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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mittheilungen über die Behandlungen des Landtags. II- Kammer. 23. Dresden, am 14. Januar. 1846. Neunzehnte öffentliche Sitzung am 10. Januar 1840. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb auf dem Lande betreffend. — (Besondere Berathung. ßtz. 8, 9, 10 und 11). Abg. Reiche - Eisenstuck: Ich wollte dasselbe rügen. Was der Abg. Schäffer hinsichtlich der Aufnahme der Auslän der gesagt hat, quadrirt nicht. Wenn er bemerkt hat, der Sitz der Gewerbe solle in den Städten bleiben, so findet man, wenn man dem Deputationsgutachten in das Gesicht leuchtet, doch sehr wohl heraus, welche Arr von Gewerbetreibenden darin sitzen bleiben sollen, und welche man wohl ins Schneckenhaus zurück weisen wird, wenn sie ihre Fühlhörner aufs Land richten wol len. Ich soll nicht verstanden worden sein, glaube aber deut lich genug erklärt zu haben, daß die Anzahl der in ß. 8 bezeich neten Handwerker unbeschränkt sein könne, und bann aber zur Durchführung der natürlichen Freiheit und des richtigen Ver hältnisses zwischen Stadt und Land es auch nöthig sei, daß keinem Handwerker verwehrt werde, auf dem Lande sich niederzulassen. Ich beantrage auch, daß auch andern Hand werkern gestattet sei, auf das Land zu ziehen, und die Negie rung nur entscheiden solle, wenn die Gemeinde ein Bedenken dagegen hat. Dadurch allein ist es zu verhüten, daß die Dorf gemeinden nicht sagen können, wir wollen blos diejenigen Hand werker aufnehmen, welche uns gefallen; wer kein Geld hat, den weisen wir zurück, der kann in den Städten bleiben. Wennmein Amendement nicht durchgeht, würde sich eine besondere Petition rechtfertigen lassen, daß den Städten dasselbe Recht gewährt werde, welches dem Lande nach dem Deputationsgurachten ge währt werden soll, daß in den Städten die Stadtverordneten und die Obrigkeit denjenigen nach Belieben zurückweisen kön nen, welcher sich als. Handwerker in der Stadt ansiedeln will. Die Gerechtigkeit verlangt, daß dann die Städte dasselbe Be- fugniß, wie das Land, erhalten, Jeden zurückzuweisen, wen es beliebt. Wie steht es dann mit der natürlichen Freiheit? Secretair v. Schröder: Nur eine Bemerkung gegen eine Aeußerung des Abg. Schaffer. Er hat gesagt, es ginge da durch , daß ein Ausländer sich erst in eine Stadt aufirehmen lasse, und von da sich auf das Dorf rpende, für das letztere ein ! Vortheil verloren. Ich kann das nicht begreifen. Werin die Städte für die Aufnahme eines Ausländers irgend etwas be kamen, ihnen etwas entrichtet würde, so könnte man allenfalls denken, daß sie einen Vortheil hätten; das findet aber nicht statt. Der Ausländer har nur verschiedene Papiere vorzulegen, Nachweisung über seine Person zu geben, sein Vermögen zu documentiren; die Stadt selbst hat nichts davon. Wenn er sich alsdann auch auf das Dorf wendet, so kann ich doch in der Lhat nicht begreifen, wo daraus ein Nachtheil für das Land Herkommen soll. Abg. Schaffer: Es ist von pecuniarem Vortheile nicht die Rede gewesen; ich habe die Vortheile gemeint, die den Land gemeinden durch das Mandat v. 1831 gegeben werden, näm lich die Untersuchung der Befähigung, die das Mandat in Be treff der Ausländer, wenn sie ausgenommen werden wollen, festgesetzt. Secretair v. Schröder: Dieselbe Befähigung muß er schon nachweisen in der Stadt; denn auch in den Städten fin det dieselbe Bestimmung statt, und ebenso gewissenhaft wie auf dem Lande der Gemeinderath, wird man in den Städten dabei doch auch zu Werke gehen. Abg. Schäffer: Ich halte diese Sache wirklich nicht von der Art, wie sie von jener Seite vor mir getrieben wurde. Ich habe sie nicht wollen fortstellen, sonst hatte ich müssen den Vergleich, der auf den Gemeinderath angewendet wurde, auf die Corporationen in den Städten, und die städtischen Reprä sentanten auch anwenden. Abg. v. Thiel au: Vor allen Dingen muß ich darauf antragen, daß bei der Abstimmung das Reiche-Eisenstuck'sche Amendement getheilt werde, namentlich der Zusatz: „wird an dern als den genannten Handwerkern die Aufnahme versagt," (s. S.314), wird jedenfalls besonders zur Abstimmung gelangen müssen. Wenn ich das voraussetzen kann, so kann ich aller dings das Bedenken des geehrten Abgeordneten Schäffer nicht theilen, namentlich nicht dasjenige, was er hinsichtlich der Aus länder aufgestellt hat. Es soll den Landgemeinden dadurch ohnmöglich gemacht werden, die Qualität eines Ausländers zu beurtheilen? Was sollen die Landgemeinden unbefugt hin sichtlich der Qualität eines Handwerkers beurtheilen? Sol len sie noch ein Meisterstück machen lassen? etwa.einen. Lisch, oder eine Commode, wenn er ein Tischler ist? Mir scheint, die Erwerbung des Meisterrechts genügte vollkommen
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