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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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M ittheilunge « über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. Dresden, dm 13. Januar. 1840. Achtzehnte öffentliche Sitzung am 9. Januars 1840. (Beschluß.) Fortsetzung der Berctthung des Berichts der ersten Deputation über denGesetzentwurf den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. — (Besondere Berathung. 8, 9, 10, 11, und 12; dabei die allgemeine Frage über das ' Concessionswesen).— Abgi Meisel: Ich muß vorausschicken, daß ich nicht ein Verehrer des steifen Zunftzwanges, bin, wie geglaubt werden könnte. Es fällt mir auch nicht ein, daß ich streng festhalte an dem jetzigen Zunftwesen, oder eine Erweiterung desselben weder denken noch beantragen wollte. Wenn ich es auch thun wollte, so würden es nicht nur die vorher erwähnten Bilderstürmer, sondern auch die mitWohlbedacht nicht in Siebenmeilenstiefeln, sondern in Sandalen Einherschreitenden zu vereiteln wis sen. Ich kann mich aber mit dem Deputationsgutachten nicht einverstanden erklären. In dem Gesetzentwürfe erkenne ich.ein zeitgemäßes Fortschreiten; es ist durch denselbdn'kl'ar angedeu tet, daß ein Theil der Rechte der Städte aufgegeben werden soll, und ich -habe noch nicht gehört, daß ein Abg. sich dagegen erklärte. Man scheint also einverstanden zu sein, daß einLheil jener Rechte aufMeben werden solle. Es ist sowohl indem Gesetzentwürfe, als auch im Berichte der Deputation gesagt worden, daß der Zweck des Gesetzes sei, das nothwendige Be- dürfniß an Handwerkern und Krämern auf dem Lande zu dek- ken, und so weit das Gesetz öder der Bericht diesen Zweck ver folgt, werde ich auch gern meine Zustimmung dazu ertheilen. Allein hier scheint es mir anders zu sein. Der .Bericht oder das Gutachten der Deputation bestreitet das Concessionsrecht der Regierung. Es ist der Regierung zum Vorwurf gemacht worden, daß sie durch dieses Concessionsrecht die Städte begün stige. . Das dürfte hier, nicht der Fall sein. Es scheint mir, als habe die Regierung sich klar dahin ausgesprochen, sowohl in den Motiven als in dem Gesetzentwürfe, als auch in dem, was der königl. CorNmissar erklärt hat, daß sie nur das Concessions- recht in Anspruch nehme, um die Städte, soviel sein muß, zu schützen. Es liegt aber ein großer Unterschied zwischen Be günstigung und Schutz. Dieses Schutzes aber werden die Städte wohl bedürfen, um so mehr, als aus Allem sich herausstellt, daß man sich nicht so leicht mit dem begnügen wolle, was das. Ge setz giebt. Die Deputation, wenn sie gleich erklärt hat; was. ll. 22. der Zweck des Gesetzes sein soll, und was ich vorhin anzog, geht weiter. Sie will der Regierung das Concessionsrecht nicht lassen, weil man darin eine Art Bevormundung erkennen will. Mag es nun Bevormundung sein oder nicht, so glaube ich, würde dieses Recht deshalb nöthig sein, weil jedes Gesetz dazu gegeben wird, um eine Art Vormundschaft auszuüben. Würde alles im Lande hergehn, wie es sollte, so brauchten wir gar keine Gesetze. Diese sind da, damit Alles fest geregelt werden soll. Nun wird nicht das Gesetz gegeben, um zu bestimmen, es soll jede Landgemeinde nur einen Handwerker von dieser oder jener Gattung haben, sondern es ist nachgelassen, daß nach dem Be- dürfniß mehre Handwerker derselben Gattung in jeder Land gemeinde sich niederlafsen können. Da das Gesetz dieses nicht verbietet, so hat die Negierung sich nur das Recht Vorbehalten, nachzusehn, ob das angegebene Bedürfniß auch bestehe. Die Deputation, indem sie das Concessionsrecht der Regierung ab sprechen will, scheint sich nicht consequent zu bleiben; sie hat dadurch, sowie durch die Erweiterung einiger folgenden tz§. deut lich zu erkennen gegeben, daß sie eigentlich viel weiter gehe, als der Gesetzvorschlag thut. In dieser Beziehung' scheint auch schon der Vorwurf der Nichtoffenheit, der ihr vor einigen Lagen gemacht worden ist, begründet zu s ein. Sie hat Motiven gege ben, weshalb sie die §tz. umgeandert wissen wolle, sie hat nach träglich noch Erläuterungen zu den gegeben, sie hat alle Mühe angewandt, um zu beweisen, daß sie nur die Befriedigung des Bedürfnisses auf dem Lande bezwecke; allejN'-as französi sche Sprichwort sagt: gui s'excusa, s'accuse. Es dürfte vielmehr, was die Deputation beantragt, ein Pfeiler zur Brücke sein, um zu dem Feenschlosse der unbedingten Gewerbefreiheit zu 'gelangen, zu einer Brücke, von welcher ein Abg. in der bay rischen Kammer behauptet, daß sie mit Recht von dem Gewerbe stande die Leufelsbrücke genannt werde. Er fügt bei dieser Gelegenheit hinzu, daß die unbedingte Gewerbefreiheit als eine Afterfreiheit der Freiheiten zu betrachten sei, mit welcher kein Land beglückt werden könnte. Zwar haben wir vor Kurzem einen Aufsatz verlesen hören, welcher den Gegensatz beweisen soll. Wenn ich nicht irre, so waren es die Motiven zu einem Gesetze, was aber nicht ganz die Theorie der allgemeinen Gewetbessei- heit aufrecht erhält. Es scheinen auch nicht die Erfahrungen überall gleichen Erfolg gehabt und gleiche Resultate hervorge- bracht zu haben. In Bayern wurde im Jahr 1825 der Grund zur Einführung einer unbedingten Gewerbefreihe'st gelegt; man ist aber sehr bald davon zurückgekymmen, und die geehrte Kam mer wir-.gMatten,. daß ich das. vorlese, was der Minister des ' 1
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