaubniß habe ichFolgen- des zu bemerken. In der §. 8 heißt es: „in jeder Landge meinde kann — nun folgt die Anzahl und die Gattung der Handwerker — gefetzt werden." Das Wort „Landgemeinde 1
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