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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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um, wenn er Atteste seines Wohlverhaltens beibringt, ihn aufs Land zu nehmen. Die Geschicklichkeit einzelner Individuen kann einer besondem Prüfung gar nicht unterliegen; es genügt der Ruf eines geschickten und soliden Meisters. Hiernächst wäre es doch eigenthümlich, wenn man wollte auf einen einzelnen Fall ein ganzes Gesetz basiren. Möglich ist es, daß ein Ausländer einmal das Mittel ergreift und in der Stadt sich aufnehmen laßt, um dann aufs Land zu ziehen; aber unter Hunden Fäl len geschieht das nur ein einziges Mal. Und endlich zweifle ich daran, daß die Stadtgemeinde auf die Brücke treten würde, den Mann aufzunehmen, in der Hoffnung, er werde aufs Land ziehen. Hat die Stadt keinen Zweifel, einen Mann in die Innung aufzunehmen, ihm das Bürgerrecht zu ertheilen, ist der Mann dadurch Inländer geworden, so muß ich dem Abge ordneten Recht geben, welcher behauptete, es sei dann kein Aus länder mehr. Ich glaube, es kann auch nichts darauf ankom men, ob dergleichen Individuen Ausländer oder Inländer sind. Hiernächstmuß ich noch bemerken, daß doch in der Lhat bei dem Vorschläge der geehrten Deputation das Concessionswesen, was gestern so viel beleuchtet und so sehr getadelt wurde, nicht besei tigt worden ist, wohl aber durch den Vorschlag des Abgeordneten Reiche-Eisenstuck das Concessionswesen ganz beseitigt ist. Der Handwerker gehört demnach zu der Classe der Staatsbürger, wie jeder andere Unterthan, die sich frei niederlassen können, wo sie wollen, und diese Freiheit wird nur einer geringem Anzahl von Personen, als zeither, noch entzogen. Die Städte finden bei diesem Amendement einen großem Schutz darin, daß die übrigen Handwerke vom Lande zur Zeit ganz ausgeschlos sen bleiben, als in der Concession der Regierung und der der Gemeinde. Der Sitz der Gewerbe bleibt, wie der geehrte Abgeordnete Schäffer sehr richtig bemerkt hat, in der Stadt, denn es verhalten sich die Gewerbe, die auf das Land getrieben werden können, gegen die, die den Städten ausschließlich verblei ben, kaum wie 1 zu 4. Also glaube ich, daß in der Lhat das Land und die Städte dabei interessirt sind, daß das Reiche-Ei- senstuck'sche Amendement angenommen werde, bis zu dem Thü le, der allerdings dann geradezu die Gewerbefreiheit einführen würde. Sollte dieses Amendement nicht angenommen wer den, dann würde ich mich allerdings zu dem Deputationsgut- achten wenden müssen. Abg. Todt: Soviel ich verstanden habe, geht das Amen dement dahin, daß alle diejenigen Handwerker, welche im §. 8 genannt sind, nicht allein in unbeschränkter Zahl sich auf dem Lan de niederlassen, sondern auch in gleicher Maße Gesellen und Lehr linge halten dürfen; wenigstens ist mir das aus den nachträg lich hinzugekommenen Erläuterungen so erschienen. (Der Prä- sident'bejaht.) Habe ich also, wie'es mir scheint, recht verstanden, so bin ich genöthigt, als Deputationsmitglied diesem Amendement entgegenzutreten. Da nämlich dasselbe von einer Seite kommt, wo Mäßigung mit voller Maße vorhanden ist, wo Gewerbefrei heit für etwas Ueberspanntes gilt, wo die Parität, wo das In teresse der Städte eine warme Vertheidigung findet, dieses Amendement aber dem ganz entgegen, und hierdurch eine Stelle vacant geworden ist; so bin ich so frei, mich um selbige zu bewer ben, d. h. letzt sollen Gründe, die zeither immer gegen das De- putationsgutachtcn vorgebracht worden sind, das Amendement bekämpfen. Ich trete also aus dem Grunde des Zuweitgehens, aus dem Grunde der Verletzung der Parität, aus dem Grunde der Verletzung und Gefährdung der Städte dem Reiche-Eisen- stuck'schen Anträge entgegen. Bin ich nun also in diese Stelle eingerückt, so bemerke ich zuvörderst, daß, würde das Amende ment angenommen, allerdings in Beziehung auf die in §. 8 genannten Gewerbe eine vollkommene Gewerbefteiheit für das Land zugestanden werden würde. Nun hat man aber zeither dem Deputationsgutachten fortwährend zum Vorwurf gemacht, daß eS in dieser Beziehung zu weit gegangen sei. Ich kann daher gar nicht begreifen, wie der geehrte Antragsteller mit einem Male seine Mäßigung ganz aus den Augen setzen konnte und nun noch weiter gehen will, als das Deputationsgutachten ge gangen ist. Wenn das Amendement angenommen wird, so wird aber dadurch ferner auch die Parität und mit ihr das städti sche Interesse verletzt, das ja zeither, wie schon gesagt, an dem Herrn Antragsteller einen so kräftigen und mächtigen Verthei- diger gefunden hat. Denn ich frage: wie kommen diese 8 oder!) Handwerker und ihre Innungen dazu, daß gerade sie allein durch das Freigeben ihrer Gewerbe gefährdet werden sollen, wäh rend alle übrigen Gewerbe noch in den Städten alleinganzfest gebannt bleiben und ihnen durchaus,gar keine Erweiterung aufs Land gestattet sein soll? Ich glaube, mit vollem Rechte könn ten diejenigen Innungen, deren Gewerbe allein aufs Land un beschränkt würden übergetragen werden, sich beschweren, daß diese Uebersiedelung nicht auch andern Gewerben gestartet sei. Eben daher aber glaube ich auch behaupten zu können, daß ge rade die Gründe, welche der Herr Antragsteller immer gegen das Deputationsgutachten geschleudert hat, ihn jetzt selbst treffen und gegen sein Amendement sprechen müssen. Abg. Reiche-Eisenstuck: Ich bitte zur Widerlegung ums Wort. Es ist der Vorwurf sehr ungerecht, wenn man mich als einen Ultravertheidiger der städtischen Vorrechte bezeichnen wollte. Ich habe jederzeit den ju^e-milwu-Mann gemacht. Auch bei dieser Debatte, und es geht mir freilich, wie es einmal den juste-milieu-Männern zu gehen pflegt. Man findet kei nen Beifall bei beiden Parteien. Es geht ihnen wie denen, die sich in die Streitigkeiten der Eheleute mischen, und am Ende von beiden Parteien angefeindet werden. Wenn aber der Abgeordnete sagt, ich wäre zu weit gegangen, nun da muß ich gestehen, daß ich von ihm das nicht erwartet hätte und diese Aeu- ßerung von seiner Seite als Retirade ansehe; hat er doch erst vor Kurzem erklärt, daß er mit Siebenmeilenstiefeln zum Ziele schreite, ich gehe jetzt aber nur mit Zweimeilenstiefeln. Der erste Schritt zur Gewerbefreiheit ist der Gesetzentwurf, der zweite ist das Deputationsgutachten, und gehe ich noch etwas weiter, so ist es höchstens der dritte Meilenstiesel. Allein ich muß auch gestehen, das auch das noch zweifelhaft ist, ob ich wei ter gehe, als das Deputationsgutachten, sondern es geschieht nur in klarerer Weise. Das Deputationsgutachten will auch
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